Sicherheit von Kindern im Flugverkehr
der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dorothee Menzner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die europäische Verordnung (EG) Nr. 1899/2006 mit der EU-OPS 1, Abschnitt Q hat am 16. Juli 2008 auch für die Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit erlangt und die bisherige Zweite Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (2. DV LuftBO) weitgehend abgelöst. Unter anderem regelt diese Verordnung die Verwendung von zusätzlichen Schlaufengurten zur Sicherung von Kindern auf dem Schoß eines Erwachsenen. Bisher war in der Bundesrepublik Deutschland dieser „Loopbelt“ wegen eines erwiesenen immensen Gesundheitsrisikos für die betroffenen Kinder verboten. Gemäß Rundschreiben des Luftfahrtbundesamtes (LBA) vom 26. Mai 2008 „müssen Mitgliedstaaten jedoch die Zulassung anerkennen, die ein anderer Mitgliedstaat oder eine in seinem Auftrag handelnde Stelle gemäß dieser Verordnung erteilt. Damit wird das bislang aufgrund erheblicher Sicherheitsbedenken bestehende deutsche Verbot des Schlaufengurtes von europäischem Recht überlagert.“
Im gleichen Rundschreiben heißt es: „Gleichzeitig ist damit die Verpflichtung verbunden, Kinder nur auf eigenen Fluggastsitzen mit zugelassenen Kinderrückhaltesystemen nach den Absätzen 2.1 bis 2.5 des LBA-Rundschreibens 03/2008 zu befördern.“ Das LBA appelliert an die Betreiber der Fluggesellschaften, qualifizierte Kinderrückhaltesysteme vorzuhalten und einzusetzen.
Bislang haben aber noch nicht alle deutschen Airlines überhaupt ein entsprechendes Qualifizierungsverfahren durchlaufen (Lufthansa, Germanwings, Germania, LH Regional, Hamburg Airlines und Cirrus können derzeit keine in der Bundesrepublik Deutschland verfügbaren Kinderrückhaltesysteme an Bord einsetzen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Aufgrund welcher Rechtslage beabsichtigt die Bundesregierung, sich über die EU-OPS hinwegzusetzen und gegen die seit 16. Juli 2008 gültige Vorschrift zur Verwendung des Schlaufengurtes zu verstoßen?
Welche Auffassung hat die Bundesregierung zu der rechtlichen Vergabe der EU-OPS, und welche technischen Vorkehrungen zur Sicherheit von Kindern im Flugverkehr hält die Bundesregierung für notwendig?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des LBA-Rundschreibens, wonach Kinder nur auf eigenen Fluggastsitzen mit zugelassenen Kinderrückhaltesystemen zu befördern sind (bitte begründen)?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass Kinder in Flugzeugen, die in anderen Mitgliedstaaten zugelassen sind, aber in der Bundesrepublik Deutschland starten und landen, mit dem Schlaufengurt „gesichert“ werden?
Haben Kinder nach Auffassung der Bundesregierung das Recht auf einen eigenen Fluggastsitz mit zugelassenem Kinderrückhaltesystem (bitte begründen)?
Wird die Bundesregierung über das Schreiben des LBA hinausgehend auf die Fluggesellschaften einwirken, um den Schlaufengurt zu verbieten und Kindern das Recht auf einen eigenen Fluggastsitz mit zugelassenem Kinderrückhaltesystem zu verschaffen (bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung, das Verbot der Schlaufengurte in der Bundesrepublik Deutschland beizubehalten und die Verwendung gegebenenfalls durch ein Gesetz zu verhindern (bitte begründen)?
Welche Auffassung hat die Bundesregierung zum Verbot der Schlaufengurte in anderen Staaten wie z. B. in Kanada?
Über welche statistischen Daten verfügt die Bundesregierung in Bezug auf verletzte Kinder im Zusammenhang mit Startabbrüchen und Landezwischenfällen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Alter der betroffenen Kinder und Art der Verletzung unterteilen)?
Welche Schritte plant die Bundesregierung, um EU-weit ein Verbot des Schlaufengurtes zu erreichen?