Giftmülltransporte in Entwicklungsländer
der Abgeordneten Großmann, Schanz, Bindig, Brück, Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Dr. Holtz, Luuk, Dr. Niehuis, Dr. Osswald, Schluckebier, Toetemeyer, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Mit den in den letzten Tagen bekanntgewordenen Praktiken des Giftmülltransports in vorwiegend afrikanische Länder, aber auch in die Türkei, Karibik und nach Lateinamerika ist deutlich geworden, daß das Fehlen einer geordneten Entsorgung von toxischem und/oder atomarem Müll zu einem internationalen Skandal zu werden droht. Die Organsiation Afrikanischer Einheit (OAE) bezeichnet in ihrer Stellungnahme die Mülltransporte als „Verbrechen an Afrika". Auch im Rahmen der Nord-Süd-Kampagne des Europarats „Interdependenz und Solidarität" wurden eine bessere Zusammenarbeit bei Giftmülltransporten und eine internationale Konvention gefordert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zu verhindern, daß bundesdeutsche Industriebetriebe Giftmüllabfälle zum Teil über ausländische Zweit- und Drittfirmen ins Ausland bringen lassen?
Wird die Bundesregierung baldmöglichst gesetzliche Maßnahmen schaffen, die sicherstellen, daß behördliche Kontrollen den Anfall von Giftmüll und seine Verbringung in Zwischen- und/oder Endlager bzw. seine geordnete Vernichtung lückenlos erfassen?
Welche Mengen von Giftmüll sind in den letzten fünf Jahren nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung aus der Bundesrepublik Deutschland in
a) europäische Länder,
b) außereuropäische Länder gebracht worden, welche Länder sind betroffen, und welche Kontrollen werden über Transport und Lagerung durchgeführt?
Führte oder führt die Bundesregierung selbst Verhandlungen über Möglichkeiten der Verbringung von giftigem Industriemüll in europäische und/oder außereuropäische Länder, bzw. ist sie mit Ausfuhrbürgschaften an Giftmüllexporten beteiligt?
Wie wird die Bundesregierung einen zügigen Ausbau ausreichender Entsorgungskapazitäten im eigenen Land unterstützen, um den Müllexport — auch in europäische Länder — zu unterbinden?
Ist die Bundesregierung bereit, genügend Forschungsmittel bereitzustellen, um Recycling und andere Verfahren entwickeln zu helfen, die die Probleme von anfallendem giftigen Industriemüll minimieren, bzw. damit für die Zukunft eine Null-Alternative erarbeitet werden kann?
Wird die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene darauf drängen, daß einheitliche und verschärfte Bestimmungen für den Transport und die geordnete Entsorgung von Giftmüll geschaffen werden, so daß Firmen ihre Eignung nachweisen müssen und die Pflicht haben, genaue Angaben über die Art, die Zusammensetzung und den Zielort der Lieferungen zu machen?
Würde die Bundesregierung einer Verschärfung der Transportbestimmungen zustimmen, wenn dadurch neben den Zielländern von Giftmüllieferungen auch die Durchgangsländer das Recht erhalten, Lieferungen zu prüfen, sie aufzuhalten und möglicherweise zurückzuschicken?
Gibt es eine endgültige und gesicherte Lösung für die Rückführung von Giftschlämmen aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland, wie hoch sind die Kosten, und wer trägt sie?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das Land Baden-Württemberg jüngst Industriemüll in die Türkei verfrachtet hat, und sind der Bundesregierung weitere, bereits realisierte oder vereinbarte Giftmülllieferungen in die Türkei bekannt?
Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, daß deutsche Firmen in außereuropäischen Ländern Hochtemperaturverbrennungsanlagen planen, die von ihrer Größe her eindeutig den Bedarf des jeweiligen Landes übersteigen und damit Giftmülltransporte geradezu herausfordern?
Liegen der Bundesregierung Hinweise vor, ob Industrie- und Giftmülltransporte auch in Länder Karibik und/oder Lateinamerikas durchgeführt wurden und sind gegebenenfalls europäische, insbesondere deutsche Firmen, daran beteiligt?
Auf welche Weise wird die Bundesregierung den Versuch von 50 Staaten unterstützen, die auf einer Konferenz in Caracas Anfang Juni 1988 unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zusammenkamen, ein internationales Abkommen über die Beseitigung von giftigem Industriemüll zu erarbeiten, und wird die Bundesregierung einem solchen internationalen Abkommen beitreten?
Ist die Bundesregierung bereit, in der Europäischen Gemeinschaft, beim Internationalen Währungsfonds, der Weltbank und ähnlichen Institutionen darauf Einfluß zu nehmen, daß in Vereinbarungen mit Entwicklungsländern Klauseln aufgenommen werden, die die Aufnahme von Giftmüll durch diese Länder nicht zulassen oder unter strengste Auflagen stellt?
Ist die Bundesregierung bereit, sich als Vermittlerin dafür einzusetzen, daß bereits bestehende Giftmülllieferverträge zwischen Ländern der Dritten Welt und Privatfirmen annulliert werden, bzw. würde sie sich dafür einsetzen, daß bei bundesdeutschen Privatfirmen nachträglich und in Zukunft eine generelle Prüfung durch das Umweltbundesamt stattfinden muß?
Stimmt die Bundesregierung der Meinung zu, daß es sich bei dem in letzter Zeit bekanntgewordenen Müllexport in Länder der Dritten Welt keineswegs um eine Wirtschaftsangelegenheit zwischen Privatfirmen handelt, sondern daß hier ein „Verbrechen an Afrika" (OAE-Resolution anläßlich ihrer diesjährigen Tagung in Addis Abeba) verübt wird, das die Industrienationen ihrerseits durch Verschärfung von Bestimmungen in ihren Ländern helfen müssen zu verhindern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein teilweiser Schuldenerlaß die Entwicklungsländer finanziell so unterstützen sollte, daß sie nicht weiter Giftmülleinlagerungen aus Industrieländern als Einnahmequelle benutzen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die unerlaubte Verbringung von Giftmüll ins Ausland strafrechtlich zu verfolgen?