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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Situation der Nichtseßhaften in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 10001034)

Umfang der Nichtseßhaftigkeit, größerer Anteil jüngerer Menschen, Anteil der Alkoholkranken, Erstellung einer Dokumentation, Gründe für die Nichtseßhaftigkeit, u.a. Arbeitslosigkeit und Wohnungsverlust, Auswirkungen der Kürzungen im Sozialbereich, Effizienz bestehender Hilfen, insbesondere Anwendung des Bundessozialhilfegesetzes, Angebot an ambulanten und vorbeugenden Hilfen, gerechtere Verteilung der Kosten für die Betreuung der Nichtseßhaften, Zusammenarbeit zwischen den Trägern und Abstimmung der einzelnen Hilfsangebote, Verbesserung des Wohnungsangebots und der Arbeitsmöglichkeiten

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

13.03.1984

Aktualisiert

13.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 10/102722.02.84

Situation der Nichtseßhaften in der Bundesrepublik Deutschland

der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Situation der Nichtseßhaften in der Bundesrepublik Deutschland

Wir fragen die Bundesregierung:

A. Bestandsaufnahme

1. Kann die Bundesregierung die Feststellung kommunaler Sozialämter und der Wohlfahrtsverbände bestätigen, insbesondere in den Großstädten sei in der letzten Zeit ein starker Anstieg der Nichtseßhaftigkeit zu verzeichnen?

2. Hat die Bundesregierung einen detaillierten Überblick über den Umfang der Nichtseßhaftigkeit in der Bundesrepublik Deutschland (nach Zahl, Alter, Geschlecht, regionale und soziale Herkunft und wie viele der Nichtseßhaften behindert sind oder an Krankheiten leiden)?

3. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussage vieler örtlicher Beratungsstellen zu, daß vor allem ein rapider Anstieg jüngerer Menschen unter den Nichtseßhaften zu verzeichnen ist?

4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie hoch der Anteil der Alkoholkranken unter den Nichtseßhaften ist, und trifft die Aussage des Diakonischen Werkes Stuttgart zu, wonach dieser Anteil bei rund 10 Prozent liegt?

5. Wie will die Bundesregierung die Erfüllung der Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßhafte sicherstellen, eine umfangreiche Dokumentation über die Nichtseßhaftigkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu erstellen? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, kommunale Bestandsaufnahmen bindend vorzusehen?

B. Gründe für die Nichtseßhaftigkeit

6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursachen der in letzter Zeit zunehmenden Nichtseßhaftigkeit vor?

7. Kann die Bundesregierung die Auffassung der Arbeitsgemeinschaft für Nichtseßlosenhilfe bestätigen, daß bei den Betroffenen heute vornehmlich Arbeitslosigkeit und Wohnungsverlust entscheidende Gründe für die Nichtseßhaftigkeit sind?

8. Ist nach Auffassung der Bundesregierung angesichts der angespannten Arbeitsmarktlage und der Verringerung des Angebots an preiswerten Mietwohnungen mit einem weiteren Anstieg der Nichtseßhaftigkeit vor allem in den Ballungszentren zu rechnen?

9. Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, inwieweit sich die Kürzungen im Sozialbereich auf eine Zunahme der Nichtseßhaftigkeit auswirken?

C. Hilfen für Nichtseßhafte

10. Werden nach Kenntnissen der Bundesregierung in der Praxis die Hilfen zum Lebensunterhalt (Bundessozialhilfegesetz — BSHG — §§ 11 ff.) und zur Arbeit (§§ 18 ff.) im umfassenden Sinne gewährleistet, um das Existenzminimum zu sichern und Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen?

11. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz bestehender Hilfen für Nichtseßhafte, insbesondere bei der Anwendung der §§ 15 a und 72 BSHG? Wie bewertet sie die Kritik der Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßlosenhilfe, der § 72 BSHG würde vielfach nicht rechtskonform angewandt?

