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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Psychotherapeutische Versorgung (G-SIG: 11003810)

Gesetzliche Regelung des Berufsbildes des psychotherapeutisch tätigen Psychologen, Rechtsgrundlage der Normierung der Berufszugangs- sowie Berufsausübungsregelungen für Diplom-Psychologen in den Psychotherapierichtlinien, Erwerb der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" bei Ärzten, Höhe der von den gesetzlichen Krankenkassen für psychotherapeutische Behandlungen übernommenen Kosten

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

04.07.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/481519.06.89

Psychotherapeutische Versorgung

der Abgeordneten Jaunich, Heyenn, Adler, Amling, Andres, Becker-Inglau, Bernrath, Dr. Böhme (Unna), Dreßler, Egert, Gilges, Dr. Götte, Haack (Extertal), Hasenfratz, Ibrügger, Kirschner, Peter (Kassel), Reimann, Rixe, Schreiner, Schmidt (Salzgitter), Schanz, Seuster, Steinhauer, Urbaniak, Weiler, von der Wiesche, Wittich, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die medizinische Wissenschaft stellt einen stetig wachsenden Anteil psychischer und psychosomatischer Krankheiten fest. In der Gesundheitsinfrastruktur spiegelt sich diese Entwicklung jedoch kaum wider, eine Veränderung des bisherigen Versorgungsangebotes für die Versicherten ist weitgehend unterblieben.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur notwendigen Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung angesichts des steigenden Anteils psychischer und psychosomatischer Krankheiten am gesamten Krankheitsspektrum und in Anbetracht der wachsenden Zahl von Suchtmittel- und Medikamentenabhängigen?

2

Ist die Bundesregierung bereit, das Berufsbild des psychotherapeutisch tätigen Psychologen gesetzlich zu regeln, und wenn ja, wann?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Praxis, nach der die Psychotherapeuten/Psychologen die Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz ablegen müssen, um eigenständig therapeutisch tätig werden zu können, und ist die Bundesregierung bereit, dem durch eine berufsgesetzliche, approbationsähnliche Regelung für Psychotherapeuten/Psychologen entgegenzuwirken?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die zuerst im Arzt-Ersatzkassenvertrag vertraglich und dann vom Bundesausschuß Ärzte-Krankenkassen durch Richtlinien nach § 368p RVO alte Fassung festgelegten Grundsätze für die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten im Delegationsverfahren weder qualitativ noch quantitativ ausreichen, und teilt sie insbesondere die Auffassung, daß zur Regelung dieser Fragen eine gesetzliche, nicht aber eine vertragliche oder Richtlinienregelung erforderlich ist?

5

Welche Rechtsgrundlage sieht die Bundesregierung dafür, daß in den Psychotherapie-Richtlinien über den Regelungsbereich der kassenärztlichen Versorgung hinaus auch Berufszugangs- sowie Berufsausübungsregelungen für Diplom-Psychologen normiert wurden, und hält die Bundesregierung dies überhaupt für verfassungsrechtlich zulässig?

6

Hält die Bundesregierung die für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie" bei Ärzten zu erfüllenden Voraussetzungen für ausreichend, um auf dem qualitativ gleichen Niveau die Versorgung der Patienten zu gewährleisten, wie dies bei den nach den Psychotherapie-Richtlinien tätigen Diplom-Psychologen der Fall ist?

7

Welche gesicherten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Angemessenheit der derzeitigen Ausgestaltung der psychotherapeutischen Versorgung, und wie hoch sind z. Z. die von den gesetzlichen Krankenkassen für psychotherapeutische Behandlungen durch Psychotherapeuten sowohl außerhalb als auch innerhalb von Delegationsverfahren übernommenen Kosten?

8

Hat die Bundesregierung geprüft, mit welchen Mehrkosten die gesetzlichen Krankenkassen im Zuge eines Berufsgesetzes für Psychotherapeuten/Psychologen zu rechnen haben, wenn damit eine entsprechende Zulassung für die Kassenbehandlung verbunden ist?

9

Hat die Bundesregierung geprüft, ob beispielsweise durch Verringerung von Arbeitsausfällen, Reduzierung stationärer Aufenthalte, Verhinderung somatischer Fehlbehandlungen und Eindämmung des Psychopharmaka-Konsums beim Ausbau der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im Zuge eines Psychotherapeutengesetzes Kosteneinsparungen zu erwarten sind?

10

Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen von Modellversuchen Kosteneffekte der Beteiligung von Diplom-Psychologen an der psychotherapeutischen Versorgung von Versicherten der GKV untersuchen zu lassen?

Bonn, den 19. Juni 1989

Jaunich Heyenn Adler Amling Andres Becker-Inglau Bernrath Dr. Böhme (Unna) Dreßler Egert Gilges Dr. Götte Haack (Extertal) Hasenfratz Ibrügger Kirschner Peter (Kassel) Reimann Rixe Schreiner Schmidt (Salzgitter) Schanz Seuster Steinhauer Urbaniak Weiler von der Wiesche Wittich Dr. Vogel und Fraktion

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