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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Giftigkeit von chemischen Pflanzenschutzmitteln im Trinkwasser und notwendige Konsequenzen (G-SIG: 11003208)

Giftigkeit im Trinkwasser nachgewiesener Pflanzenschutzmittel, Verwendungsverbot für diese Mittel, Forderungen des europäischen Verbands der Pflanzenschutzmittelhersteller nach Erhöhung der Grenzwerte, Intervention der Industrie und des deutschen Bauernverbandes gegen das Inkrafttreten der Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung 1989, Möglichkeiten zur Entfernung von Pflanzenschutzmitteln aus dem Trinkwasser, insbesondere mit Aktivkohlefiltern

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

13.01.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/372713.12.88

Giftigkeit von chemischen Pflanzenschutzmitteln im Trinkwasser und notwendige Konsequenzen

der Abgeordneten Kiehm, Lennartz, Dr. Böhme (Unna), Oostergetelo, Adler, Blunck, Bernrath, Bulmahn, Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Ibrügger, Kißlinger, Koltzsch, Müller (Düsseldorf), Müller (Pleisweiler), Müller (Schweinfurt), Opel, Dr. Osswald, Pfuhl, Reuter, Schäfer (Offenburg), Dr. Schöfberger, Schütz, Sielaff, Stahl (Kempen), Weiermann, Dr. Wernitz, Weyel, Wimmer (Neuötting), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Über die Giftigkeit von Pflanzenschutzmitteln bzw. deren Wirkstoffe, Abbau- und Zersetzungsprodukte im Grundwasser und Trinkwasser gibt es unterschiedliche Aussagen. Aus der Biologischen Bundesanstalt, die für die Zulassung der Pflanzenschutzmittel die Verantwortung trägt, hört man, wir hätten keine Hinweise auf eine gesundheitliche Gefährdung des Menschen durch Pflanzenschutzmittel im Trinkwasser. Aus dem Bundesgesundheitsamt, das zur gesundheitlichen Problematik der PSM Stellung nehmen muß, hört man, die Giftigkeit verschiedener Abbau- und Zersetzungsprodukte von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen sei seit Jahren belegt. Der Grenzwert von 0.1 µg/l sei nicht nur aus Vorsorge gerechtfertigt, sondern habe auch toxikologische Relevanz.

Die Industrie und der Deutsche Bauernverband, die die Grenzwerte für PSM in der EG-Trinkwasserrichtlinie und in unserer Trinkwasser-Verordnung für toxikologisch nicht begründet halten, wollen in Brüssel und Bonn höhere Grenzwerte durchsetzen.

Die Wissenschaft, die auf genotoxische und karzinoge Potentiale ganzer Stoffklassen bzw. deren Abbau- und Zersetzungsprodukte hinweist, und die Wasserwirtschaft, die seit einiger Zeit in Grundwasser- und Trinkwasserproben neben hohen Nitratwerten auch hohe Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln feststellt, fordern schnellstmögliche Verbote für die Verwendung schwer- und nicht abbaubarer Pflanzenschutzmittel, die sich im Grundwasser find.

Die Bundesregierung ist aufgerufen, eine eindeutige, einheitliche Bewertung der Giftigkeit von Pflanzenschutzmitteln im Trinkwasser durch ihre zuständigen Behörden herbeizuführen und die notwendigen Konsequenzen aus dieser Bewertung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung zu ziehen und entsprechend zu handeln.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Giftigkeit von heute im Grundwasser und Trinkwasser festgestellten Mengen an Pflanzenschutzmitteln für den Menschen (insbesondere Kinder) und für andere Lebewesen?

2

Wie kann sichergestellt werden, daß die Biologische Bundesanstalt ab sofort bei der Zulassung und bei der Überprüfung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln die wissenschaftlich belegten Erkenntnisse über die Giftigkeit von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und deren Abbau- und Zersetzungsprodukten berücksichtigt und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die ins Grundwasser gelangen, unverzüglich unterbindet?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß der europäische Verband der Pflanzenschutzmittelhersteller in Brüssel eine Änderung der EG-Trinkwasserrichtlinie fordert, um höhere Grenzwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände durchzusetzen? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Forderungen, und mit welchen Maßnahmen wird sie in Brüssel auf diese Forderungen reagieren?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen der PflanzenschutzmittelIndustrie und des deutschen Bauernverbandes, das Inkrafttreten der Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel nach der Trinkwasserverordnung im Oktober 1989 zu verhindern, und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?

5

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um schnellstmöglich die Ursachen für die hohe Belastung des Trinkwassers mit Nitrat und Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Regionen zu beseitigen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Abbauprodukte mit Aktivkohlefiltern aus dem Trinkwasser zu entfernen?

7

Welche schädlichen chemischen Verbindungen können nach Kenntnis der Bundesregierung beim Einsatz von Aktivkohlefiltern im Trinkwasser entstehen?

8

In welchem Ausmaß ist der Einsatz von Aktivkohlefiltern in den Wasserwerken aus technischen und ökonomischen Gründen machbar und finanzierbar?

9

Welche Vorbereitungen hat die Bundesregierung inzwischen getroffen für den Fall, daß im Jahr 1989 die vorgesehenen Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel von verschiedenen Wasserwerken nicht eingehalten werden können, und mit welchem Kostenaufwand ist bei den dann notwendigen Maßnahmen zu rechnen?

Bonn, den 13. Dezember 1988

Kiehm Lennartz Dr. Böhme (Unna) Oostergetelo Adler Blunck Bernrath Bulmahn Dr. Hartenstein Dr. Hauchler Ibrügger Kißlinger Koltzsch Müller (Düsseldorf) Müller (Pleisweiler) Müller (Schweinfurt) Opel Dr. Osswald Pfuhl Reuter Schäfer (Offenburg) Dr. Schöfberger Schütz Sielaff Stahl (Kempen) Weiermann Dr. Wernitz Weyel Wimmer (Neuötting) Dr. Vogel und Fraktion

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