12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob zureisende Nichtseßhafte anders behandelt werden als in den Gemeinden bereits Lebende? Wird Sozialhilfe gleichmäßig an alle gezahlt? Besteht örtlich zunehmend die Tendenz, die Hilfen nur als pauschale Sachleistungen ohne Einzelfallprüfung zu gewähren?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen von Sozialhelfern, Hilfen für Nichtseßhafte würden sich ausschließlich an zur Verfügung stehenden Kapazitäten und nicht am Bedarf orientieren?

14. Kann die Bundesregierung die öffentlich geäußerte Kritik bestätigen, daß in den meisten Fällen hilfesuchende Nichtseßhafte nach wenigen Tagen abgeschoben werden?

15. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein ausreichendes Hilfsangebot für Nichtseßhafte? Hält sie insbesondere die vorhandenen ambulanten und vorbeugenden Hilfen (Wohnungsangebote, Arbeitsbeschaffung, Beratungsdienste) für ausreichend?

16. Wie bewertet die Bundesregierung vorhandene Resozialisierungsmaßnahmen? Ist — wo notwendig — die Resozialisierung differenziert genug, besonders im Hinblick auf jüngere Menschen, die nicht seßhaft werden?

17. Kann die Bundesregierung eine Aussage über die Plätze der stationären Hilfsangebote und der Zahl der dortigen Plätze machen?

18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in bezug auf die Anwendung des § 15a BSHG in den Kommunen? Gibt es pauschale Übernahmegarantien bei entsprechenden Räumungsklagen und der Gefahr der Nichtseßhaftigkeit?

19. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die örtlichen Sätze für Mietzuschüsse bei der Wohnraumversorgung für Nichtseßhafte ausreichend im Hinblick auf den lokal unterschiedlichen Wohnungsmarkt?

20. Sind für den betroffenen Personenkreis ausreichend Folgeeinrichtungen vorhanden und sind diese differenziert genug und therapeutisch sinnvoll?

D. Weiterentwicklung der Hilfsangebote

21. Ist die Bundesregierung bereit, mit einer Durchführungsverordnung die Rechtskonformität in der Anwendung des § 72 BSHG sicherzustellen? Ist sie in Absprache mit den Ländern bereit, eine Regelung über die Kostenverteilung bei der Betreuung von Nichtseßhaften zu erstellen?

22. Plant die Bundesregierung eine Weiterentwicklung des § 72 BSHG, insbesondere im Hinblick auf eine Ausweitung vorbeugender Maßnahmen?

23. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um zu einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Trägern und zu einer sinnvollen Abstimmung der einzelnen Hilfsangebote zu kommen? Wie kann eine Regelung zur Beseitigung örtlicher Unterschiede gestaltet werden?

24. Ist die Bundesregierung bereit, Wohnungsangebote und Arbeitsmöglichkeiten speziell für den Personenkreis der Nichtseßhaften verstärkt zu fördern? Welche Folgeeinrichtungen zur Vermeidung erneuter Nichtseßhaftigkeit sollen ausgebaut werden?

25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Modellvorhaben zur Entwicklung eines differenzierten Angebots von Arbeitshilfen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten? Wie soll ein Ausbau der fachgerechten Hilfe und Nachsorge für alkoholgefährdete, kranke und behinderte Nichtseßhafte gestaltet werden?

26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, daß die finanziellen Belastungen bei der Betreuung von Nichtseßhaften sehr unterschiedlich zwischen den einzelnen Kommunen verteilt sind, und hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, wie über eine Veränderung der Finanzierungsbedingungen die Lasten gerechter verteilt werden können? Strebt die Bundesregierung Verhandlungen mit den Bundesländern an, um zwar die Hilfe örtlich differenziert und ausreichend zu gestalten, aber die Finanzierung überörtlich zu regeln?

27. Beabsichtigt die Bundesregierung, über die Verbesserung der Hilfsangebote und einen Ausbau präventiver Maßnahmen mit den Ländern zu beraten?

28. Ist die Bundesregierung bereit, die Modellvorhaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßlosenhilfe im Rahmen des EG-Programms „Bekämpfung der Armut in Europa" zu fördern?

