Zu Forderungen nach einer Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert sowie nach einem einheitlichen Rentenrecht
der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Lothar Bisky, Heidrun Bluhm, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Katrin Kunert, Michael Leutert, Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Fraktion DIE LINKE. hatte im Oktober 2007 mit dem Antrag (Bundestagsdrucksache 16/6734 „Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert“) die Bundesregierung aufgefordert, einen Stufenplan für eine schnellstmögliche Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert vorzulegen. Die Höherwertung der Entgelte in Ostdeutschland soll dabei unverändert bleiben. Die Angleichung ist aus Steuermitteln zu finanzieren.
In den letzten Wochen mehren sich auch bei Landes- und Bundespolitikern die Stimmen, die eine schnellere Angleichung der Rentenwerte fordern. Für den haushaltspolitischen Sprecher der Fraktion der SPD, Carsten Schneider, hat die Angleichung „politische Priorität“. Zuvor hatte bereits der Sozialminister Mecklenburg-Vorpommerns, Erwin Sellering, ebenfalls eine schnellere Angleichung zu Sprache gebracht (vgl. dpa vom 20. August 2008).
Bereits in der Bundesratssitzung am 13. Juni 2008 zur Rentenanpassung 2008 hatte Thüringen, stellvertretend für die neuen Bundesländer und Berlin, zu Protokoll gegeben „… dass auch mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2008 keine weitere Annäherung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert erfolgt“. In absoluten Werten gehe die Schere zwischen den Rentenwerten weiter auseinander, statt sich zu schließen. Den Rentnerinnen und Rentnern in den neuen Ländern müsse deshalb eine Perspektive hinsichtlich der Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert eröffnet werden.
Mit der Bundesratsinitiative des Freistaats Thüringen „Entschließung des Bundesrates zur Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwerts“ (liegt dem Fragesteller vor) wird nun die Bundesregierung aufgefordert, „Modellrechnungen vorzulegen, wie die Formel zur Berechnung und Veränderung des aktuellen Rentenwerts nach § 68 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) so gestaltet werden kann, dass die hierzu im Zuge der Wiedervereinigung nur für eine Übergangszeit getroffenen Sonderregelungen für die Rentenberechnung in den neuen Bundesländern künftig entbehrlich werden“. Gleichzeitig soll geprüft werden, wie sich eine Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwerts, insbesondere bei Wegfall des Hochwertungsfaktors der Anlage 10 zum SGB VI, für heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner auswirkt. Weitere Anträge der Regierungskoalition aus CDU und SPD in Sachsen und Brandenburg (Drucksachen 4/12868 bzw. 4/6685) zielen in eine ähnliche Richtung.
Zuletzt hatte auch der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, mehrfach für gleiche rentenrechtliche Regelungen in Ost und West geworben (vgl. Ostsee-Zeitung vom 11. Juli 2008 bzw. vom 24. September 2008).
In seiner Ausgabe 38/2008 berichtet das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ zudem, dass im jüngsten Berichtsentwurf zum Stand der Deutschen Einheit 2008 ebenfalls ein Angleichungsprozess in Aussicht gestellt wird, Zitat: „Zu einer Kultur der Anerkennung gehören auch gleiche rentenrechtliche Regelungen in Ost und West, die wir innerhalb des nächsten Jahrzehnts verwirklichen wollen.“ Allerdings wurde dieser Formulierungsvorschlag von Seiten des Bundeskanzleramts in einem Schreiben an Wolfgang Tiefensee zurückgewiesen, Zitat: „Zwar gebe es in der Regierung derartige Überlegungen, jedoch sei die Meinungsbildung zum Thema Rentenangleichung noch nicht abgeschlossen. Daher sollten wir es unbedingt vermeiden, in einem Bericht der Bundesregierung hierzu Vorfestlegungen zu treffen.“
Es stellt sich daher die Frage, wie sich die Bundesregierung zu den Forderungen aus den neuen Bundesländern positioniert und ob sie ebenfalls einen schnelleren Angleichungsprozess des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert für dringend notwendig erachtet. Außerdem stellt sich die Frage, wie ein schnellerer Angleichungsprozess rentenrechtlich umgesetzt werden könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Welche Modelle möglicher Anpassungsszenarien prüft die Deutsche Rentenversicherung Bund derzeit (bitte kurz skizzieren)?
