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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Energiewirtschaftsgesetz (G-SIG: 10000753)

Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes und der rationellen und sparsamen Energieverwendung durch die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, größere FuE-Anstrengungen zur Einführung neuer Energietechnologien, rechtliche Grundlagen für Errichtung von Leitungen, insbesondere Freileitungen, Fernwärmeausbau und Fernwärmenutzung, Aufstellung örtlicher und regionaler Energieversorgungskonzepte, Einflußnahme der Gebietskörperschaften auf die Entscheidungen der Versorgungsunternehmen, Kontrolle und Begrenzung von Stromimporten, Berücksichtigung der Gemeinwohlkosten bei der Preisgestaltung, Änderung der tariflichen, vertraglichen und allgemeinen Geschäftsbedingungen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

08.12.1983

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/66424.11.83

Energiewirtschaftsgesetz

der Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen), Dr. Hauff, Hoffmann (Saarbrücken), Jansen, Ibrügger, Lennartz, Menzel, Müller (Düsseldorf), Reuschenbach, Schäfer (Offenburg), Schmidt (Wiesbaden), Schreiner, Stahl (Kempen), Dr. Steger, Urbaniak und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Das Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft (Energiewirtschaftsgesetz) ist, wie es in der Präambel heißt, erlassen worden, „um die Energiewirtschaft als wichtige Grundlage des wirtschaftlichen und sozialen Lebens im Zusammenwirken aller beteiligten Kräfte der Wirtschaft und der öffentlichen Gebietskörperschaften einheitlich zu führen und im Interesse des Gemeinwohls die Energiearten wirtschaftlich einzusetzen, den notwendigen öffentlichen Einfluß in allen Angelegenheiten der Energieversorgung zu sichern, volkswirtschaftlich schädliche Auswirkungen des Wettbewerbs zu verhindern, einen zweckmäßigen Ausgleich durch Verbundwirtschaft zu fördern und durch all dies die Energieversorgung so sicher und billig wie möglich zu gestalten".

Ziele wie die stärkere Berücksichtigung von Anforderungen des Umweltschutzes, die Verbesserung des energetischen Wirkungsgrades von Kraftwerken, z. B. durch Kraft-Wärme-Kopplung, die Dezentralisierung der Energieerzeugung, die Zusammenfassung der Energieverteilungsnetze sowie eine auf rationelle Energienutzung gerichtete Tarifgestaltung werden von den einzelnen Bestimmungen dieses Gesetzes bisher nicht, oder nur unzureichend berücksichtigt. Fernwärme als aussichtsreiches Absatzfeld für die deutsche Kohle wird überhaupt nicht erfaßt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, die Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Verbesserung des Umweltschutzes, zur besseren Ausnutzung ihres Primärenergieeinsatzes, zu Initiativen für die rationelle Energieverwendung beim Verbraucher und zur Aufnahme von fremderzeugtem Strom zu angemessenen Preisen, der auch von privater Seite unter Nutzung neuer Energietechniken (Windkonverter, Photovoltaik, Energieboxen) bereitgestellt werden kann, aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes durch Bund, Länder und Kommunen anzuhalten?

2

Hält es die Bundesregierung unter diesen Umständen für nötig, das Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes, wie es in der Präambel formuliert ist, durch Novellierung zu konkretisieren und unter den in der ersten Frage aufgeführten Aspekten zu ergänzen?

3

Hält die Bundesregierung bei der bestehenden räumlichen Aufteilung unter den Versorgungsunternehmen für leitungsgebundene Energien, die Preiswürdigkeit und Sicherheit der Versorgung sowie die Belange des Umweltschutzes für gewährleistet?

4

Ist die Bundesregierung bereit, den Gemeinwohlbegriff in § 4 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes dahin gehend zu konkretisieren, daß auch die Belange des Umweltschutzes und der rationellen und sparsamen Energieverwendung Berücksichtigung finden?

5

Hält die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Leitungen, insbesondere Freileitungen und die Durchleitung von fremderzeugtem Strom für ausreichend?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die gesetzliche Übertragung der Verfügung über Lastverteiler und Hochspannungsnetze an eine Gemeinschaftseinrichtung von Staat und Energiewirtschaft? Hält sie die Einrichtung von Querverbünden und Reservepools für ausreichend?

7

Wie können im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß Fernwärme neben Gas und Strom berücksichtigt wird und verstärkt Heizkraftwerke errichtet und betrieben werden können? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der Finanzierung des Fernwärmeausbaus gleiche Chancen gegenüber der Finanzierung von Kraftwerken (Berücksichtigung in Tariferhöhungen bereits vor der Inbetriebnahme) einzuräumen und die Fernwärmenutzung in geeigneten Gebieten durchzusetzen?

8

Wodurch kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, daß örtliche und regionale Energieversorgungskonzepte aufgestellt werden?

9

Wodurch kann nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet werden, daß Bund, Länder und Gemeinden aufgrund von Energieversorgungskonzepten Einfluß erhalten auf — Standortwahl von Energieerzeugungsanlagen, — Einsatz von Primärenergiearten, — Technologien zur rationalen Energieverwendung? Hält die Bundesregierung in dieser Hinsicht den § 4 des Energiewirtschaftsgesetzes nebst der Durchführungsverordnung für ausreichend?

10

Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung zur Kontrolle und Begrenzung von Stromimporten, und wie beurteilt sie die Konsequenzen einer möglichen Auswirkung von Stromimporten aus ausländischen Kernkraftwerken auf die Stromerzeugungskapazität im Inland und deren Struktur nach Primärenergieträgern?

11

Wie stellt sich die Bundesregierung die Berücksichtigung der Gemeinwohlkosten bei der Preisgestaltung vor?

12

Hält die Bundesregierung eine Änderung der tariflichen, vertraglichen und allgemeinen Geschäftsbedingungen unter den Gesichtspunkten — Förderung einer rationellen und sparsamen Energieverwendung beim Verbraucher und — generelle Genehmigungspflicht bei der Preisfestsetzung (freie Verträge und Normensonderverträge) für sinnvoll und erforderlich?

13

Hält die Bundesregierung größere F + E-Anstrengungen und eine stärkere Koordinierung der Versorgungsunternehmen auf dem Gebiet umweltfreundlicher Kraftwerkstechniken und der rationellen Energienutzung auf der Erzeuger- und Verbraucherseite für nötig?

14

Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung das Energy Bill von 1983 im Vereinigten Königreich und den Power Utility Regulatory Policies Act in den USA insbesondere unter den Aspekten der dezentralen Stromeinspeisung und der Durchsetzung neuer Energietechnologien ausgewertet?

Bonn, den 24. November 1983

Wolfram (Recklinghausen) Dr. Hauff Hoffmann (Saarbrücken) Jansen Ibrügger Lennartz Menzel Müller (Düsseldorf) Reuschenbach Schäfer (Offenburg) Schmidt (Wiesbaden) Schreiner Stahl (Kempen) Dr. Steger Urbaniak Dr. Vogel und Fraktion

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