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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Biosicherheitsforschung nur zur Einschätzung ökologischer Risiken durch transgene Pflanzen

<span>Aktuelle Projektförderung, Vergabe und Vergabekriterien, Überprüfung von Auftragnehmern, Gewährleistung neutraler Information auf Internetplattformen des BMBF, Zielrichtung öffentlich geförderter Projekte und private Forschung, ökologische Fragestellungen und Konfliktfelder der Biosicherheitsforschung, Tierversuche</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

03.11.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1056313. 10. 2008

Biosicherheitsforschung nur zur Einschätzung ökologischer Risiken durch transgene Pflanzen

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Eva Bulling-Schröter, Heike Hänsel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Diskussion um die Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen ist nach wie vor heftig und kontrovers. Trotz bekannter ökologischer Risiken wird auch in der Bundesrepublik Deutschland das Inverkehrbringen (kommerzieller Anbau), die Freisetzung (Forschungsanbau) und der Handel mit gentechnisch veränderten Pflanzen politisch vorangetrieben. Die lang- und kurzfristigen Auswirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen auf angrenzende landwirtschaftliche Kulturen, auf Wildpflanzen und -tiere, das Bodenleben, Wasserorganismen sowie Insekten – einschließlich Honigbienen – sind komplex und müssen nach dem Vorsorgegrundsatz systematisch untersucht und kritisch bewertet werden.

Das EU-Zulassungsverfahren für transgene Pflanzen schreibt den antragstellenden Unternehmen die Untersuchung nur weniger der aufgeführten Organismen und Lebensgemeinschaften vor. Langzeitstudien z. B. zur Verfütterung bei Nutztieren werden nicht gefordert. Stattdessen wird ein so genanntes Nachmonitoring vorgeschrieben, das sich jedoch auf die vorab erfolgte Risikobewertung bei der Zulassung beschränkt. Eine vorsorgeorientierte Risikoabschätzung, eine Risikobewertung und ein Risikomanagement scheitern an der fehlenden validen Datengrundlage. Daher ist ein öffentlich finanziertes und von wirtschaftlichen Interessen unabhängiges Forschungsprogramm unverzichtbar, das sich auf das öffentliche Interesse an Kenntnissen über die kurz- und langfristigen Risiken durch transgene Pflanzen konzentriert.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert aktuell in einer dritten Phase die Biosicherheitsforschung. In der ersten Phase von 2001 bis 2004 wurden 40 Projekte und in der zweiten Phase von 2005 bis 2008 24 Projekte gefördert. Aktuell läuft die dritte Phase von 2008 bis 2011. Dabei sollen einerseits Vorhaben mit erheblichem Forschungsbedarf und andererseits Vorhaben, die Fragestellungen der öffentlichen Diskussion berücksichtigen, im Fokus stehen. Diese Vorgaben lassen sich jedoch in der aktuellen Forschungsphase nicht wiederfinden.

Die vom BMBF geförderten Projekte stehen in der Kritik nicht ausschließlich Risikoforschung zum Inhalt zu haben. Es gibt Grund zur Annahme, dass die öffentlich finanzierte Sicherheitsforschung aufgrund personeller Überschneidungen (z. B. mit Lobbyverbänden) nicht ausreichend unabhängig ist und zudem im Bereich der Agro-Gentechnik teilweise als steuerfinanzierte Produktentwicklung betrachtet wird. In der Fachzeitschrift „Gen-ethischer Informationsdienst (GID)“ war bereits im Februar/März 2005 zu lesen, dass diese Art der Sicherheitsforschung eher als Produktentwicklung zu verstehen sei. „Bei der Agro-Gentechnik“, so war nachfolgend im „GID“ Nr. 174 (Februar 2006) zu lesen, „wird die Produktentwicklung, das bedeutet sicheres und einwandfreies Saatgut herzustellen, über Steuergelder als Sicherheitsforschung finanziert.“ Die Vergabe der Projekte wurde als intransparent bezeichnet.

Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit der Agro-Gentechnik sind die Tierversuche. Zahlreiche Tiere werden für die Giftigkeitsprüfung und für die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Europäischen Union in Versuchen verwendet. Abgesehen davon, dass sie ethisch fragwürdig sind, weil sie vordergründig kommerziellen Zwecken dienen, bringen sie letztlich nicht die erhoffte Sicherheit für Anwenderinnen und Anwender sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel basiert in der Regel auf der Verordnung 1829/2003/ EG über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 24. September 2004 einen Leitfaden verabschiedet, wonach Tierversuchsdaten zur Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen und daraus abgeleiteten Lebens- und Futtermitteln explizit gefordert werden. Damit soll es möglich werden, das Risiko sowohl für Menschen und Tiere abzuschätzen. Welcher Art und wie umfangreich diese Tierversuche sind, hängt davon ab, wieweit sich die transgene Pflanze vom konventionellen Vergleichstyp unterscheidet und welchen Nutzen sie erfüllen soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Projekte werden in der aktuellen Förderperiode 2008 bis 2011 gefördert (bitte aufschlüsseln nach: Projektname, Auftragnehmer, Kooperationspartner, Laufzeit, Finanzvolumen nach Jahren, Fragestellung)?

2

Wie erfolgte die Vergabe der Projekte, und nach welchen Kriterien wurden die Auftragnehmer von wem ausgewählt? Wie wird die Unabhängigkeit der Auftragnehmer überprüft?

3

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag verschiedener Umweltverbände die Vergabe der Forschungsmittel einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aufzutragen, welche nicht nur aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Bereich der Pflanzenzüchtung besteht, sondern dabei auch die Expertise von Verbraucher- und Umweltverbänden nutzt?

4

Welche Ziele verbindet die Bundesregierung mit den vom BMBF geförderten Internetplattformen „www.biosicherheit.de“ und „www.gmo-compass.org“?

5

Wie werden diese Internetplattformen (jährlich) finanziert, und wie viele Zugriffszahlen (monatlich) sind zu verzeichnen?

6

Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass auf diesen vom BMBF geförderten Internetplattformen neutrale und sachliche Informationen über die Vor- und Nachteile sowie Risiken und Gefahren der Agro-Gentechnik veröffentlicht werden?

7

In welchem Verhältnis kommen auf diesen vom BMBF geförderten Internetplattformen Pro- und Contra-Positionen aus Wissenschaft, Forschung und Entwicklung zu Wort? Wie viele Interviews sind mit den jeweiligen Seiten bzw. Sichtweisen seit Bestehen der Homepages dort veröffentlicht worden (bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Thema, Datum)? Wie wird gegenwärtig und zukünftig gewährleistet, dass die kritische gesellschaftliche Debatte sowie kritische Studien der vergangenen Jahre dort angemessen präsent sind?

8

Welche Bundesmittel sind in der aktuellen Förderperiode 2008 bis 2011 für diese beiden Homepages vorgesehen (bitte aufschlüsseln nach: Laufzeit, Finanzvolumen nach Jahren, Auftragnehmer)?

9

Welche weiteren Vorhaben zur gesellschaftlichen Meinungsbildung sind vorgesehen (bitte aufschlüsseln nach: Projekttitel, Finanzvolumen nach Jahren, Auftragnehmer)?

10

Welche konkreten risikoorientierten Fragestellungen verfolgen die geförderten Projekte zur Präzisierung der Integration von Transgenen? Welche Projekte mit transgenen Organismen oder Kulturpflanzen (Pilze, Getreide, Gehölze etc.) werden in diesem Kontext gefördert (bitte aufschlüsseln nach: Titeln, Laufzeit, Trägern und Kooperationspartnern)? Welche Forschungsschwerpunkte von öffentlichem Interesse werden hier verfolgt, die auch, genauso gut oder besser von den Herstellern oder Nutzern der jeweiligen transgenen Pflanzen untersucht werden könnten?

