Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung in der Forschung
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken), Kornelia Möller, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 14. März 2006 meldete das Universitätsklinikum Heidelberg den Abschluss der Erprobungsphase in Bezug auf die Beschäftigung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in der Forschung im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE). Die drei betroffenen medizinisch-technischen Assistenten (MTA) sollten in einer halbjährigen Tätigkeit im Pathologischen Institut ihre Kenntnisse erneuern können, zwei MTA sollen im Anschluss in reguläre Beschäftigungsverhältnisse übernommen worden sein.
Sie wurden in Forschungsprojekten beschäftigt, die „wegen der zeitaufwendigen Begutachtung durch die Förderorganisationen sonst nicht so zeitig hätten anlaufen können“.
Es handelte sich dabei um die Überbrückung der Phase von positivem Förderbescheid bis zur Bewilligung von Geldern.
Die „taz“ vom 25. April 2006 berichtete über zwölf Wissenschaftler an der Universität Hamburg, die im Rahmen laufender Forschungsprojekte zusätzlich zu beantragten regulären Stellen als MAE-Beschäftigte eingesetzt werden.
Angesichts des Stellenabbaus an mindestens einem der betroffenen Institute in der Zeit zuvor befürchten nun Hochschulangehörige, dass bei Mittelknappheit an den Hochschulen vormals reguläre studentische und wissenschaftliche Stellen des Mittelbaus in so genannte Ein-Euro-Jobs umgewandelt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von MAE-Beschäftigten am Pathologischen Institut der Universitätsklinik Heidelberg sowie an der Universität Hamburg?
Sind der Bundesregierung weitere MAE-Stellen in der Forschung bekannt?
Wenn ja, um wie viele Stellen handelt es sich und in welchen Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen sowie in welchen Wissenschaftsdisziplinen werden die MAE-Beschäftigten eingesetzt?
Welche Erfahrungen wurden damit gemacht?
Wie viel Prozent der Teilnehmenden fanden eine Anschlussbeschäftigung, d. h. schafften den Einstieg in den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt (bitte nach Einrichtungen und Disziplinen auflisten)?
Wie stellen die Job-Center sicher, dass in diesen Maßnahmen die Betroffenen tatsächlich für eine weitere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung qualifiziert werden?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, dass sich die zuständigen Ministerien der Länder in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung in der Forschung engagieren?
Wenn ja, mit welchen Zielen und Mitteln würde dies geschehen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob in den Bundesländern und in den Job-Centern solche Erprobungsphasen begleitet und die Ergebnisse dokumentiert werden?
Wenn ja, welches Fazit zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen?
Hält die Bundesregierung den Einsatz von MAE-Beschäftigten in Forschungsprojekten und -instituten generell für ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür bzw. dagegen?
Sieht die Bundesregierung bei Ein-Euro-Jobs im Wissenschafts- und Forschungsbereich die Gefahr, dass diese den Personalabbau von regulären studentischen und wissenschaftlichen Stellen des so genannten Mittelbaus erleichtern?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
a) Inwiefern ist bei Forschungsprojekten das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ für MAE-Stellen geeignet, um die Umwandlung von regulären Stellen zu verhindern?
b) Wie kann die Einhaltung des Kriteriums „Zusätzlichkeit“ im Forschungsbereich gewährleistet werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob MAE-Beschäftigte in Forschung und Wissenschaft reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängen?
Wenn ja, welche Instrumente sieht die Bundesregierung als geeignet an, um dies zu verhindern?