Prüft die Bundesregierung derzeit selbst Modelle möglicher Anpassungsmechanismen, oder gibt es von Seiten der Bundesregierung für die nahe Zukunft Überlegungen, diese zu prüfen?
Wenn ja, welche Modellrechnungen wurden von der Bundesregierung vorgenommen bzw. welche Möglichkeiten würden nach Auffassung der Bundesregierung bestehen (bitte kurz skizzieren)?
Wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung das Stufenmodell einer steuerfinanzierten Anpassung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Kooperation mit anderen Gewerkschaften, dem Sozialverband Deutschland (SoVD) sowie der Volkssolidarität (VS) bekannt?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer stufenweisen, steuerfinanzierten Anpassung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert (sog. ver.di-Modell) durch die Einführung eines Angleichungszuschlags unter Beibehaltung der derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze (Ost) sowie des Hochwertungsfaktors nach Anlage 10 des SGB VI?
Welche rententechnischen Vorteile sieht die Bundesregierung durch die Einführung eines Angleichungszuschlags nach dem ver.di-Modell gegenüber einem Eingriff in § 65 SGB VI, wie es in der Bundesratsinitiative Thüringens vorgesehen ist?
Hält die Bundesregierung die steuerliche Finanzierung eines Angleichungszuschlags, der den Trägern der Rentenversicherung vom Bund zu erstatten wäre, für sachgerecht, weil es sich um eine einigungsbedingte Ausgleichszahlung handelt, die in den gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsbereich fällt?
Hätte ein steuerlich finanzierter Angleichungszuschlag nach Auffassung der Bundesregierung Auswirkungen auf den Nachhaltigkeitsfaktor (§ 268 Abs. 4 SGB VI)?
Kann die Bundesregierung die Aussagen des haushaltspolitischen Sprechers der Fraktion der SPD, Carsten Schneider, bestätigen, wonach eine Angleichung rund 6 Mrd. Euro kosten würde (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 15. September 2008)?
Wenn ja, wie setzt sich diese Summe nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen, und wenn nein, von welchem Betrag geht die Bundesregierung unter Berücksichtigung der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung selbst aus?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Protokollnotiz der fünf neuen Bundesländer und Berlins in der Bundesratssitzung vom 13. Juni 2008 zur Rentenanpassung 2008?
Trifft nach Auffassung der Bundesregierung die Aussage der neuen Bundesländer zu, wonach in absoluten Werten die Schere zwischen den Rentenwerten wieder auseinander geht, statt sich zu schließen?
Wenn ja, welche Ursachen sind hierfür verantwortlich?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Bundesratsinitiative Thüringens zur Frage, wie sich eine Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwerts, insbesondere bei Wegfall des Hochwertungsfaktors der Anlage 10 des SGB VI, für die heute Beschäftigten und die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland auswirkt?
Wie viele Personen (sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sowie freiwillig Versicherte) profitieren im Rentenzugang 2007 vom Hochwertungsfaktor nach Anlage 10 des SGB VI (bitte aufgelistet nach Frauen und Männern)?
Wie viele Personen (sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sowie freiwillig Versicherte) profitieren insgesamt vom Hochwertungsfaktor nach Anlage 10 des SGB VI (bitte aufgelistet nach Frauen und Männern)?
Wie viele Personen profitieren vom Hochwertungsfaktor nach Anlage 10 des SGB VI bei
a) 70 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Beschäftigten in den neuen Ländern (bitte getrennt nach Frauen und Männern),
b) 50 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Beschäftigten in den neuen Ländern (bitte getrennt nach Frauen und Männern),
c) 30 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Beschäftigten in den neuen Ländern (bitte getrennt nach Frauen und Männern)?
