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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Ausländerstudium in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 10000317)

Entwicklung der Zahl der ausländischen Studenten, aufgegliedert nach Ländern, Zahl und Auslastung der vorhandenen Studienplätze, Auswirkungen der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes auf das Studium von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Verfahren der Visaerteilung für Studienbewerber, Prüfung der Hochschulzugangsberechtigungen und Mindestnoten-Regelung, Schaffung von Studienanreizen für Studenten aus Entwicklungsländern, Erleichterung der Rahmenbedingungen des Studiums, Förderung des Studiums von Bildungsinländern, insbesondere Kinder ausländischer Arbeitnehmer

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

Datum

18.10.1983

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/22805.07.83

Ausländerstudium in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Büchner (Speyer), Dreßler, Dr. Ehmke (Bonn), Kastning, Kuhlwein, Frau Odendahl, Frau Schmidt (Nürnberg), Toetemeyer, Vogelsang, Voigt (Frankfurt), Weisskirchen (Wiesloch) und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Das Ausländerstudium in der Bundesrepublik Deutschland ist durch eine Reihe neuer Verordnungen und Regelungen erschwert worden. Die Zahl der ausländischen Studenten, die in der Bundesrepublik Deutschland ihr Studium beginnen, ist stark rückläufig. Nicht einmal alle Stipendien können mehr vergeben werden. Dadurch sind die Beziehungen und die Zusammenarbeit mit vielen Staaten der Welt auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet langfristig gefährdet.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

I.

II.

III.

IV.

V.

Fragen32

1

Wie hoch ist die Zahl der ausländischen Studierenden und Studienanfänger an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin, und wie hat sich die Zahl der ausländischen Studienanfänger in den letzten sechs Jahren entwickelt (nach Nationalitäten, Studiengängen und Hochschultypen)?

2

Wie hat sich der Anteil im o. g. Zeitraum ausländischer Studenten an der Gesamtzahl der Studenten entwickelt?

3

Wie groß ist prozentual der Anteil ausländischer Studenten an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland im Wintersemester 1982/83, und wie hoch ist unter ihnen der Anteil der Kinder ausländischer Arbeitnehmer?

4

Wie groß ist der Anteil der ausländischen Studenten aus Entwicklungsländern im Sommersemester 1983, und wie groß ist ihr Anteil nach Abzug der Studenten aus dem Iran, aus Afghanistan, aus Indonesien, aus der Türkei und aus Israel?

1

Wie hoch ist die Zahl der Studienplätze in den Studienkollegs?

2

Wie groß ist der Rückgang der Bewerber um Aufnahme in Studienkollegs im Sommersemester 1983 gegenüber dem Sommersemester 1982 und 1981 unter Abzug der Doppelbewerbungen?

3

Wie groß ist die Auslastung der vorhandenen Plätze in den Studienkollegs gegenüber 1982 und 1981 in den einzelnen Bundesländern?

4

Aus welchen Ländern im einzelnen kommen die Bewerber um Aufnahme in die Studienkollegs, und aus welchen Ländern kommen im Sommersemester 1983 deutlich weniger oder keine Bewerber mehr?

5

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen für den Rückgang?

6

Wie hoch ist Zahl der Studienbewerber, die auf Grund der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes sich im Sommersemester 1983 nicht rechtzeitig an der zulassenden deutschen Hochschule haben immatrikulieren können?

7

Trifft es zu, daß auf Grund der mit der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes auch Stipendiaten deutscher Stipendiengeber nicht rechtzeitig ihren Studienaufenthalt beginnen konnten, und wieviel Plätze blieben deshalb unbesetzt?

8

Liegen der Bundesregierung bereits entsprechende Daten von den Hochschulen und den mit dem Ausländerstudium befaßten Organisationen und Stiftungen (DAAD, WUS, etc.) vor?

1

Nach welchen Richtlinien handeln die deutschen Vertretungen im Ausland z. Z., wenn ein Studienbewerber bei der Auslandsvertretung um ein Visum für ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland nachsucht?

2

Werden alle Studienbewerber aus Ländern, deren Staatsangehörige für eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland der Sichtvermerkspflicht seit dem 1. Januar 1983 unterliegen, abgelehnt, auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet oder müssen sie eine Hochschulzulassung vorlegen, obwohl dies angesichts bestehender Immatrikulationstermine oft unmöglich ist?

3

Trifft es zu, daß zwischen dem Auswärtigen Amt, dem Bundesinnenministerium und den Kultus- und Wissenschaftsministerien der Länder auch nach mehrmonatigen Verhandlungen keine Einigung über das Verfahren der Sichtvermerkserteilung für Studienbewerter erreicht ist?

