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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Erfahrungen und Bewertungen des Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen (Artikel 27 des 2. Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981) (G-SIG: 10001033)

Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in den Ländern und ihre Auswirkungen, Verwendung der Einnahmen, Einführung der Abgabe in Großstädten, Durchführung der im 2. HHStruktG vorgesehenen Zinsanhebungen im Rahmen der Wohnungsfürsorge, Einnahmen und Auswirkungen auf Wohngeldleistungen, Verwendung der Einnahmen, Aufhebung der Wohnungsbindung infolge vorzeitiger Darlehensablösung

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

09.04.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/102622.02.84

Erfahrungen und Bewertungen des Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen (Artikel 27 des 2. Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981)

der Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden), Waltemathe, Müntefering, Conradi, Frau Dr. Czempiel, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Polkehn, Reschke, Dr. Sperling und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Mit dem Gesetzentwurf über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) — Drucksache 9/744 — wollte die seinerzeitige Bundesregierung die Mieter von Sozialwohnungen, die die Einkommensgrenzen nach § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes überschritten haben, angemessen an den Kosten ihrer Wohnung beteiligen und die aus der vorgesehenen Fehlbelegungsabgabe entstehenden Einnahmen für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus einkommensschwacher Schichten verwenden.

Die damalige Opposition lehnte die Fehlbelegungsabgabe ab und forderte die allgemeine Anhebung der Darlehenszinsen im sozialen Wohnungsbau.

In einem Vermittlungsverfahren zu dem am 1. Januar 1982 in Kraft getretenen 2. Haushaltsstrukturgesetz wurden die Fehlbelegungsabgabe und die allgemeine Zinsanhebung Elemente eines politischen Kompromisses, der als Teil des Vermittlungsvorschlages Bundesrecht wurde.

Bereits nach Inkrafttreten zeigten sich — als Folge der Kompromißnotwendigkeit im Vermittlungsverfahren — offenkundige Mängel, die in einer 1982 verabschiedeten Novelle beseitigt werden konnten.

Nach zweijähriger Rechtskraft des Gesetzes ist zu prüfen, wie es sich ausgewirkt und bewährt hat.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

A. Zur Fehlbelegungsabgabe

1. Welche Bundesländer haben in welchen Städten die Fehlbelegungsabgabe eingeführt?

2. Wie hoch ist - auf Länder und Stadtstaaten aufgeschlüsselt - der prozentuale Anteil der unter die Fehlbelegungsabgabe fallenden Haushalte aus der Gesamtzahl der Sozialmieter, und wie verteilen sich die Abgabepflichtigen auf die Gruppen 0,50 / 1,25 / 2 DM pro qm?

3. Wie hoch sind die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe 1983 bezogen auf die Länder und Stadtstaaten?

4. In welchem Verhältnis stehen die Einnahmen aus der Abgabe zum Verwaltungsaufwand bezogen auf die Länder und Stadtstaaten?

5. Haben sich erhebliche rechtliche und verwaltungstechnische Probleme bei der Durchführung in den Ländern und Gemeinden ergeben, und wie hoch ist der Anteil von Widersprüchen bzw. Klagen gegen Abgabebescheide?

6. Wieviel Mieter haben nach Heranziehung zur Fehlbelegungsabgabe ihre Sozialwohnung aufgegeben?

7. Zur Verwendung der Einnahmen:

  • Sind die Mittel zusätzlich für den Neubau von Mietwohnungen bereitgestellt worden oder dienten sie lediglich zur Umfinanzierung ohnehin vorgesehener Wohnungsbaumaßnahmen?
  • Wieviel zusätzliche Wohnungen konnten aus den Einnahmen finanziert werden?
  • Wie haben sich die Haushaltsansätze für den Wohnungsbau in den Ländern mit und ohne Fehlbelegungsabgabe entwickelt?

8. Gibt es für die Bundesregierung Gründe, die Abgabe auch in Städten mit 100 000 bzw. 200 000 Einwohnern einzuführen?

B. Zur Zinsanhebung

1. Welche Bundesländer haben die im Haushaltsstrukturgesetz vorgesehene Zinsanhebung durchgeführt? Wie hoch sind die Einnahmen bezogen auf Bund/Länder und Stadtstaaten in den Rechnungsjahren 1982 und 1983?

2. Wie hoch sind die Einnahmen — aus der vorzeitigen Ablösung von Darlehen aus der Zeit zwischen Beschlußfassung und Inkrafttreten des Gesetzes (22. Dezember 1981 bis 31. Dezember 1981), — vom 1. Januar 1982 bis 30. Juni 1982, — vom 1. Juli 1982 bis 31. Dezember 1983.

3. Wie hoch sind die Einnahmen aus den Zinsanhebungen im Rahmen der öffentlichen Wohnungsfürsorge bei Bund und Ländern jeweils in den Jahren 1982 und 1983?

4. In welchen Bundesländern konnten die Zinsanhebungen nicht voll realisiert werden, weil die Höchstgrenzen für Sozialmieten überschritten worden wären?

