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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Flächenstillegungen und Naturschutz (G-SIG: 11003185)

Umfang der Anträge auf Flächenstillegung, Verteilung auf Bundesländer, Höhe der Entschädigungen, Bodenqualitäten, Anteile der Begrünung, der Aufforstung und des Naturschutzes, Verringerung der Produktionsmengen von Marktordnungsprodukten, Verhinderung einer Intensivierung auf dem weiterbewirtschafteten Nutzflächen, Realisierung des Flächenstillegungsprogramm in anderen EG-Ländern, Konkurrenz mit den Acker- und Gewässerrandstreifen-Programmen in einzelnen Bundesländern

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

23.12.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/371109.12.88

Flächenstillegungen und Naturschutz

der Abgeordneten Dr. Hartenstein, Dr. Wernitz, Oostergetelo, Adler, Blunck, Ibrügger, Kiehm, Kißlinger, Koltzsch; Lennartz, Müller (Düsseldorf), Müller (Pleisweiler), Müller (Schweinfurt), Opel, Dr. Osswald, Pfuhl, Reuter, Schäfer (Offenburg), Dr. Schöfberger, Schütz, Sielaff, Stahl (Kempen), Weiermann, Weyel, Wimmer (Neuötting), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Das im Juni 1988 beschlossene Flächenstillegungsprogramm wird im wesentlichen mit zwei Zielen verbunden:

  • Abbau der Überschußproduktion, vor allem bei Getreide;
  • Reduzierung der Intensivbewirtschaftung und Rückgabe eines Teils der stillgelegten Flächen für Zwecke des Naturschutzes.

Die Bundesregierung ging ursprünglich davon aus, daß rund 400 000 ha Ackerland in der Bundesrepublik Deutschland stillgelegt werden, reduzierte diese Erwartung zuletzt auf 185 000 ha in der Anlaufphase.

Nachdem die Antragsfrist inzwischen abgelaufen ist, muß die Bundesregierung nunmehr in der Lage sein, konkrete Angaben über die Verwirklichung des Programms zu machen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie hoch ist die Zahl der eingangenen Anträge auf Flächenstillegung? Wie viele Hektar Ackerfläche wurden stillgelegt und für welchen Zeitraum? Welche Größenordnung haben die einzelnen zusammenhängenden, stillgelegten Flächen?

2

Wie verteilen sich die Anträge auf die einzelnen Bundesländer?

3

Welche Entschädigungen wurden differenziert nach Bodenqualität gezahlt, getrennt nach Bundesländern? Werden die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft?

4

Welche Bodenqualitäten haben die aufgegebenen Flächen?

5

Welcher Anteil der stillgelegten Flächen wird begrünt, welcher für welchen Zeitraum aufgeforstet? Wie verteilen sich die genannten Flächen auf die Regionen des Bundesgebietes?

6

Welcher Anteil der nicht mehr genutzten Flächen wird dem Naturschutz zur Verfügung stehen? In welchen Regionen liegen diese Flächen, um welche Größenordnungen handelt es sich jeweils? Wie wird die notwendige Pflege sichergestellt?

7

Wie groß wird die zu erwartende Verringerung der Produktionsmengen von Marktordnungsprodukten in der Bundesrepublik Deutschland sein?

8

Wie ist der Stand der Realisierung des Flächenstillegungsprogramm in den anderen EG-Mitgliedstaaten?

9

Wie wird sichergestellt, daß auf den weiterbewirtschafteten Nutzflächen die Intensität der Bewirtschaftung nicht noch verstärkt wird?

10

Inwiefern konkurriert das bundesweite Flächenstillegungsprogramm mit den Acker- und Gewässerrandstreifen-Programmen in einzelnen Bundesländern?

11

Wie wirken sich unterschiedliche Ausführungsbestimmungen in den einzelnen Bundesländern auf das Ziel aus, Flächen unter ökologischen Gesichtspunkten stillzulegen?

Bonn, den 9. Dezember 1988

Dr. Hartenstein Dr. Wernitz Oostergetelo Adler Blunck Ibrügger Kiehm Kißlinger Koltzsch Lennartz Müller (Düsseldorf) Müller (Pleisweiler) Müller (Schweinfurt) Opel Dr. Osswald Pfuhl Reuter Schäfer (Offenburg) Dr. Schöfberger Schütz Sielaff Stahl (Kempen) Weiermann Weyel Wimmer (Neuötting) Dr. Vogel und Fraktion

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