Halogenierte Kohlenwasserstoffe
der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Bachmaier, Blunck, Conrad, Conradi, Fischer (Homburg), Dr. Hartenstein, Ganseforth, Dr. Hauff, Jansen, Kiehm, Koltzsch, Lennartz, Dr. Martiny, Menzel, Reimann, Reuter, Schäfer (Offenburg), Dr. Schöfberger, Schütz, Stahl (Kempen), Waltemathe, Weiermann, Ibrügger, Dr. Klejdzinski, Dr. Hauchler, Steiner und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Hinweise auf die Beteiligung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) an der Zerstörung des atmosphärischen Ozons liegen seit Mitte der 70er Jahre vor; ihre ursächliche Beteiligung an der Entstehung des Ozonlochs über der Antarktis ist seit dem vorigen Jahr nachgewiesen. Die Beiträge zum Treibhauseffekt auf der einen wie die Zerstörung der Ozonschicht durch die FCKW auf der anderen Seite waren Ursache internationaler politischer Diskussionen über die Reduzierung der Einsatzmengen von Fluorchlorkohlenwasserstoffen, die im Protokoll von Montreal ihren vorläufigen Abschluß gefunden haben. In diesem Protokoll, das einen ersten wichtigen, aber sicherlich noch nicht ausreichenden Schritt zur Bekämpfung der Ozon- und Klimagefahren darstellt, haben sich die beteiligten Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland, auf eine schrittweise festgelegte Reduzierung ihrer FCKW-Emissionen festgelegt: Die Bundesregierung steht hier im Wort. Sie ist verantwortlich für die ausreichende Reduzierung der Einsatzmengen in der chemischen Industrie. Um gegenüber Dritten verbindliche Zusagen machen zu können, muß man aber auf verbindliche Daten zurückgreifen können.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen10
Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung sicherstellen, daß sie die von ihr im Vertrag von Montreal eingegangene Verpflichtung zur Reduzierung der FCKW-Emission auch nachweislich erfüllt? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Schätzwerte ohne Kontrollmöglichkeiten ausreichend sind, bzw. welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Unternehmen zur Bekanntgabe der Daten zu veranlassen, um über das Erfülltsein von völkerrechtlich verbindlichen Zusagen zu entscheiden?
Welche monomeren halogenierten Kohlenwasserstoffe und welche Mengen werden in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt und/oder freigesetzt,
a) Stoffe nach dem Protokoll von Montreal Annex A, Gruppe I und II,
b) sonstige Stoffe, z. B. CHClF 2 (FCKW-22) usw.?
In welchen Formen und zu welchen Zwecken werden die genannten Mittel im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt? Welche Mengen werden importiert bzw. exportiert?
Welcher Anteil der genannten Stoffe wird bei der bestimmungsgemäßen Anwendung bzw. bei Herstellung, beim Transport, bei Entsorgung emittiert? Wie hoch sind die Recyclingquoten?
Verfügt die Bundesregierung über eigene Daten zu den oben genannten Fragenkomplexen, die ihr von den Betrieben der chemischen Industrie in nachprüfbarer Weise dargestellt wurden, oder handelt es sich bei den von der Bundesregierung genannten Angaben um Schätzungen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, Einsatzverbote, Importverbote und Substitutionsgebote im nationalen Alleingang durchzusetzen, welche Chancen sieht sie für die Umsetzung in Europa?
Welche Substitutionsfristen erscheinen der Bundesregierung für den Ersatz der genannten Stoffe angemessen? Wie will sie eventuelle Auflagen kontrollieren?
Wie ist die Position der Bundesregierung im internationalen Vergleich (insbesondere mit den Niederlanden, Skandinavien, den Vereinigten Staaten) zu bewerten, und mit welchen Positionen ist die Bundesregierung in die KSZE-Folgekonferenz in Wien gegangen?
Wie hoch ist nach den Informationen der Bundesregierung der gesamte Weltmarktumsatz mit FCKW aus Produkten in den Staaten der OECD? Wie hoch ist absolut und in Relation zum Gesamtumsatz der Betrag, der in der Erforschung umweltverträglicher Ersatzstoffe investiert wird?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse aus anderen Ländern, insbesondere aus den USA vor, wie zuverlässig die freiwilligen Angaben der Industrie sind? Sind die Erhebungen der Environmental Protection Agency auf diesem Bereich grundsätzlich von der Lage in der EG verschieden? Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den amerikanischen Erfahrungen für die Kontrolle der freiwillig von der Industrie gemeldeten Daten?