Einfuhr von Blutplasma aus Drittstaaten außerhalb der EG in die Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Schmidt (Salzgitter), Dreßler, Jaunich, Adler, Catenhusen, Becker-Inglau, Dr. Böhme, Gilges, Dr. Götte, Rixe, Seuster, Wittich, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
In der Bundesrepublik Deutschland hat sich insbesondere wegen des hohen Bedarfs an Gerinnungsfaktoren für Bluterkranke ein umfangreicher Blutplasma-Einsatz entwickelt. Das Blutplasma wird zur Zeit zu etwa 70 Prozent aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft importiert.
Artikel 3 Abs. 4 der vom EG-Ministerrat Mitte Juni endgültig verabschiedeten EG-Richtlinie „für Arzneimittel aus menschlichem Blut und Blutplasma" enthält den Auftrag an die Mitgliedstaaten, „die sachdienlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Selbstversorgung der Gemeinschaft mit menschlichem Blutplasma gefördert wird". Diesem Auftrag wurde durch folgende gegen den Widerstand der Bundesregierung verabschiedete Zusatzerklärung des Ministerrats der EG noch Nachdruck verliehen: „Der Rat und die Kommission kommen überein, daß die Kommission vor dem in Artikel 7 Abs. 4 genannten Zeitpunkt prüfen wird, inwieweit es gelungen ist, das in Artikel 3 Abs. 4 und im fünften Erwägungsgrund vorgesehene Ziel der Selbstversorgung der Gemeinschaft mit menschlichem Blut zu erreichen und in diesem Zusammenhang freiwillige, unentgeltliche Blutspenden zu fördern. Die Kommission wird dem Rat einen Bericht unterbreiten, dem erforderlichenfalls entsprechende Vorschläge beigefügt sind."
Wohl auch wegen der mit der Fremdversorgung verbundenen Risiken hatte die Bundesregierung die Träger des Blutspendewesens mit Schreiben vom 19. Januar 1989 aufgefordert, in enger Kooperation intensive „Bemühungen zur Heraufsetzung des Inlandsaufkommens bei Plasma" zu unternehmen. Die gemeinnützigen und die öffentlich-rechtlichen Blutspende-Organisationen sind dazu ohne flankierende Maßnahmen des Staates nicht in der Lage, die kommerziellen Einrichtungen der Pharma-Industrie sehen hierfür keine wirtschaftliche Basis.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Auf welche Gründe führt die Bundesregierung die Tatsache zurück, daß die Bundesrepublik Deutschland im Unterschied zu den übrigen Staaten der EG und in Abweichung von den Empfehlungen des Europarats und der Weltgesundheitsorganisation etwa 70 Prozent ihres Bedarfs an Blutplasma aus den USA und anderen Staaten außerhalb der EG importiert?
Wie bewertet die Bundesregierung die vielfältigen Hinweise darauf, daß ein großer Teil des importierten Blutplasmas aus kommerziellen Plasmapheresezentren in den Südstaaten der USA stammt, in denen vor allem Menschen aus sozial benachteiligten Schichten der USA und Mexikos gegen Entgelt Plasma spenden (s. a. Fernsehsendung des WDR am 9. März 1989 „Gesucht wird ... eine Blutspur")? Empfindet die Bundesregierung diese Form von Ausbeutung dieser Menschen und die damit verbundene Geschäftemacherei als Belastung in gesundheitspolitischer, aber auch in allgemein ethischer Hinsicht?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie die aus der Statistik des Statistischen Bundesamtes für das erste Halbjahr 1988 zu erkennende Einfuhr von zwei Tonnen Blutfraktionen von Menschen aus Brasilien eingeführt worden sind (z. B. auf Umwegen als Blutplasma aus Afrika oder Südamerika über Spanien)?
Welche staatlichen Maßnahmen/gesetzlichen Regelungen haben es Frankreich und den Benelux-Ländern ermöglicht, bereits seit vielen Jahren eine weitgehende Selbstversorgung mit Blutplasma zu erreichen?
Wie gedenkt die Bundesregierung konkret die Blutspende-Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland in den Stand zu setzen, die in der EG-Richtlinie enthaltene Verpflichtung zur Selbstversorgung mit Blutplasma in absehbarer Zeit einzulösen?