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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Prüfungen im Rahmen der neugeordneten industriellen Metall- und Elektroberufe (G-SIG: 11002048)

Vereinbarkeit der für die ersten Zwischenprüfungen vorgelegten sogenannten Musterprüfungen mit den neuen Ausbildungsordnungen, Einfluß der Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auf die Erarbeitung von Prüfungsordnungen sowie auf die Ausarbeitung und Durchführung von Prüfungen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

04.07.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/246310.06.88

Prüfungen im Rahmen der neugeordneten industriellen Metall- und Elektroberufe

der Abgeordneten Odendahl, Dr. Penner, Dr. Böhme (Unna), Kastning, Kuhlwein, Dr. Niehuis, Rixe, Weisskirchen (Wiesloch), Andres, Seidenthal, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Seit am 1. August 1987 die neuen Ausbildungsverordnungen für die industriellen Metall- und Elektroberufe in Kraft getreten sind, wurden in einem großen Teil der ausbildenden Betriebe Ausbildungsverträge nach diesen neuen Ausbildungsordnungen abgeschlossen. Viele Betriebe haben sich rechtzeitig personell und in der Ausstattung ihrer Werkstätten auf die Anforderungen der neuen Ausbildungsordnungen vorbereitet. Bei der Neuordnung der Ausbildungsberufe handelt es sich um eine grundlegende Neustrukturierung der Ausbildung, die nicht nur Berufe zusammenfaßt oder neue Berufe eingeführt hat, sondern auch andere Lerninhalte und Lernmethoden vermittelt. So werden die Auszubildenden einbezogen in Planung, Durchführung und Kontrolle von Arbeitsschritten und Arbeitsvorgängen. Diese nicht nur auf einzelne Fertigkeiten beschränkte Ausbildung, wie sie in den Neuordnungen festgelegt ist, muß ihren Niederschlag auch in den entsprechenden Prüfungen finden. Die ersten Zwischenprüfungen stehen an, ohne daß Prüfungsordnungen vorliegen. In Abstimmung mit den Industrie- und Handelskammern wird vor allen Dingen über die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) in Stuttgart an der Erstellung von Prüfungsaufgaben gearbeitet. Zwischenzeitlich wurden sogenannte Musterprüfungen für die ersten Zwischenprüfungen vorgelegt. Diese sogenannten Musterprüfungen sind nicht zwischen allen Beteiligten abgestimmt. Es gibt eine Auseinandersetzung, deren Kernpunkt darin besteht, ob eine ausschließlich auf die programmierte Form der Prüfung abstellende Zwischen- oder Abschlußprüfung mit dem Konzept der Neuordnung vereinbar ist. Die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) begründet diese ausschließliche Form mit organisatorischen, finanziellen und praktischen Erwägungen.

Die Neuordnung der Metall- und Elektroberufe und ihrer Ausbildungsordnungen kann nur dann sinnvoll gewesen sein, wenn die Prüfung entsprechend den neuen Ausbildungsordnungen gestaltet wird.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die vorgelegten Modellzwischenprüfungen zu den neugeordneten industriellen Metall- und Elektroberufen?

2

Sind die in den Zwischenprüfungen zum Tragen kommenden Inhalte und die Rahmenerläuterungen von der PAL mit den neuen Ausbildungsordnungen und ihren Bestimmungen vereinbar?

3

Wie kann nach Auffassung und Kenntnis der Bundesregierung die hergebrachte Trennung der zu prüfenden Qualifikationen in Fertigkeiten und Kenntnisse entsprechend der Vorgabe der Rechtsverordnungen in Prüfungsgebieten aufgehoben werden, und wie kann z. B. dementsprechend eigenständiges Kontrollieren während der Durchführung überprüft werden?

4

Wird nach Auffassung der Bundesregierung die notwendige Informations- und Planungsphase, auf die ein Drittel der neugeordneten Ausbildung entfällt, adäquat durch das von der PAL vorgegebene Faktenabfragen per Ankreuzen berücksichtigt? Wie gewichtet die Bundesregierung ein Prüfen dieser Ausbildungsphase?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß bundesweit erstellte Aufgaben zum Einsatz kommen sollen?

6

Kann die Bundesregierung denjenigen Prüfungsausschußmitgliedern Hilfen gewähren, die bereit sind, Prüfungsaufgaben zu entwickeln, und welches wären diese Hilfen?

7

Welchen Stellenwert haben programmierte Prüfungen nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der Neuordnung?

8

Wer stellt die Verbindlichkeit von Prüfungen und ihre Obereinstimmung mit den rechtlichen und inhaltlichen Vorgaben der neugeordneten Ausbildungsordnungen in den industriellen Metall- und Elektroberufen fest?

9

Welchen Einfluß kann die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auf die Erarbeitung von Prüfungsordnungen im Sinne der neugeordneten Metall- und Elektroberufe nehmen?

10

Wie sieht die Bundesregierung ihre Aufgaben bei der Umsetzung der Neuordnung der Ausbildung im Metall- und Elektrobereich auch in bezug auf die Ausarbeitung und Durchführung von Prüfungen?

Bonn, den 10. Juni 1988

Odendahl Dr. Penner Dr. Böhme (Unna) Kastning Kuhlwein Dr. Niehuis Rixe Weisskirchen (Wienloch) Andres Seidenthal Dr. Vogel und Fraktion

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