Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft
der Abgeordneten Brück, Bindig, Dr. Hauchler, Dr. Holtz, Luuk, Dr. Niehuis, Schani, Schluckebier, Toetemeyer, Kretkowski, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung der Zusammenarbeit mit den Ländern der Dritten Welt im Rahmen der Gesamtpolitik der Europäischen Gemeinschaft bei?
Was bedeutet die Schaffung des Binnenmarktes bis 1992 für diese Zusammenarbeit?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlamentes im Vertragsentwurf für eine Europäische Union, die Entwicklungshilfe der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft auf die Gemeinschaft übergehen zu lassen?
Hält die Bundesregierung eine bessere Koordinierung der Entwicklungspolitiken der Mitgliedstaaten mit der Gemeinschaft als erste Stufe des Übergangs der Entwicklungspolitik insgesamt auf die Gemeinschaft für geboten?
Wenn ja, was hat sie unternommen, um hier zu Fortschritten zu kommen?
Wie tauschen die Mitgliedstaaten untereinander und gegenüber der Kommission ihre Erfahrungen aus?
Welche Rolle spielt hier das Europäische Parlament?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft weltweit ausgerichtet sein muß?
Wenn ja, was hat sie unternommen, um diese Politik zu verwirklichen?
Wie haben sich die Haushaltsansätze der Europäischen Gemeinschaft für die Zusammenarbeit mit den nichtassoziierten Ländern in Asien und Lateinamerika seit 1983 entwickelt?
Was hat die Europäische Gemeinschaft zur Förderung des Friedensprozesses in Zentralamerika unternommen?
Welche zentralamerikanischen Länder haben Hilfe der Europäischen Gemeinschaft in welcher Höhe erhalten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sowohl die EG-Agrarpolitik, die EG-Wirtschaftspolitik und insbesondere die EG-Außenhandelspolitik oft der EG-Entwicklungspolitik zuwiderlaufen?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um in der Europäischen Gemeinschaft zu einem besseren Zusammenhang der Gesamtpolitik gegenüber den Ländern der Dritten Welt zu kommen?
Ist die EG-Nahrungsmittelhilfe nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie ein entwicklungspolitisches Instrument oder aber ein Instrument zum Abbau der Agrarüberschüsse der Gemeinschaft?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, die vom Deutschen Bundestag in mehreren Beschlüssen erhobene Forderung durchzusetzen, die für die Nahrungsmittelhilfe erforderlichen Produkte grundsätzlich in Entwicklungsländern zu kaufen?
Was hat die Bundesregierung getan, um diese Forderung durchzusetzen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Kriterien für die Nahrungsmittelhilfeberechtigung der Entwicklungsländer noch zutreffen, und was hat die Bundesregierung getan, um mit dazu beizutragen, daß diese Kriterien besser auf die Bedürfnisse der einzelnen Entwicklungsländer zugeschnitten werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Qualität der Durchführung der Beschaffung und Lagerung, des Transports sowie der Verteilung von EG-Nahrungsmittelhilfegütern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von der EG eingeführten „Ablösemaßnahmen" (Finanzzuschüsse für die Beseitigung regionaler Versorgungsengpässe anstatt nicht mehr notwendiger Nahrungsmittelhilfe)?
Trifft es zu, daß der Protektionismus der Europäischen Gemeinschaft im Handel mit den Ländern der Dritten Welt trotz des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GA TT) und des Allgemeinen Systems der Zollpräferenzen (APS) nach wie vor sehr groß ist?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung im Ministerrat ein zu den Vorschlägen der Kommission zu den GATT-Verhandlungen, und wie ist insbesondere ihre Position zum Subventionsabbau im Weltagrarhandel?
Welche Vorstellung hat die Bundesregierung im Rahmen der EG, um das strukturelle Problem sinkender Rohstoffpreise zu bekämpfen, und welche Maßnahmen unterstützt sie zur Anwendung des gemeinsamen Rohstoffonds?
Fördert die EG auch weiterhin Projekte, die dazu beitragen, daß sich das Angebot an Rohstoffen pflanzlicher Art, wie z. B. Kaffee, Baumwolle, Palmöl oder Tee, weiter vermehrt und dadurch der Druck auf die Preise für diese Produkte auf dem Weltmarkt verstärkt wird?
Welche Konzeption hat die Bundesregierung im Rahmen der EG-Politik zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern Asiens und Lateinamerikas (nichtassoziierte Länder) in der Entschuldungspolitik sowie in der Förderung der Handelsbeziehungen mit der EG?
Beabsichtigt die Bundesregierung in der EG darauf hinzuwirken, daß den Empfängerländern die Schulden erlassen werden, die durch die Gewährung von Sonderdarlehen aus dem Europäischen Entwicklungsfonds entstanden sind?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung in der EG darauf hinzuwirken, damit der Umweltschutz bei zukünftigen EG-Entwicklungshilfeprojekten stärker berücksichtigt wird, als es in der Vergangenheit der Fall war?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von der EG initiierten Maßnahmen zur Verminderung der Bodenerosion in Entwicklungsländern, und ist die Bundesregierung bereit, durch Kofinanzierung Maßnahmen zu unterstützen, welche die zunehmende Verwüstung und Versteppung der Länder der Dritten Welt aufhalten?
Was hat die Bundesregierung getan, damit weitere Mittel für EG-Programme zur Vermeidung des Abholzens oder Rodens von Wäldern bereitgestellt werden, und wieweit unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen der EG, statt Brennholz alternative Brennstoffe für den alltäglichen Bedarf der Menschen in der Dritten Welt bereitzustellen?
Wie wird die Bundesregierung ihren Einfluß geltend machen, daß in der Fortschreibung des Lomé III-Abkommens auch die ökonomische Schlüsselrolle der Frau anerkannt und somit in die entsprechenden Kapitel des Abkommens integriert wird (z. B. ländliche Entwicklung, Handel, Industrie)?
Wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß die Erfahrungen im Bereich „Women in Development" auf EG-Ebene publiziert und damit Interessierten zugänglich gemacht werden?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß im Haushalt Mittel für „Women in Development" besonders ausgewiesen werden?