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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Energiegerechte Gestaltung der Bauten des Bundes (G-SIG: 11004039)

Auswirkungen der Regeln des Bundesbauministeriums für eine energiesparende Bauleitplanung auf die Gesetz- und Verordnungsgebung sowie auf Planung, Bau und Umrüstung von Bundesbauten, Umsetzung in der Wohnungspolitik sowie in der Förderung der Energieeinsparung an bestehenden Wohngebäuden, Mittelaufwand zur energetischen Verbesserung und Verringerung des Energieverbrauchs bei den Bundesliegenschaften, Wärmedämmungs-, Wärmerückgewinnungs- und Demonstrationsmaßnahmen bei neu errichteten Bundesbauten, z.B. beim Neubau des Bundesumweltministeriums, Konsequenzen aus der Kritik des Bundesrechnungshofs, Anteil der energiesparenden und umweltschonenden Planung an den Investitionen für den Ausbau der Bundeshauptstadt Bonn, fehlende Einstellung von Mitteln für Energiesparmaßnahmen an Bundesgebäuden im Bundeshaushalt 1990

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

02.11.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/535509.10.89

Energiegerechte Gestaltung der Bauten des Bundes

der Abgeordneten Müntefering, Conradi, Großmann, Menzel, Dr. Niese, Oesinghaus, Dr. Osswald, Reschke, Scherrer, Weiermann, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Einsparung von Energie und die damit verbundenen Verminderungen von Emissionen und Umweltbelastungen sind eine Daueraufgabe, deren Bedeutung angesichts der globalen ökologischen Herausforderungen weiter zunimmt. Niedrige Energiepreise, der Abbau öffentlicher Förderung des Energiesparens und die mangelnde Wahrnehmung der staatlichen Vorbildfunktion durch den Bund haben in den letzten Jahren jedoch zu einer gefährlichen Vernachlässigung der Energiesparbemühungen geführt.

Im Verbrauchssektor Raumheizung, auf den über 40 % des Energieverbrauches in der Bundesrepublik Deutschland entfallen, ist diese problematische Entwicklung besonders deutlich gewesen.

Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat 1983 12 Regeln für eine energiesparende Bauleitplanung vorgestellt und ihre allgemeine Beachtung gefordert. In der Folgezeit ist jedoch nicht erkennbar gewesen, daß dieser Appell vom Bund als Gesetzgeber und Bauherren selbst befolgt worden wäre.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche konkreten Auswirkungen haben die Erkenntnisse des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zur energiesparenden Bauleitplanung auf seine Tätigkeit im Bereich der Gesetz- und Verordnungsgebung gehabt?

2

Welche konkreten Auswirkungen haben die Erkenntnisse des Bundesbauministeriums zur energiesparenden Bauleitplanung auf Planung, Bau und Umrüstung von Bauten des Bundes gehabt?

3

Wie sind die Erkenntnisse zur energiegerechten Bauleitplanung in die Wohnungspolitik und die Maßnahmen des Bundes zur Förderung der Energieeinsparung an bestehenden Wohngebäuden eingeflossen?

4

Wie viele Mittel hat der Bund in den letzten drei Jahren zur energetischen Verbesserung seiner Liegenschaften eingesetzt, und wie viele Mittel waren dies in den Jahren 1980 bis 1982?

5

In welchem Maß ist der durchschnittliche Energieverbrauch für die Beheizung der Liegenschaften des Bundes in den letzten drei Jahren verringert worden?

6

Wieviel Prozent der Nutzfläche der in den letzten fünf Jahren neu errichteten Bauten des Bundes weisen eine Wärmedämmung auf, die die gesetzlichen Mindestvorschriften deutlich überschreitet, und in wieviel Prozent der Nutzfläche sind Wärmerückgewinnungssysteme installiert worden?

7

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofes an ihren Maßnahmen zur Energieeinsparung in Gebäuden des Bundes (Drucksache 10/2223), vor allem aus der Feststellung, daß bei den meisten Nutzern der Bauten des Bundes Sachverstand für Energieeinsparungsmaßnahmen fehlt, gezogen?

8

Welche Baumaßnahmen des Bundes aus den letzten fünf Jahren können als Demonstrationsmaßnahmen für ein energiesparendes Bauen angesehen werden?

9

An welchen der in den letzten fünf Jahren fertiggestellten oder in Bau befindlichen Bauten des Bundes in Bonn kann die Anwendung der Regeln für ein energiesparendes Bauen beispielhaft nachvollzogen werden?

10

Ist die Bundesregierung bereit, wenigstens den Neubau des für den Umweltschutz zuständigen Bundesministers zu einem Demonstrationsobjekt energiesparender und umweltschonender Gestaltung und Beheizung zu machen?

11

Wieviel Prozent der zwischen 1983 und 1993 ausgegebenen bzw. auszugebenden Investitionssummen für den Ausbau der Bundeshauptstadt Bonn sind als Mehraufwendungen für eine beispielhafte energiesparende und umweltschonende Planung anzusehen?

12

Warum sind im Entwurf des Bundeshaushaltes 1990 erstmals keine Mittel mehr für Energiesparmaßnahmen an Gebäuden des Bundes vorgesehen?

Bonn, den 4. Oktober 1989

Müntefering Conradi Großmann Menzel Dr. Niese Oesinghaus Dr. Osswald Reschke Scherrer Weiermann Dr. Vogel und Fraktion

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