Regionale Wirtschaftsförderung für die Arbeitsmarktregion Siegen
der Abgeordneten Breuer, Dr. Grünewald, Rawe, Schmitz (Baesweiler), Lamers, Dr. Blens, Seesing, Schulhoff, Wilz, Dr. Göhner, Vogel (Ennepetal), Louven, Wimmer (Neuss), Dr. Lammert, Müller (Wesseling), Dr. Pohlmeier, Dr. Pinger, Frau Fischer, Borchert, Windelen, Gerstein, Schemken, Daweke, Dr. Meyer zu Bentrup, Herkenrath, Dr. Möller, Dr. Fell, Dr. Stercken
Vorbemerkung
Die Arbeitsmarktregion Siegen ist seit Jahren Fördergebiet im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die EG-Kommission verbot die weitere Förderung vom 1. Juli 1985 an. Gegen diese Verbotsentscheidung klagte die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof. Mit Urteil vom 14. Oktober 1987 wurde die Verbotsentscheidung der EG-Kommission für nichtig erklärt. In Gesprächen zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft, dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen und der EG-Kommission einigte man sich darauf, als Ausfluß dieser Entscheidung die Arbeitsmarktregion Siegen rückwirkend ab 1. Juli 1985 bis zum 31. Dezember 1987 zu fördern. Es bedurfte hierzu lediglich noch eines formellen Beschlusses durch die EG-Kommission.
Dieser Beschluß scheint nach Gesprächen, die die Industrie- und Handelskammer Siegen mit Vertretern der Kommission geführt hat, nunmehr kaum noch reale Chancen auf Erfolg zu haben. Als Grund wird angegeben:
- Die EG-Kommission sei verärgert darüber, daß in einer Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der EG-Kommission die förderbare regionale Gebietskulisse im Bundesgebiet für den Zeitraum von 1988 bis 1990 auf 38 % — gemessen am Bevölkerungsanteil — festgelegt wurde, kurze Zeit später aber einseitig dagegen verstoßen worden sei und sich in der Zwischenzeit schon über 40 % bewege.
Da die Genehmigung für eine rückwirkende Förderung in der Arbeitsmarktregion Siegen für die Jahre 1986 und 1987 keinerlei inhaltlichen Bezug zu der ab 1988 vereinbarten 38 %-Regelung besitzt, ist in der Siegener Arbeitsmarktregion der Eindruck entstanden, daß die Angelegenheit nicht sachgerecht gehandhabt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Ist der Bundesregierung dieser Sachverhalt bekannt?
Falls ja, hält sie den so von der EG-Kommission ausgeübten Ermessensspielraum für gerechtfertigt?
Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, daß zwei nicht miteinander zusammenhängende Sachverhalte in unzulässiger Weise miteinander verquickt werden?