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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Entscheidungsgrundlagen, Entscheidungsstrukturen und Ergebniskontrolle in der Forschungspolitik (G-SIG: 11005030)

Forschungspolitische Planung, Öffentlichkeitsbeteiligung an technologiepolitischen Entscheidungen, Technikgeneseforschung, Technikfolgenabschätzung, Ergebniskontrolle in der Forschungspolitik, Wirkungsforschung, Effizienz der staatlichen Technologieförderung, Beanstandungen Bundesrechnungshof, Rechnungsprüfungsausschuß und EG-Kommission

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Forschung und Technologie

Datum

08.02.1990

Aktualisiert

26.07.2022

BT11/625717.01.1990

Entscheidungsgrundlagen, Entscheidungsstrukturen und Ergebniskontrolle in der Forschungspolitik

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 11/6257 11. Wahlperiode 17.01.90 Sachgebiet 221 Kleine Anfrage der Abgeordneten Bulmahn, Roth, Vosen, Catenhusen, Bernrath, Dr. Böhme (Unna), Fischer (Homburg), Ganseforth, Grunenberg, Dr. Klejdzinski, Lohmann (Witten), Nagel, Seidenthal, Vahlberg, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Entscheidungsgrundlagen, Entscheidungsstrukturen und Ergebniskontrolle in der Forschungspolitik Wir fragen die Bundesregierung: 1. Forschungspolitische Planung 1.1 Auf welche Weise bereitet die Bundesregierung wichtige forschungs- und technologiepolitische Entscheidungen vor? Auf welche Informationen greift sie dabei zurück? Welche Maßnahmen ergreift sie dabei, und welche Organisationen, Verbände und Einrichtungen beteiligt sie daran? 1.2 Welche Beratungsgremien (Fachausschüsse, Gutachterausschüsse etc.) gibt es derzeit bei den einzelnen Ressorts im Bereich der Forschungs- und Technologie-(FuT-)Politik, wie sind diese Gremien im einzelnen zusammengesetzt, welchen Wissenschaftsbereichen, Institutionen, Organisationen bzw. Unternehmen gehören die jeweiligen Mitglieder an? Seit wann gehören sie diesen Gremien an? 1.3 Wie wirkt die Bundesregierung der offenkundigen Gefahr einer Interessensidentität zwischen den potentiellen Informationslieferantinnen und -lieferanten und Beraterinnen und Beratern einerseits und den Adressatinnen und Adressaten der jeweiligen Fördermaßnahmen andererseits entgegen? 1.4 Hält die Bundesregierung eine Beteiligung wichtiger gesellschaftlicher Gruppen, insbesondere der Gewerkschaften, sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit unterschiedlichen Ansätzen bei der Konzeption und Ausarbeitung von staatlichen Förderprogrammen und Regelungen auf dem Gebiet der Forschungs- und Technologiepolitik für wünschenswert? Wodurch stellt die Bundesregierung diese Beteiligung sicher? Warum erscheint der Bundesregierung ggf. eine solche Beteiligung entbehrlich? 2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an technologiepolitischen Entscheidungsprozessen und die Förderung des offenen Dialogs in technologiepolitischen Fragen 2.1 Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts der gesellschaftlichen Folgen neuer Technologien gesellschaftliche Gruppen in technologiepolitische Entscheidungsprozesse einbezogen werden müssen und daß dies ein Gebot des unserer Verfassung zugrundeliegenden Partizipationsgedankens ist? Müssen nach Auffassung der Bundesregierung dabei auch die möglichen Entscheidungen zugrundeliegenden sozialen, kulturellen und ethischen Werte offengelegt und einbezogen werden? 2.2 Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein breiter und offen geführter Dialog in technologiepolitischen Fragen zu einer Vergrößerung der Informationsbasis und zu einer differenzierteren Betrachtung und Bewertung durch die Vermeidung verengter Problemwahrnehmung beiträgt und damit letztlich auch den Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum der Politik vergrößert? Wie -begründet die Bundesregierung ihre Haltung im einzelnen? 