11

Welche konkreten risikoorientierten Fragestellungen verfolgen die geförderten Projekte im Bereich biochemisch steril gemachter Pflanzen (z. B. Confinement)? Welche Forschungsschwerpunkte von öffentlichem Interesse werden hier verfolgt, die auch/genauso gut/besser von den Herstellern oder Nutzern der jeweiligen transgenen Pflanzen untersucht werden könnten?

12

Welche konkreten risikoorientierten Fragestellungen verfolgt das Projekt „Gentechnische Ansätze zur Begrenzung der Ausbreitungsfähigkeit von Kartoffelknollen“ an der Universität Erlangen? Welche Forschungsschwerpunkte von öffentlichem Interesse werden hier verfolgt, die auch/genauso gut/ besser von den Herstellern oder Nutzern der jeweiligen transgenen Pflanzen untersucht werden könnten?

13

Warum befassen sich zunehmend weniger vom BMBF geförderte Projekte im Rahmen der Biosicherheitsforschung mit ökologischen Fragestellungen, die den Anbau zugelassener (MON 810) oder vermutlich kurz vor der Zulassung stehender transgener Pflanzen (z. B. Amflora-Kartoffel, MON 863 etc.) betreffen?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Biosicherheitsforschungsbedarf im Konfliktfeld zwischen transgenen Pflanzen im experimentellen und kommerziellen Anbau, Honigbienen und der Imkerei? Welche Forschungsprojekte im Rahmen der Biosicherheitsforschung befassen sich mit diesem Konfliktfeld?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit eigener Testverfahren analog zu einer Pestizidprüfung für pestizidhaltige gentechnisch veränderte Organismen zu entwickeln (wie MON 810 und andere Modelle)?

16

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um standardisierte Testverfahren für den Toxingehalt für MON 810 zu entwickeln, und welche Streuungsbreite dieses Parameters wäre bei kommerziell angebauten Kulturen zu fordern?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die im Rahmen des EU-Zulassungsverfahrens einzureichenden Forschungsergebnisse zur Bewertung ökologischer Risiken bei den unterschiedlichen bisher zugelassenen transgenen Pflanzen? Welche konkreten Forschungsfragen müssen aus Sicht der Bundesregierung zukünftig im EU-Zulassungsverfahren eine größere Rolle spielen?

18

In welchem Umfang werden im Rahmen der Zulassung von transgenen Pflanzen für den Lebens- und Futtermittelbereich auf EU-Ebene und national Tierversuche durchgeführt?

19

Was für Tierversuche werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens für transgene Pflanzen durchgeführt?

20

Welche Tierarten (und in welchem Umfang, bitte aufschlüsseln) werden für Versuche im Rahmen des Zulassungsverfahrens verwendet?

21

Welche anerkannten Alternativen zu Tierversuchen beim Zulassungsverfahren gibt es, und wie viel Tierversuche könnten damit eingespart werden?

22

Wie viele Zulassungsverfahren mit Tierversuchen führen jährlich aufgrund von schädlichen oder unbestimmbaren Nebenwirkungen zur Nichtzulassung von transgenen Pflanzen, und wie viele Tiere wurden dafür verbraucht?

23

Inwiefern fördert die Bundesregierung die Förderung von Maßnahmen für die tierversuchsfreie Forschung bei der Entwicklung transgener Pflanzen?

24

Wie viele Forschungsgelder stellt die Bundesregierung für die Entwicklung tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Bereich transgener Pflanzen zur Verfügung?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die von der EFSA im wissenschaftlichen Dossier geforderte Begründung von Herstellern, die beim Zulassungsverfahren transgener Pflanzen auf Tierversuche verzichten?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verlässlichkeit von Tierversuchen im Rahmen des Zulassungsverfahrens für transgene Pflanzen?

27

Wie bewertet die Bundesregierung eine Bedarfsprüfung generell für alle zu entwickelnden und zuzulassenden Produkte im Zusammenhang mit der Agro-Gentechnik, und ist sie bereit, solche Bedarfsprüfungen in den nationalen und internationalen Tierschutz- bzw. Tierversuchsbestimmungen festzuschreiben?

Berlin, den 13. Oktober 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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