Welche Auswirkungen auf die Höhe der auf Entgeltpunkte (Ost) beruhenden Renten, hätte eine Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert, wenn zugleich der Hochwertungsfaktor nach Anlage 10 des SGB VI wegfallen würde für Personen, die bereits in Rente sind, sowie für jene die in 5, 10, 15, 20, 25 und 30 Jahren in Rente gehen werden (soweit keine konkreten Daten verfügbar sind, bitte die tendenzielle Wirkrichtung sowie die zugrunde liegenden Annahmen über die zukünftige Entwicklung angeben)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Aussage, dass ein Wegfall der Höherwertung nach Anlage 10 des SGB VI für die Beschäftigten in den neuen Bundesländern erhebliche Nachteile aufgrund des durchschnittlich niedrigeren Lohnniveaus in den neuen Bundesländern bedeuten würde?
Ist es richtig, dass aus den Aussagen „Der aktuelle Rentenwert (Ost) wurde seinerzeit so austariert, dass das Nettorentenniveau Ost […] dem Wert in den alten Ländern entsprach“ sowie „…dieser Hochwertungsfaktor spiegelt den Abstand zwischen dem Durchschnittsentgelt Ost und dem Durchschnittsentgelt West wider“ (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/8633) folgt, dass ein Eckrentner (Ost) trotz Hochwertung eine niedrigere Rente bekommt als ein Eckrentner (West)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass ihre Aussage „Durch das Zusammenspiel von Hochwertung und aktuellem Rentenwert Ost wird für die Rentnerinnen und Rentner mit vergleichbarer Erwerbsbiographie in den alten und neuen Ländern ein gleich hohes Rentenniveau hergestellt werden“ verklausuliert wiedergibt, dass die ausgezahlte Rente in Ostdeutschland trotz „vergleichbarer Erwerbsbiographien“ niedriger ausfällt als in Westdeutschland?
Würde die Bundesregierung unter diesem Aspekt dem zustimmen, dass die Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland übervorteilt werden?
Würde die Bundesregierung der Aussage zustimmen, dass die Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Stand und Bewertung der Rentenüberleitung 18 Jahre nach der Wiedervereinigung“ (Bundestagsdrucksache 16/8633) in dieser Frage zumindest unterschwellig suggeriert, Personen in Ostdeutschland würden aus gleicher Arbeit höhere Renten beziehen, und würde die Bundesregierung zustimmen, dass eine Person, die in den neuen Bundesländern den Durchschnittsverdienst West bezieht, im Verhältnis zu den üblichen Gehältern in Ostdeutschland überdurchschnittlich verdient, somit rentenrechtlich also nicht mit einer Person vergleichbar ist, die in den alten Ländern arbeitet und durchschnittlich verdient?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Höhe der ausgezahlten Renten für Personen in den neuen Bundesländern doppelt gemindert würde, wenn es die Hochwertung nicht gäbe, da diese einmal aufgrund des niedrigeren Lohnniveaus durchschnittlich weniger Entgeltpunkte erwerben würden, die dann wiederum aufgrund des niedrigeren aktuellen Rentenwerts (Ost) auch noch geringer bewertet würden, und dass somit die Hochwertung den Nachteil des niedrigeren Lohnniveaus in den neuen Bundesländern nur teilweise ausgleichen kann?
Ist die Formulierung „Durch die Hochwertung des Arbeitsentgelts wird erreicht, dass das geringere Lohnniveau in den neuen Ländern nicht zu verfestigten niedrigeren Entgeltpunktpositionen für die Zukunft führt.“ (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 16/8633) so zu verstehen, dass das niedrigere Lohnniveau nicht zu zukünftig niedrigeren Rentenzahlbeträgen bei vergleichbarer Arbeit in Ost wie in West führen sollte, und würde die Bundesregierung zustimmen, dass sich diese niedrigeren Rentenzahlbeträge in Ostdeutschland gerade entwickeln, da nunmehr Personen in Rente gehen, die etwa die Hälfte der durchschnittlichen Beitragsdauer nach der Vereinigung zurückgelegt haben?