2.3 Welche Aufträge hat die Bundesregierung von 1983 bis 1988 vergeben, um Methoden und Wege für eine sinnvolle Einbeziehung der Öffentlichkeit in technologiepolitische Fragen zu finden? Was waren die Ergebnisse, und hat die Bundesregierung entsprechende Verfahren modellhaft erprobt? Wieviel Mittel hat sie hierfür in den einzelnen Jahren seit 1983 zur Verfügung gestellt? Welche Erfahrungen hat sie dabei gemacht bzw. warum hat sie eine solche Erprobung unterlassen? 3. Die forschungspolitische Bedeutung von Maßnahmen und Vorhaben zur Technikgeneseforschung 3.1 Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich die in der Entwicklung neuer Technologien liegenden Chancen — wie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und für eine umweltverträgliche und ressourcenschonende Produktionsweise — nur dann verwirklichen lassen, wenn diese Zielsetzungen bereits bei der Entwicklung dieser Technologien berücksichtigt werden? Wodurch stellt die Bundesregierung dies sicher? Welche Projekte führt sie hierzu derzeit mit welchem Finanzvolumen durch? Warum erscheinen der Bundesregierung ggf. solche Projekte entbehrlich? 3.2 Welche Bedeutung besitzen in diesem Zusammenhang nach Auffassung der Bundesregierung Untersuchungen über den Entstehungszusammenhang von Technik und technischem Wissen? 3.3 Welche Vorhaben zur Technikgeneseforschung hat die Bundesregierung von 1983 bis 1988 in Auftrag gegeben? Von welchen Institutionen, Organisationen bzw. Unternehmen wurden diese Vorhaben ausgeführt? Welche Laufzeit hatten diese Vorhaben, und welche Mittel wurden für diese Vorh aben jeweils zur Verfügung gestellt? Weshalb hat die Bundesregierung ggf. solche Forschungs- und Entwicklungs-(FuE-)Vorhaben nicht in Auftrag gegeben? 3.4 Welches waren die wesentlichen Ergebnisse dieser oder anderer der Bundesrègierung bekannten Untersuchungen zur Technikgeneseforschung im Hinblick auf die maßgeblichen Einflußfaktoren, die die Technikentwicklung bestimmen, und auf das politische Steuerungspotential des Technikgeneseprozesses? 3.5 Welche Schlußfolgerungen hat die Bundesregierung aus den bisher vorliegenden Erkenntnissen der Technikgeneseforschung gezogen? In welcher Weise nutzt sie deren Ergebnisse, um im Zuge ihrer FuE-Förderung zur Erweiterung von sozialen und ökologischen Gestaltungsspielräumen beizutragen? In welchen Förderprogrammen wurden entsprechende Maßnahmen ergriffen? 4. Die forschungspolitische Bedeutung von Maßnahmen und Vorhaben zur Technikfolgenabschätzung und -bewertung 4.1 Von welchem Technikfolgenabschätzungs (TA)-Verständnis läßt sich die Bundesregierung bei ihrer Forschungs- und Technologiepolitik leiten? 4.2 In welcher Höhe stellt die Bundesregierung für Vorhaben der Technikfolgenabschätzung und der sozialen Begleitforschung 1988, 1989 und 1990 Mittel, gegliedert nach Förderbereichen und -schwerpunkten, zur Verfügung? Welchen Anteil hatten diese an den Gesamtfördermitteln der jeweiligen Förderbereiche und Förderschwerpunkte? 4.3 Um welche Vorhaben handelt es sich im einzelnen, und von welchen Institutionen bzw. Organisationen wurden diese Vorhaben durchgeführt? Welche Leitlinien und allgemeinen Ziele bestimmen die Entscheidungen der Bundesregierung bei der Vergabe von Forschungsvorhaben zur Technikfolgenabschätzung? Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Aussagen des „Memorandums zur Technikfolgen- Abschätzung", das ein Sachverständigenausschuß beim Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) erarbeitet hat, in der Weiterentwicklung ihrer Maßnahmen zur Technikfolgenabschätzung zu berücksichtigen? 4.4 Wo hat die Bundesregierung bislang TA-Prozesse zur Vorbereitung politischer Entscheidungen durchgeführt? Welche Ergebnisse der Technikfolgenforschung hat die Bundesregierung bisher in konkrete Maßnahmen umgesetzt? In welchen Fällen haben derartige TA-Untersuchungen bisher zu einer Veränderung oder gar zum Abbruch von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen geführt? Um welche Programme und Fördermaßnahmen bzw. Veränderungen handelte es sich im einzelnen? 4.5 Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Durchführung von umfassenden TA-Studien eine unverzichtbare Voraussetzung für grundlegende Entscheidungen im Bereich der FuT-Politik ist? Was spricht ggf. ihrer Ansicht nach dafür, was ggf. dagegen? 