Vernachlässigung des Wohneigentumes durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Müntefering, Conradi, Großmann, Häuser, Dr. Kübler, Menzel, Dr. Niese, Dr. Osswald, Reschke, Weiermann, Blunck, Huonker, Schulte (Hameln), Seidenthal, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Bau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist die wichtigste Säule der Bautätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Gleichwohl hat die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich eine niedrige Eigentumsquote. Viele Haushalte wollen Wohneigentum bilden, sind aber aufgrund steigender Zinsen, steigender Bodenpreise, fiskalischer Belastungen und einer falschen Förderpolitik des Bundes dazu nicht in der Lage.
Die Bundesregierung ist ihrem selbstgesetzten Ziel, die Wohneigentumsquote mittelfristig von ca. 40 auf 50 Prozent zu erhöhen, in den letzten Jahren keinen Schritt näher gekommen. Steuerliche und andere Maßnahmen dieser Regierung haben die Bildung von Wohneigentum unterer und mittlerer Einkommensgruppen in den letzten Jahren erschwert statt erleichtert.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen17
Wie hat sich die Grunderwerbsteuerreform 1983 für die Bauherren kleiner und preiswerter Einfamilienhäuser ausgewirkt?
Welche finanzielle Belastung entsteht für Bauherren selbstgenutzten Wohneigentums durchschnittlicher Größe und Kosten durch den Wegfall der zehnjährigen Grundsteuerbefreiung für Neubauten innerhalb bestimmter Wohnflächengrenzen?
Welche finanzielle Belastung entsteht für Bauherren selbstgenutzten Wohneigentums durchschnittlicher Größe und Kosten durch den Wegfall der Gerichtsgebührenermäßigung und der kostenfreien Unfallversicherung bei Selbsthilfe?
Welche Steuermehreinnahmen entstehen 1990 und in den darauffolgenden Jahren durch die Reduzierung der steuerlichen Absetzbarkeit von Bausparbeiträgen?
Wie haben sich die Ausgaben des Bundes für Bausparprämien seit 1981 entwickelt, und welche Ausgaben sieht die mittelfristige Finanzplanung vor?
Wie groß ist die Verringerung der steuerlichen Begünstigung des selbstgenutzten Wohneigentums nach §.§ 7 b und 10e EStG durch die Änderung des Steuertarifes im Jahre 1990?
Wie haben sich die Finanzhilfen des Bundes seit 1983 entwickelt, die im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues für die Eigentumsbildung eingesetzt werden?
Hat die Umstellung der steuerlichen Förderung von „7b" auf „10 e" und die Ausweitung der Höchstbeträge auch zu einer Erhöhung der Anzahl der Förderfälle und zu einer Ausweitung der Bautätigkeit geführt?
Wie haben sich die Baulandpreise in den letzten drei Jahren entwickelt, und welche Mehrkosten entstehen dadurch für Bauherren durchschnittlich großer Eigenheime oder Eigentumswohnungen?
Wie haben sich die Hypothekenzinsen in den letzten drei Jahren entwickelt, und welche monatliche Mehrbelastung resultiert daraus für Bauherren bei einem Fremdkapitaleinsatz von 200 000 DM?
Welche Steuermehreinnahmen werden durch das Auslaufen der Abschreibungsmöglichkeit heizenergiesparender Investitionen nach § 82 a EStDV entstehen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Umstellung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentumes auf Abzug von der Steuerschuld sozial gerechter und wohnungspolitisch wirksamer wäre, weil Einkommensgruppen mit großem Nachholbedarf an selbstgenutztem Wohneigentum, die aus eigener Kraft und mit der bisherigen Förderung nicht bauen können, stärker begünstigt würden?
Welche Schlußfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die Wohneigentumsquote unterer Einkommensgruppen (s. Institut Wohnen und Umwelt im Hearing des Bundestagsausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau am 6. Dezember 1989) in den letzten Jahren rückläufig gewesen ist?
Welche Schlußfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die Wohneigentumsquote bei jungen Familien weit unterdurchschnittlich ist?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die Entwicklung der Hypothekenzusagen für Neubauten in den letzten Monaten rückläufige Entwicklungen beim Neubau selbstgenutzten Wohneigentumes anzeigt?
Ist die Bundesregierung bereit, zur Sicherung der Bautätigkeit in der derzeitigen Hochzinsphase ein befristetes Zinshilfeprogramm für Bauherren selbstgenutzten Wohneigentumes aufzulegen?
Welche Änderungen in der Förderung selbstgenutzten Wohneigentumes beabsichtigt die Bundesregierung gemäß der Ankündigung von Bundesministerin Hasselfeldt vom Juli 1990?