Stimmt die Bundesregierung zu, dass nur eine Kombination aus Hochwertung nach Anlage 10 des SGB VI sowie einer Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert dem Anspruch gerecht würde, dass aus gleicher Arbeit trotz ungleichem Lohn in Ost und West zumindest gleiche Rentenzahlungen entstehen (ausgehend von der Annahme, dass für die gleiche Arbeit in den neuen Bundesländern ein Lohn entrichtet würde, der genau um den Prozentsatz niedriger ist wie der Durchschnittslohn in den neuen Bundesländern im Verhältnis zum Durchschnittslohn in den alten Bundesländern)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Argumentation im Begründungstext der Bundesratsinitiative Thüringens, wonach die nach Ost und West getrennt ermittelte Berechnungsgröße keine geeignete Basis mehr ist, um den Prozess der Rentenangleichung – wie ursprünglich mit dem Einigungsvertrag beabsichtigt – in einer absehbaren Zeit abzuschließen?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderungen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, der eine „möglichst rasch finanzierbare, stufenweise Lösung“ fordert (vgl. ddp vom 24. September 2008)?
Wenn ja, gilt dies auch unabhängig von der derzeitigen Systematik, wonach die Renten grundsätzlich der Lohnentwicklung folgen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Äußerungen des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Wolfgang Tiefensee, dass es ein gleiches Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland erst im Jahr 2019 geben werde, wenn der Solidarpakt II auslaufe?
Geht die Bundesregierung – wie der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wolfgang Tiefensee – ebenfalls davon aus, dass sich die Einkommen zwischen alten und neuen Bundesländern im Jahr 2019 soweit angeglichen haben werden, dass 30 Jahre nach der Deutschen Einheit der richtige Zeitpunkt für ein einheitliches Rentenrecht sei?
Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Welche Ministerien und deren Abteilungen sind neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) noch mit der Ausarbeitung eines „einheitlichen Rentenrechts“ befasst (vgl. Plenarprotokoll, 178 Sitzung, S. 18924 f.)?
Wie bewertet die Bundesregierung den im Antrag der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 16/9482) enthaltenen Vorschlag, zum Stichtag 1. Juli 2010 die Rechengrößen für die Rentenversicherung (Entgeltpunkte, Rentenwerte und Beitragsbemessungsgrenze) in den alten und den neuen Bundesländern zu vereinheitlichen?
Welche Auswirkungen würden sich für die Rentnerinnen und Rentner bzw. Beschäftigten in Ost und West ergeben, wenn, wie von der FDP vorgesehen, eine einheitliche Bruttolohnsumme als Grundlage für nachfolgende Rentenanpassungen nach § 65 des SGB VI dienen würde?
Wie hoch würde die von der FDP vorgeschlagene Einmalzahlung für Versicherte und Bestandsrentner und Bestandsrentnerinnen mit Entgeltpunkten (Ost) ausfallen, unterstellt man eine durchschnittliche Rentenlaufzeit von derzeit 17,5 Jahren bzw. 22,5 Jahren und unter der Voraussetzung einer jährlichen Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von 0,1 Prozent, eines durchschnittlichen weiteren Anstiegs des aktuellen Rentenwerts von 1 Prozent jährlich sowie eines Abzinsungsfaktors von 5 Prozent p. a. unter der Berücksichtigung der bis dato erworbenen 40 Entgeltpunkte (Ost) bei den Beitragszahlenden und Rentnerinnen und Rentnern?
Wie hoch im Vergleich wäre dagegen der Verlust, unterstellt man eine Differenz der Rentenwerte zum 1. Juli 2008 von 3,22 Euro bei 40 Entgeltpunkten (Ost). eine durchschnittliche Rentenlaufzeit von 17,5 Jahren sowie einen Anstieg des aktuellen Rentenwerts von ebenfalls 1 Prozent jährlich?
Kann die Bundesregierung die Kosten für die gesetzliche Rentenversicherung beziffern, die sich dadurch ergeben, dass mit der Rentenüberleitung nur Personengruppen eine Rentenleistungen beziehen, die nach Bundesrecht als Erwerbstätige nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und somit keine Beiträge für die Renten ihrer Berufsgruppen einzahlen (Beamte, verkammerte Berufe u. Ä.), bzw. nicht der gesetzlichen Rentenversicherung zugeordnet sind, und würde die Bundesregierung zustimmen, dass dies Kosten sind, die der eingeschränkten Solidargemeinschaft (Trennung in pflichtversicherte Erwerbstätige und solche mit steuerfinanzierten bzw. eigenen Altersversorgungen) eigentlich aus Bundesmitteln erstattet werden müssten?