Schadstoffbelastung der Weser/Werra und der Ems und dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen
der Abgeordneten Kiehm, Blunck, Conrad, Hiller (Lübeck), Jansen, Müller (Düsseldorf), Reimann, Reuter, Schäfer (Offenburg), Schütz, Terborg, Dr. Hauff, Dr. Hartenstein, Lennartz, Dr. Schöfberger, Stahl (Kempen), Weiermann, Bachmaier, Conradi, Fischer (Homburg), Koltzsch, Dr. Martiny, Menzel, Waltemathe, Ewen, Dr. Hauchler, Tietjen, Weyel, Dr. Niehuis, Kastning, Fuchs (Verl), Steiner, Ibrügger, Heistermann, Traupe, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die drohende Vergiftung und fortdauernde Schädigung der Nordsee und des einzigartigen Wattenmeers durch zu hohe Schadstofffrachten der Flüsse muß durch rasche Verminderung der Verschmutzung unserer Flüsse verhindert werden. Die Sanierung der Flüsse ist auch dringend notwendig, um die Trinkwasserversorgung für die Zukunft sicherzustellen und die Flüsse als Bestandteile des Naturhaushalts zu erhalten bzw. wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. Insbesondere ist die Belastung der Flüsse mit schwerabbaubaren Schadstoffen, toxischen Schwermetallen und Nährstoffen so schnell wie möglich zu reduzieren. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen muß die Bundesregierung große Anstrengungen unternehmen, um zu einer schnell wirksamen Reduzierung der wichtigsten Schadstoffe zu kommen. Die Beschlüsse der internationalen Rheinschutzkommission und der II. Internationalen Nordseeschutzkonferenz zur Reduzierung der Schadstofffrachten müssen von der Bundesregierung möglichst vorzeitig verwirklicht werden. Zur heutigen Belastung der Weser/Werra und der Ems und den für diese Flüsse besonders dringlichen Maßnahmen zur Sanierung fragen wir deshalb die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Schadstofffrachten werden jährlich über Weser und Ems in die Nordsee eingeleitet?
Welche Schadstoffbelastungen sind als besonders problematisch für die Nordsee, die Trinkwasserversorgung und den gesamten Naturhaushalt im Bereich der Flüsse anzusehen und müßten besonders rasch reduziert werden?
Aus welchen Flußabschnitten von Weser, Werra und Ems kommen welche Belastungsanteile der Schadstoffeinleitung in die Nordsee?
Wer sind die Hauptverursacher (Direkteinleiter/ Indirekteinleiter) der Verschmutzung der Weser, Werra und der Ems?
Wie viele Menschen werden aus dem Oberflächenwasser bzw. Uferfiltrat dieser Flüsse mit Trinkwasser versorgt.
Welche konkreten Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die für die Nordsee, die Trinkwasserversorgung und den gesamten Naturhaushalt problematischsten Schadstoffbelastungen schnell zu verringern?
Was hat die Bundesregierung unternommen und wird sie weiter unternehmen, um in Zusammenarbeit mit der DDR die Belastung der Werra zu reduzieren? Wie kann das Umweltschutzabkommen mit der DDR hierfür genutzt werden, und wird die Bundesregierung mit der DDR und der CSSR besondere Kommissionen zur Vorbereitung der notwendigen, gemeinsamen Maßnahmen zur Sanierung der Elbe und Weser einsetzen?
Für welche gefährlichen Abwasserinhaltstoffe müßten Verwendungsverbote und Einleitungsverbote ab sofort oder innerhalb bestimmter Fristen erlassen werden? Welche Maßnahmen sind durchzusetzen, um die Gefahr einer Schädigung durch Chemieunfälle zu verringern? Wie hoch sind die Mehraufwendungen bei der Trinkwasseraufbereitung in bezug auf gefährliche Stoffe?
Welche bekannten Direkt- und Indirekteinleiter müßten durch verschärfte Einleitungsgenehmigung nach dem Stand der Technik zu Verbesserungen der Abwasserreinigung gezwungen werden, um den Abbau bestimmter Schadstofffrachten innerhalb bestimmter Fristen zu gewährleisten? Welcher Aufwand ist bei den Einleitern zu erwarten, wenn sichergestellt werden soll, daß die Konzentration naturfremder Stoffe in gereinigtem Abwasser nicht höher ist als die zulässige Konzentration im Trinkwasser?
Welche Investitionen der Kommunen und der gewerblichen Direkt- und Indirekteinleiter wären erforderlich, um z. B. durch Kanalbau und Kläranlagenbau den notwendigen Abbau der für die Nordsee besonders gefährlichen Schadstofffrachten zu erreichen?
Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die von der Landwirtschaft verursachten Schadstofffrachten dieser Flüsse in welchen Fristen zu reduzieren?
Wann wird die Bundesregierung entsprechend den Vorschlägen des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen die Erlaubnispflicht nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 WHG für intensiven Pflanzenbau und intensive Tierhaltung in typischen Gefährdungslagen durchsetzen, die Entwicklung eines Regelwerkes ordnungsgemäßer Landwirtschaft vorantreiben und z. B. die Herausnahme der Uferstreifen aus der Intensivnutzung der Landwirte durchsetzen?
Welche Maßnahmen wären mit welchen Kosten erforderlich, um durch Renaturierungsmaßnahmen die Flüsse in einen möglichst naturnahen Zustand zurückzuführen und dadurch auch die Selbstreinigungsfähigkeit dieser Flüsse zu verbessern, und welche Renaturierungsmaßnahmen wird die Bundesregierung mit welchen finanziellen Mitteln in der nächsten Zeit vornehmen bzw. fördern?
Welche Mengen an schadstoffbelastetem Schlick und Baggergut fallen in den Häfen der Weser und Ems an, was geschieht mit dem Baggergut, und welche Belastungen für die Nordsee werden dadurch bewirkt?
Hält die Bundesregierung ein „Sanierungsprogramm Weser/Werra-Ems" entsprechend dem „Rhein-Bodensee-Programm" mit welchem Finanzvolumen für notwendig, und in welchem Umfang wird sich die Bundesregierung an einem solchen Sanierungsprogramm bzw. an einzelnen, notwendigen Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstofffrachten der Weser/Werra und der Ems beteiligen?