5. In welchem Umfang haben Zinsanhebungen zu Mehrausgaben bei Wohngeld geführt? — In wieviel Fällen gab es zusätzlich Wohngeldberechtigte? — In wieviel Fällen wurden beim Wohngeld Änderungsanträge gestellt?

6. Zur Verwendung der Einnahmen: — Sind die Mittel zusätzlich für den Neubau von Mietwohnungen bereitgestellt worden oder dienten sie lediglich zur Umfinanzierung ohnehin vorgesehener Wohnungsbaumaßnahmen? — Wieviel zusätzliche Wohnungen konnten aus den Einnahmen finanziert werden? — Wie haben sich die Haushaltsansätze für den Wohnungsbau in den Ländern mit und ohne Fehlbelegungsabgabe entwickelt?

7. Wieviel Wohnungen sind bzw. werden durch die vorzeitige Darlehensablösung aus den Bindungen des Wohnungsbindungsgesetzes entlassen?

8. Wieviel Wohnungen werden in den nächsten zwölf Jahren aus der Bindung ausscheiden, und wieviel scheiden vorzeitig aus?

Fragen16

1

Welche Bundesländer haben in welchen Städten die Fehlbelegungsabgabe eingeführt?

2

Wie hoch ist - auf Länder und Stadtstaaten aufgeschlüsselt - der prozentuale Anteil der unter die Fehlbelegungsabgabe fallenden Haushalte aus der Gesamtzahl der Sozialmieter, und wie verteilen sich die Abgabepflichtigen auf die Gruppen 0,50 / 1,25 / 2 DM pro qm?

3

Wie hoch sind die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe 1983 bezogen auf die Länder und Stadtstaaten?

4

In welchem Verhältnis stehen die Einnahmen aus der Abgabe zum Verwaltungsaufwand bezogen auf die Länder und Stadtstaaten?

5

Haben sich erhebliche rechtliche und verwaltungstechnische Probleme bei der Durchführung in den Ländern und Gemeinden ergeben, und wie hoch ist der Anteil von Widersprüchen bzw. Klagen gegen Abgabebescheide?

6

Wieviel Mieter haben nach Heranziehung zur Fehlbelegungsabgabe ihre Sozialwohnung aufgegeben?

7

Sind die Mittel zusätzlich für den Neubau von Mietwohnungen bereitgestellt worden oder dienten sie lediglich zur Umfinanzierung ohnehin vorgesehener Wohnungsbaumaßnahmen?

Wieviel zusätzliche Wohnungen konnten aus den Einnahmen finanziert werden?

Wie haben sich die Haushaltsansätze für den Wohnungsbau in den Ländern mit und ohne Fehlbelegungsabgabe entwickelt?

8

Gibt es für die Bundesregierung Gründe, die Abgabe auch in Städten mit 100 000 bzw. 200 000 Einwohnern einzuführen?

1

Welche Bundesländer haben die im Haushaltsstrukturgesetz vorgesehene Zinsanhebung durchgeführt?

Wie hoch sind die Einnahmen bezogen auf Bund/Länder und Stadtstaaten in den Rechnungsjahren 1982 und 1983?

2

Wie hoch sind die Einnahmen — aus der vorzeitigen Ablösung von Darlehen aus der Zeit zwischen Beschlußfassung und Inkrafttreten des Gesetzes (22. Dezember 1981 bis 31. Dezember 1981), — vom 1. Januar 1982 bis 30. Juni 1982, — vom 1. Juli 1982 bis 31. Dezember 1983.

3

Wie hoch sind die Einnahmen aus den Zinsanhebungen im Rahmen der öffentlichen Wohnungsfürsorge bei Bund und Ländern jeweils in den Jahren 1982 und 1983?

4

In welchen Bundesländern konnten die Zinsanhebungen nicht voll realisiert werden, weil die Höchstgrenzen für Sozialmieten überschritten worden wären?

5

In welchem Umfang haben Zinsanhebungen zu Mehrausgaben bei Wohngeld geführt?

In wieviel Fällen gab es zusätzlich Wohngeldberechtigte?

In wieviel Fällen wurden beim Wohngeld Änderungsanträge gestellt?

6

Sind die Mittel zusätzlich für den Neubau von Mietwohnungen bereitgestellt worden oder dienten sie lediglich zur Umfinanzierung ohnehin vorgesehener Wohnungsbaumaßnahmen?

Wieviel zusätzliche Wohnungen konnten aus den Einnahmen finanziert werden?

Wie haben sich die Haushaltsansätze für den Wohnungsbau in den Ländern mit und ohne Fehlbelegungsabgabe entwickelt?

7

Wieviel Wohnungen sind bzw. werden durch die vorzeitige Darlehensablösung aus den Bindungen des Wohnungsbindungsgesetzes entlassen?

8

Wieviel Wohnungen werden in den nächsten zwölf Jahren aus der Bindung ausscheiden, und wieviel scheiden vorzeitig aus?

Bonn, den 22. Februar 1984

Schmitt (Wiesbaden) Waltemathe Müntefering Conradi Frau Dr. Czempiel Lohmann (Witten) Meininghaus Menzel Polkehn Reschke Dr. Sperling Dr. Vogel und Fraktion

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