4.6 In welcher Weise prüft die Bundesregierung vor Inangriffnahme eines Förderprogramms bzw. eines Großprojekts die sozialen, ökologischen und ökonomischen Konsequenzen, die sich aus der Entwicklung und Anwendung der jeweiligen Technologie ergeben können, und inwieweit wägt sie die sich daraus ergebenden sozialen, ökologischen Kosten ab? 4.7 Welche entsprechenden Studien liegen den Entscheidungen für den Jäger 90, für Columbus, Hermes, Sänger und für ISDN zugrunde? Wann wurden diese Studien durchgeführt? Wer hat diese durchgeführt, welche Mittel hat die Bundesregierung dafür bereitgestellt, und was waren die wesentlichen Ergebnisse? 4.8 Sollten TA-Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung integraler Bestandteil der jeweiligen Förderprogramme und -maßnahmen des Bundes sein? Welche Gründe sprechen ggf. dafür bzw. dagegen? Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang in welchen Förderbereichen zur Integration von Technikfolgenabschätzungsprozessen in Förderprogramme und -maßnahmen unternommen? 4.9 Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen nach Errichtung eines unabhängigen Bundesinstituts „Arbeit und Technik"? Welche Aufgaben könnten einem solchen Institut im Zusammenhang mit den methodischen und institutionellen Defiziten auf dem Feld der Technikfolgenabschätzung zugewiesen werden? 4.10 Wie steht die Bundesregierung zur Gründung einer unabhängigen Stiftung für Technikfolgenabschätzung? Welche Aufgaben könnte eine solche Stiftung übernehmen? 5. Ergebniskontrolle in der Forschungspolitik 5.1 Welche Konzepte zur Evaluierung forschungspolitischer Vorhaben und Projekte sind der Bundesregierung bekannt, und wie beurteilt die Bundesregierung g diese Konzepte? 5.2 Anhand welcher Indikatoren bewertet die Bundesregierung den Output, d. h. den Erfolg bzw. Mißerfolg von Förderprogrammen und FuE-Projekten? 5.3 Wann nimmt die Bundesregierung eine Programm- bzw. Projektevaluierung vor, und wie überprüft sie im Regelfall den Erfolg eines Förderprogramms bzw. eines FuE- Projektes? 5.4 Wo hat die Bundesregierung durch wissenschaftliche Evaluierung der bislang verwandten Förderinstrumente das Instrumentarium der Förderinstrumente in der FuT-Politik weiterentwickeln lassen? 6. Vorhaben und Ergebnisse der Wirkungsforschung 6.1 Welche Vorhaben zur Erfassung der Wirkungen der technologiepolitischen Maßnahmen und Programme des Bundes hat die Bundesregierung seit 1983 in Auftrag gegeben? Von welchen Institutionen, Organisationen bzw. Unternehmen wurden diese Vorhaben ausgeführt, und in welcher Höhe wurden in den einzelnen Jahren für diese Vorhaben Mittel bereitgestellt? 6.2 Welches waren die wesentlichen Ergebnisse dieser Studien im Hinblick auf durch die staatliche Förderung und die staatlichen FuE-Aufträge angestoßenen Innovations- und Investitionsentscheidungen, den Ausbau des Innovationspotentials, des Ausmaßes von Spin-off- und Spill-over- Effekten? 6.3 Welches waren die wesentlichen Ergebnisse dieser Studien im Hinblick auf Wettbewerbsverzerrungen zwischen Großbetrieben und Klein- und Mittelbetrieben, zwischen geförderten und nichtgeförderten Bet rieben, zwischen Branchen mit einer hohen Eingriffsintensität der Förderung und solchen mit einer niedrigen? 6.4 Wie bewertet die Bundesregierung die vorliegenden Ergebnisse der Wirkungsforschung? Welche Ergebnisse hat sie in die Ausgestaltung der technologiepolitischen Instrumente, Maßnahmen und Programme einfließen lassen? Welche konkreten Veränderungen haben sich hieraus ergeben? 7.Effizienz der staatlichen Technologieförderung 7.1 Wie organisiert die Bundesregierung die Umsetzung der Ergebnisse öffentlich geförderter Forschungsprojekte in ein möglichst frühzeitiges Handeln der Politik gegenüber Chancen und Risiken von technologischen Entwicklungen? Welche wesentlichen Erkenntnisse aus öffentlich geförderten Forschungsprojekten hat die Bundesregierung in Gesetzesinitiativen, Normen etc. umgesetzt, welche nicht? 7.2 Welchen Beitrag leistet die Forschungspolitik der Bundesregierung zur Sicherung und Schaffung zukunftsorientierter Arbeitsplätze? Wie viele Arbeitsplätze hat die 'Bundesregierung mit ihren forschungspolitischen Maßnahmen seit 1983 in der gewerblichen Wirtschaft gesichert und geschaffen? 