Entwicklung der Tierversuche
der Abgeordneten Adler, Kißlinger, Koltzsch, Müller (Schweinfurt), Oostergetelo, Pfuhl, Sielaff, Wimmer (Neuötting), Wittich, Weyel, Bernrath, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Auch nach Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes vom 1. Januar 1987 werden Einwände gegen das Tierschutzgesetz wegen dessen Unzulänglichkeiten aufrechterhalten.
Um sowohl eine Einschätzung der Auswirkungen des Tierschutzgesetzes als auch der an ihm geübten Kritik zu erhalten, ist es an der Zeit, eine Bilanz zur Entwicklung der Tierversuche seit dessen Inkrafttreten zu ziehen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der Tierversuche seit Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes vor?
Wieweit ist der Aufbau einer Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatzmethoden zum Tierversuch erfolgt, der eine Datenbank zur Auswertung von Alternativmethoden angeschlossen werden soll?
Aus welchen Gründen wurde eine nach § 9 a Abs. 2 in Verbindung mit § 16b Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes vorgesehene Versuchsmeldeordnung nicht unmittelbar nach Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes erlassen?
Hat die Bundesregierung die bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes angekündigte Hilfe in Form von erforderlichen Haushaltsmitteln bereitgestellt?
Liegen der Bundesregierung Ergebnisse im internationalen Rahmen vor, welche die Vermeidung von unnötigen Doppelversuchen zur Folge haben könnten und eine gegenseitige Anerkennung von Versuchsergebnissen beinhalten könnten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der gentechnischen Versuchsvorhaben?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie, wonach die Tierversuche im Bereich gentechnischer Forschung an Bedeutung gewinnen werden?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dieses?
Ergibt sich aus der Einschätzung der gentechnologischen Entwicklung heraus ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, der eine Änderung des Tierschutzgesetzes erfordert?
Liegen der Bundesregierung bereits genehmigungspflichtige Anträge für Tierversuche vor, die laut § 15 a nach Landesrecht einer Unterrichtung des Bundesministers bedürfen?
Wenn ja, wie werden diese Anträge bewertet?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen über genehmigungspflichtige Anträge von der Genehmigungsbehörde entschieden wurde, ohne einer vorherigen Vorlage bei der Beratungskommission?
Welche gesetzlichen Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um eine Nichteinhaltung der in Frage 10 genannten Fälle zu vermeiden?
Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung über die Arbeit der Ethikkommission vor
— über die Zusammensetzung,
— über die Zahl der zu behandelnden Anträge,
— über die Bearbeitungszeit der Anträge,
— über die Notwendigkeit, das Einvernehmen zwischen Kornmission und Genehmigungsbehörde zu regeln?
Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes von 1987 eine Überprüfung aller Rechtsvorschriften vorgenommen, die Tierversuche zur Folge haben?
Hat die Bundesregierung eine konstruktive Mitarbeit bei dem Europäischen Übereinkommen zum Schutze der Wirbeltiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden, aufgenommen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Reduzierung bei Tierversuchen, die als toxikologische Prüfmethoden im Rahmen des Chemikaliengesetzes vorgenommen werden?
Wenn ja, welche Vorschläge wurden erarbeitet?
Hat die Bundesregierung ausreichend gesetzliche Voraussetzungen geschaffen, um Experimenten nach Umfang, Belastung, Folgen, Zweckhaftigkeit und hinsichtlich bereits getätigter Parallelexperimente strengere Maßstäbe anlegen zu können?
Wie erklären sich die zwei unterschiedlichen Positionen der Bundesregierung, die einerseits auf die Unabänderlichkeit von Tierversuchen zur Ergebnisübertragung auf den Menschen spricht und andererseits an der Übertragbarkeit der Erkenntnisse zweifelt?
Ist von der Bundesregierung im Hinblick auf die ethische Vertretbarkeit und die erheblichen Leiden und Schmerzen der Tiere eine gesetzliche Regelung im Rahmen des Tierschutzgesetzes bei Tierversuchen vorgesehen?
Liegen der Bundesregierung ausreichende Kenntnisse bezüglich der Tierversuche an Hochschulen und Labors vor, die den noch gültigen Ausbildungsrichtlinien entsprechen?