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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Aufwandszuschüsse für den Zivildienst (G-SIG: 11004031)

Verzögerte Auszahlung von Aufwandszuschüssen an die Träger der Beschäftigungsstellen durch das Bundesamt für den Zivildienst, Umwandlung der Bestimmung des § 6 Abs.3 Zivildienst-Gesetz in eine "Muß-Vorschrift", Anpassung der Höhe der Aufwandszuschüsse an die allgemeinen Lebenshaltungskosten

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

26.10.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/528229.09.89

Aufwandszuschüsse für den Zivildienst

der Abgeordneten Gilges, Dreßler, Jaunich, Büchner (Speyer), Ibrügger, Jungmann, Kastning, Kretkowski, Wiefelspütz, Adler, Andres, Becker-Inglau, Bulmahn, Dr. Böhme (Unna), Catenhusen, Conrad, Egert, Dr. Götte, Dr. Haack, Hasenfratz, Heyenn, Kirschner, Peter (Kassel), Reimann, Rixe, Schmidt (Salzgitter), Schreiner, Seuster, Steinhauer, Urbaniak, Weiler, von der Wiesche, Wittich, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der Einsatz von Zivildienstleistenden im sozialen Bereich — insbesondere -in der Individuellen Schwerstbehinderten-Betreuung (ISB) und im Mobilen Sozialen Hilfsdienst (MSHD) — ist seit 1984 stark gestiegen und zu einem anerkannten, unverzichtbaren Bestandteil der sozialen Arbeit, zur Erhaltung der häuslichen Eigenständigkeit der Betreuten — vor allem der alten Menschen, der Behinderten und Pflegebedürftigen — geworden. Er trägt damit entscheidend zur Kostendämpfung im Gesundheits- und Pflegebereich bei. Möglich wurde die Zunahme dieser sozialen Dienste durch die Gewährung von Zuschüssen, die den Beschäftigungsstellen zur Entlastung vom Aufwand für Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung der Dienstleistenden gewährt wurden. Seit geraumer Zeit wird diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe durch säumige Zahlungen, Kürzungen oder gar Wegfall dieser Zuschüsse gefährdet oder unmöglich gemacht. Hauptbetroffene sind in erster Linie diejenigen, die auf die Hilfe von Beschäftigungsstellen angewiesen sind und sich andere, kostenintensivere Betreuungsangebote nicht leisten können. Kommunale und andere öffentliche Kostenträger wissen nicht, wie sie diese Lücke schließen können.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie hoch waren die Zahlungsrückstände gegenüber den einzelnen Trägergruppen — aufgeschlüsselt nach Bundesländern — am 1. Juli 1989, und wie hoch werden diese Rückstände zum Ende dieses Jahres sein?

2

Obwohl die vollautomatische Bearbeitung und Auszahlung der Aufwandszuschüsse beim Bundesamt für den Zivildienst nun technisch möglich ist, sind die Bearbeitungsrückstände unverändert hoch. Auch die im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel reichen offensichtlich bei weitem nicht aus, alle Ansprüche in vollem Umfang zu befriedigen. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung diese, für die in Vorleistung getretenen Träger unzumutbare Situation abzustellen?

3

Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß einzelne Beschäftigungsstellen von Verbänden, die neben der Individuellen Schwerstbehinderten-Betreuung und den Mobilen Sozialen Hilfsdiensten weitere unverzichtbare Aufgaben für das Gemeinwohl übernommen haben, durch die bis zu zwei Jahren verzögerte Auszahlung von Aufwandszuschüssen — die fester Bestandteil ihrer Haushaltsplanung sind — in finanziellen Schwierigkeiten geraten und dadurch ihre gesamte Arbeit gefährdet wird?

4

Mit der zögerlichen Auszahlung wird gegen die entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften verstoßen.

a) Wie hoch ist die infolge der schleppenden Antragsbearbeitung bei den Trägern — insbesondere bei der Individuellen Schwerstbehinderten-Betreuung — angefallene Zinslast, marktübliche Zinsen für Darlehen unterstellt?

b) Sieht die Bundesregierung eine Entschädigung für die notwendig gewordenen Zwischenfinanzierungskosten vor, und wenn nein, mit welcher Begründung lehnt sie diese ab?

5

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß zur Absicherung dieser sozialen Dienste die „Kann-Vorschrift" des § 6 Abs. 3 Zivildienst-Gesetz in eine „Muß-Vorschrift" geändert werden muß, weil nur so Planungs- und Haushaltssicherheit für die Träger erreicht werden kann?

6

Hält die Bundesregierung die seit 1984 festgeschriebene Höhe der Aufwandszuschüsse von 17 DM bzw. 11 DM je Zivildienst-leistendem noch für ausreichend oder ist sie bereit, diese Sätze der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten entsprechend anzupassen?

Bonn, den 29. September 1989

Gilges Dreßler Jaunich Büchner (Speyer) Ibrügger Jungmann Kastning Kretkowski Wiefelspütz Adler Andres Becker-Inglau Bulmahn Dr. Böhme (Unna) Catenhusen Conrad Egert Dr. Götte Dr. Haack Hasenfratz Heyenn Kirschner Peter (Kassel) Reimann Rixe Schmidt (Salzgitter) Schreiner Seuster Steinhauer Urbaniak Weiler von der Wiesche Wittich Dr. Vogel und Fraktion

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