4

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die durch die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes entstandene Rechtsunsicherheit bei ausländischen Studienbewerbern und ausländischen Regierungen zu beseitigen?

5

Liegen der Bundesregierung Proteste von Regierungen der durch die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes betroffenen Staaten vor?

6

Wie ist die quantitative und qualitative Personalausstattung der deutschen Auslandsvertretungen, um eine frist- und sachgerechte Prüfung der Hochschulzugangsberechtigungen ausländischer Studienbewerber zu gewährleisten, wie es die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes und der hierzu in Vorbereitung befindliche Erlaßentwurf seitens des Auswärtigen Amtes vorsieht?

7

Inwieweit wurden die Stellungnahmen und Proteste der Hochschulen und der mit dem Ausländerstudium befaßten Organisationen (DAAD, WUS, VIZ, etc.) zur Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes von der Bundesregierung bzw. den Bundesländern bisher berücksichtigt?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch den Erlaßentwurf des Auswärtigen Amtes zur Durchführung der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes und der darin vorgesehene Prüfungskompetenz der Hochschulzugangsberechtigung der ausländischen Studienbewerber seitens der Auslandsvertretungen die Hochschulautonomie verletzt wird?

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Bundesrepublik Deutschland wegen der besonderen Sprachbarrieren (im Vergleich zu Frankreich und England) und wegen ihres spezifischen Hochschulsystems besonders daran interessiert sein muß, daß ausländische Studenten, insbesondere auch aus Entwicklungsländern, in der Bundesrepublik Deutschland studieren, weil diese Studenten später führende Posi tionen in ihren Heimatländern innehaben und für eine Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet besonders wichtig sind?

2

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Studienanreize für Studenten aus Entwicklungsländern zu schaffen, und zwar nicht nur für solche, die durch Stipendien oder Projekte gefördert werden?

3

Liegen der Bundesregierung Berichte vor, nach denen durch die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes die Auswärtige Kulturpolitik belastet wird?

4

Inwieweit ist sichergestellt, daß ausländische Studienbewerber, die kritisch gegenüber ihrer Regierung eingestellt sind, trotz der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes weiterhin an deutschen Hochschulen werden studieren können?

5

Vertritt die Bundesregierung weiterhin die im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft am 29. April 1982 geäußerte Auffassung, daß auf Grund des vorübergehenden Anstiegs von ausländischen Studienbewerbern aus einzelnen Ländern es nicht zu „Überreaktionen" kommen darf, um das Ausländerstudium nicht in unerwünschter Weise zu behindern und den Regierungen anderer Länder keine neuen Möglichkeiten zu eröffnen, insbesondere aus politischen Motiven die Ausreise von bestimmten Studienbewerbern zu verhindern?

6

Was waren die Gründe zur Einführung von Mindestnoten für ausländische Studienbewerber an deutschen Hochschulen, welche quantitativen und qualitativen Auswirkungen hat die Mindestnote erbracht, und ist eine Aufhebung der Mindestnoten-Regelung geplant?

7

Womit wird begründet, daß Studienbewerber aus der Türkei vor Beginn ihres Studiums kein Studienkolleg mehr besuchen können?

8

Trifft es zu, daß auf Grund der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) praktisch keine Bewerber aus Griechenland mehr um einen Studienplatz bzw. einen Platz in den Studienkollegs in der Bundesrepublik Deutschland nachfragen?

9

Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, um die Rahmenbedingungen des Studiums von Ausländern an deutschen Hochschulen zu erleichtern, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Aufenthaltserlaubnis, Studienberatung, Studienbetreuung?

— Wohnen,

— Aufenthaltserlaubnis,

— Studienberatung,

— Studienbetreuung?

1

Wie hoch war der Anteil von Bildungsinländern (ausländische Studenten mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung, insbesondere Kinder ausländischer Arbeitnehmer der zweiten und dritten Generation) an deutschen Hochschulen im Wintersemester 1982/83?

2

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den einstimmigen Beschluß des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft des Deutschen Bundestages vom 10. November 1982 bezüglich des Hochschulzugangsverfahrens für Bildungsinländer (Punkt II Nr. 22) im Rahmen des Staatsvertrages zur Vergabe von Studienplätzen zu berücksichtigen?

3

Hat die Bundesregierung hierzu vor, das Studium von Bildungsinländern besonders zu fördern und bestehen hierzu bereits konkrete Pläne?

Bonn, den 5. Juli 1983

Dr. Vogel und Fraktion

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