Vergütung der Vorstandsmitglieder von Krankenkassen
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Diana Golze, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit 1996 haben die Krankenkassen einen erheblichen Spielraum bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung. Sie sollen sich dabei aber an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit halten. Dennoch ist die Vergütung deutlich angestiegen, und die Höhe der Vergütung ist oft nicht mehr nachvollziehbar. Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die Praxis geprüft, erhebliche Missstände festgestellt und Verbesserungen angemahnt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung des Bundesrechnungshofes, dass die Vergütungen der Vorstandsmitglieder der Krankenkassen seit 1996 erheblich angestiegen sind, dabei aber keine Rolle mehr spiele, dass Vorstände zwischen 130 000 und 135 000 Euro erhalten, egal, ob die Kassen, bei denen sie angestellt sind, 58 000 und 3 Millionen Versicherte haben?
Inwieweit wird die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrechnungshofes folgen, angesichts dessen, dass die Krankenkassen immer noch zur mittelbaren Staatsverwaltung gehören und es sich um öffentliche Mittel handelt (Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 12 des Grundgesetzes – GG), bei der Vergütung eine an der Anzahl der Versicherten orientierte, gesetzlich festgelegte Höchstgrenze festzulegen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrechnungshofes, dass oft variable Vergütungen und zusätzliche Sach- und Geldleistungen an die Vorstandsmitglieder gezahlt werden, obwohl dies nicht immer zu einer Leistungssteigerung führt bzw. Zielvereinbarungen nicht erreicht werden?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Nichtwiederwahl in Vorstände von Krankenkassen durch verschiedenste Regelungen (Abfindung, einstweiliger Ruhestand, Weiterbeschäftigung in anderer Position) finanziell weitgehend risikolos ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, dass nur 158 von 242 Kassen den Veröffentlichungstermin für die Vorstandsvergütung eingehalten haben, Angaben zu Sonderleistungen gar nicht oder nur teilweise gemacht und viele Angaben für Außenstehende unverständlich formuliert wurden?
Inwieweit wird die Bundesregierung auf den Vorschlag des Bundesrechnungshofes eingehen, die Darstellungsform der Veröffentlichung zu überarbeiten, um sie übersichtlicher, einheitlicher und erschöpfender zu machen und einen direkten Vergleich der Vergütungen zu ermöglichen?
Wie schätzt die Bundesregierung den Eindruck des Bundesrechnungshofes ein, dass den Aufsichtsbehörden nur sehr zurückhaltend Einsicht in Verträge zwischen dem Verwaltungsrat und den Vorstandsmitgliedern gewährt wird bzw. die Aufsichtsbehörden nur selten in den Vertragsprozess mit einbezogen werden?
Inwiefern wird die Bundesregierung darauf reagieren und die Zustimmung der Aufsichtsbehörden zu Verträgen – bevor diese rechtsgültig sind – gesetzlich regeln?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Bewertungs- und Prüfungsmaßstäbe der Aufsichtsbehörden sehr verschieden sind und dementsprechend die Vorstandsvergütung auch auf unterschiedliche Art und Weise von den Aufsichtsbehörden geprüft wird?
Inwiefern wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass vom Marktniveau unabhängige Maßstäbe entwickelt und Kriterien einheitlich angewandt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, dass der Verwaltungsrat von den Vorstandsmitgliedern einer Kasse bevorzugt behandelt und eine Sitzung im Jahr zu einem drei- bis fünftägigen Urlaubsausflug auf Kosten der Kasse ausgedehnt wurde?
Wie gedenkt die Bundesregierung darauf zu reagieren, dass der Verwaltungsrat in diesem Fall in seiner Rolle als Kontrollorgan fraglich geworden ist, denn laut Bundesrechnungshof haben bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung eher die gegebenen Vorteile den Ausschlag gegeben?
Wie bewertet die Bundesregierung die bevorzugte Behandlung von Vorstandsmitgliedern bezüglich der Altersvorsorge und anderer Vorteile, z. B. einem unentgeltlichen Dienstwagen auch für den privaten Gebrauch?