Strahlenbelastung der Beschäftigten im Verkehrsbereich durch den Transport radioaktiver Stoffe
der Abgeordneten Haar, Schäfer (Offenburg), Lennartz, Adler, Bachmaier, Blunck, Conradi, Fischer (Homburg), Dr. Hartenstein, Dr. Hauff, Kiehm, Matthäus-Maier, Dr. Martiny, Menzel, Müller (Düsseldorf), Reimann, Reuter, Dr. Schöfberger, Schütz, Stahl (Kempen), Waltemathe, Weiermann, Dr. Wernitz, Daubertshäuser, Faße, Bamberg, Kretkowski, Schmidt (Salzgitter), Dr. Hauchler, Ibrügger, Hiller (Lübeck), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Im Zuge des Ausbaus der Kernenergie und der endgültigen Aufgabe eines integrierten Entsorgungskonzeptes Mitte der 80er Jahre sowie mit der Entwicklung der Medizintechnik hat die Zahl der Transporte radioaktiver Stoffe stark zugenommen. Dies führt zu einer zunehmenden Strahlenbelastung von Beschäftigten außerhalb kerntechnischer Anlagen insbesondere im gesamten Verkehrswesen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen21
Wie groß ist das derzeitige jährliche Transportaufkommen aufgeschlüsselt nach der Zahl der Sendungen, nach der Größe der Behälter und dem radioaktiven Inventar der Behälter und nach dem Gesamtgewicht
a) im Straßenverkehr,
b) im Eisenbahnverkehr,
c) im Binnenschiffsverkehr und Seeschiffsverkehr,
d) im Luftverkehr?
Wie verändert sich die Verteilung des Transportaufkommens radioaktiver Stoffe auf die einzelnen Verkehrsträger durch das vom Bundesumweltminister Dr. Töpfer am 18. März 1988 vorgestellte Konzept zur Neustrukturierung der deutschen Kernenergiewirtschaft in den nächsten Jahren?
Welches Transportaufkommen radioaktiver Stoffe ist im Jahre 2000 im Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffahrt-, Seeschifffahrt- und Luftverkehr zu erwarten, wenn entsprechend den Planungen der Bundesregierung die Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf, die zur Zeit in Bau befindlichen Zwischenlager sowie die geplanten Endlagerungsstätten für schwach-, mittel- und hochaktive Nuklearabfälle fertiggestellt sind?
Wie groß ist die Zahl der Beschäftigten
a) im Straßenverkehr,
b) im Eisenbahnverkehr,
c) im Binnenschiffsverkehr und Seeschiffsverkehr,
d) im Luftverkehr,
e) im Bereich der Lagerhaltung und des Umschlags,
die einerseits im Stückgut- und Expreßgutverkehr und andererseits im Bereich der Komplettladungen mit dem Transport radioaktiver Stoffe befaßt sind?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen sind welche Strahlenbelastungen für Beschäftigte im Bereich des Verkehrswesens zulässig?
Wie hoch ist die maximale Strahlenbelastung der Beschäftigten im Verkehrswesen durch den Transport einzelner Sendungen radioaktiver Stoffe
a) im Stückgut- und Expreßgutbereich,
b) im Bereich der Komplettladungen?
Wie viele Beschäftigte im Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs-, Seeschiffs- und Luftverkehr sowie im Bereich der Lagerhaltung des Umschlagswesens sind durch den Transport radioaktiver Stoffe Strahlenbelastungen von
a) bis zu 150 mrem pro Jahr,
b) 150 bis 500 mrem pro Jahr,
c) mehr als 500 mrem pro Jahr
ausgesetzt?
Wie werden die in Fragen 6 und 7 angegebenen maximalen Strahlenbelastungen für Beschäftigte im Verkehrswesen ermittelt?
Hält es die Bundesregierung für erforderlich, daß bei Beschäftigten im Verkehrswesen, die beim Transport radioaktiver Stoffe eingesetzt sind, die individuelle Strahlenbelastung durch Filmdosimeter erfaßt wird, wie dies im Bereich kerntechnischer Anlagen vorgeschrieben ist?
Durch welche konkreten Schutzmaßnahmen wird sichergestellt, daß Beschäftigte im Verkehrswesen durch den Transport von radioaktiven Stoffen nicht mit mehr als der in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Dosis von 500 mrem pro Jahr belastet werden?
Werden beim Transport radioaktiver Stoffe, z. B. bei der Zwischenlagerung, die in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Grenzwerte für die Schaffung von Strahlenschutzbereichen erreicht oder überschritten?
Durch welche konkreten Maßnahmen ist sichergestellt, daß Beschäftigte im Bereich der Lagerhaltung und des Umschlags auch bei ganzjährigem Aufenthalt (40 Stunden Aufenthalt pro Woche) z. B. in einer Lagerhalle, in der regelmäßig radioaktive Stoffe zwischengelagert werden, keine Strahlenbelastung von 1 500 mrem akkumulieren können?
Ist es zutreffend und mit den Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung vereinbar, daß Uranerze in offenen Lastkraftwagen und Güterwagen der Bahn transportiert werden dürfen?
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß derzeit im Bundesgebiet Uranerz in offenen Lastkraftwagen und Güterwagen der Bahn transportiert wird?
Wie ist sichergestellt, daß beim Transport von Uranerz der in der Strahlenschutzverordnung festgelegte Grenzwert für die Inhalation von Uran in Höhe von 0,16 g für die Normalbevölkerung nicht überschritten wird?
Ist es mit dem von Bundesminister Dr. Töpfer am 18. März 1988 vorgelegten Konzept zur Neustrukturierung der deutschen Kernenergiewirtschaft vereinbar, daß die Deutsche Bundesbahn sowohl die Verantwortung für den Transport von radioaktiven Abfällen und Brennelementen übernimmt, als auch durch ihre Beteiligung an Neckarwestheim I und Neckarwestheim II Betreiber zweier Kernkraftwerke ist?
Wird die Bundesregierung die Deutsche Bundesbahn in ihrem Bemühen unterstützen, ihre Beteiligung an den Kernkraftwerken Neckarwestheim I und Neckarwestheim II zu veräußern, um so eine klare Trennung der unternehmerischen Verantwortung im Kernenergiebereich sicherzustellen?
Welche Elemente des von Bundesminister Dr. Töpfer am 18. März 1988 vorgestellten Konzepts zur Neustrukturierung der deutschen Kernenergiewirtschaft sind bisher realisiert worden?
Welche Firmen verfügen zur Zeit über eine Genehmigung zum Transport von
a) Nuklearbrennstoffen,
b) schwach- und mittelaktivem Abfall aus kerntechnischen, Anlagen?
In welchem Umfang werden zur Zeit Transporte, die in den letzten Jahren von der Firma Transnuklear durchgeführt wurden, von ausländischen Transportunternehmen abgewickelt?
In welchem Umfang ist es bisher zu der von Bundesminister Dr. Töpfer angekündigten Verlagerung von Transporten radioaktiver Stoffe auf die Deutsche Bundesbahn gekommen?