7.3 Welchen Beitrag leistet die Forschungspolitik der Bundesregierung zur ökologischen Erneuerung unserer Industriegesellschaft? Welche umweltfreundlichen, energiesparenden und ressourcenschonenden Produktionsverfahren sind seit 1983 mit Hilfe der Forschungspolitik der Bundesregierung entwickelt worden? . In wie vielen Betrieben werden diese Verfahren angewandt? Welche umweltfreundlichen Produkte sind mit Hilfe der Forschungspolitik der Bundesregierung entwickelt worden, und welche werden davon derzeit produziert? Welche Umweltbelastungen sind mit Hilfe forschungspolitischer Maßnahmen der Bundesregierung abgebaut worden? 7.4 Welchen Beitrag leistet die Forschungspolitik zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen? Für wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten die Arbeitsbedingungen seit 1983 infolge von forschungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung verbessert werden? Um welche Verbesserungen handelt es sich im einzelnen? Wie gewährleistet die Bundesregierung, daß Ergebnisse aus dem Programm Arbeit und Technik in die Ausgestaltung der übrigen FuT-Maßnahmen des Bundes einfließen? 7.5 Welchen Beitrag leistet die Forschungspolitik der Bundesregierung zur Weiterbildung und zur Sicherung und Weiterentwicklung von Qualifikationen? Welche Qualifikationen sind durch die einzelnen forschungspolitischen Programme seit 1983 erzeugt worden? 7 6 Welchen Beitrag leistet die Forschungspolitik der Bundesregierung zur Verbesserung der technologischen Wettbewerbsfähigkeit? Wie viele Patente und Patentanmeldungen haben sich aus den forschungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung seit 1983 jeweils bei den Hochschulen, Großforschungseinrichtungen, den Fraunhofer- und Max-Planck- Instituten, den KMU und den Großbetrieben ergeben? Wie viele davon werden auch tatsächlich genutzt, und wie hoch sind die jährlichen Lizenzeinnahmen aus diesen Patenten im Inland sowie im Ausland? 7.7 Welchen Beitrag leistet die Forschungspolitik zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und zur Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Forschungsintensität? Inwieweit haben sich die seit 1983 geförderten Bet riebe hinsichtlich der Zahl der Beschäftigten, der Ausweitung des FuE- und Innovationspotentials, der Patentintensität, der errungenen Marktanteile, der Betriebsergebnisse und der Arbeitnehmereinkommen günstiger als der Schnitt der Betriebe gleicher Branche und Betriebsgrößenklasse entwickelt? Welche Hinweise haben diese Studien ergeben, daß die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit hoch geförderter Unternehmen sinkt? Wie erklärt die Bundesregierung solche Annahmen? Wie wirkt sie solchen Gefahren eines „overfunding" entgegen? 7 8 Welchen Beitrag leistet die Forschungspolitik zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der bundesdeutschen Wirtschaft? Wie hat sich die jeweilige internationale Wettbewerbsfähigkeit der bundesdeutschen Wirtschaft, gegliedert nach Wirtschaftszweigen und Warenkategorien (entsprechend NIW- Liste), gemessen am relativen Exportüberschuß (Revealed Comparative Advantage, RCA) und am relativen Weltmarktanteil (RWA) in den einzelnen Jahren seit 1983 entwickelt? 8.Beanstandung forschungspolitischer Maßnahmen und Projekte durch Bundesrechnungshof, Rechnungsprüfungsausschuß und EG-Kommission 8.1 Welche Beanstandungen und Rügen forschungspolitischer Maßnahmen und Projekte der verschiedenen Bundesressorts haben Bundesrechnungshof, Rechnungsprüfungsausschuß und EG-Kommission in den Jahren seit 1983 vorgebracht, und wie wurden diese im einzelnen begründet? Bulmahn Roth Vosen Catenhusen Bernrath Dr. Böhme (Unna) Fischer (Homburg) Ganseforth Grunenberg Dr. Klejdzinski Lohmann (Witten) Nagel Seidenthal Vahlberg Dr. Vogel und Fraktion 8.2 Welche Veränderungen hat die Bundesregierung aufgrund dieser Beanstandungen vorgenommen? Welche hat sie aus welchen Gründen unterlassen? Bonn, den 17. Januar 1990]

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