Fragen28

1

Kann die Bundesregierung die Feststellung kommunaler Sozialämter und der Wohlfahrtsverbände bestätigen, insbesondere in den Großstädten sei in der letzten Zeit ein starker Anstieg der Nichtseßhaftigkeit zu verzeichnen?

2

Hat die Bundesregierung einen detaillierten Überblick über den Umfang der Nichtseßhaftigkeit in der Bundesrepublik Deutschland (nach Zahl, Alter, Geschlecht, regionale und soziale Herkunft und wie viele der Nichtseßhaften behindert sind oder an Krankheiten leiden)?

3

Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussage vieler örtlicher Beratungsstellen zu, daß vor allem ein rapider Anstieg jüngerer Menschen unter den Nichtseßhaften zu verzeichnen ist?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie hoch der Anteil der Alkoholkranken unter den Nichtseßhaften ist, und trifft die Aussage des Diakonischen Werkes Stuttgart zu, wonach dieser Anteil bei rund 10 Prozent liegt?

5

Wie will die Bundesregierung die Erfüllung der Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßlosenhilfe sicherstellen, eine umfangreiche Dokumentation über die Nichtseßhaftigkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu erstellen? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, kommunale Bestandsaufnahmen bindend vorzusehen?

6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursachen der in letzter Zeit zunehmenden Nichtseßhaftigkeit vor?

7

Kann die Bundesregierung die Auffassung der Arbeitsgemeinschaft für Nichtseßlosenhilfe bestätigen, daß bei den Betroffenen heute vornehmlich Arbeitslosigkeit und Wohnungsverlust entscheidende Gründe für die Nichtseßhaftigkeit sind?

8

Ist nach Auffassung der Bundesregierung angesichts der angespannten Arbeitsmarktlage und der Verringerung des Angebots an preiswerten Mietwohnungen mit einem weiteren Anstieg der Nichtseßhaftigkeit vor allem in den Ballungszentren zu rechnen?

9

Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, inwieweit sich die Kürzungen im Sozialbereich auf eine Zunahme der Nichtseßhaftigkeit auswirken?

10

Werden nach Kenntnissen der Bundesregierung in der Praxis die Hilfen zum Lebensunterhalt (Bundessozialhilfegesetz — BSHG — §§ 11 ff.) und zur Arbeit (§§ 18 ff.) im umfassenden Sinne gewährleistet, um das Existenzminimum zu sichern und Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz bestehender Hilfen für Nichtseßhafte, insbesondere bei der Anwendung der §§ 15 a und 72 BSHG? Wie bewertet sie die Kritik der Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßlosenhilfe, der § 72 BSHG würde vielfach nicht rechtskonform angewandt?

12

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob zureisende Nichtseßhafte anders behandelt werden als in den Gemeinden bereits Lebende? Wird Sozialhilfe gleichmäßig an alle gezahlt? Besteht örtlich zunehmend die Tendenz, die Hilfen nur als pauschale Sachleistungen ohne Einzelfallprüfung zu gewähren?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen von Sozialhelfern, Hilfen für Nichtseßhafte würden sich ausschließlich an zur Verfügung stehenden Kapazitäten und nicht am Bedarf orientieren?

14

Kann die Bundesregierung die öffentlich geäußerte Kritik bestätigen, daß in den meisten Fällen hilfesuchende Nichtseßhafte nach wenigen Tagen abgeschoben werden?

15

Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein ausreichendes Hilfsangebot für Nichtseßhafte? Hält sie insbesondere die vorhandenen ambulanten und vorbeugenden Hilfen (Wohnungsangebote, Arbeitsbeschaffung, Beratungsdienste) für ausreichend?

16

Wie bewertet die Bundesregierung vorhandene Resozialisierungsmaßnahmen? Ist — wo notwendig — die Resozialisierung differenziert genug, besonders im Hinblick auf jüngere Menschen, die nicht seßhaft werden?

17

Kann die Bundesregierung eine Aussage über die Plätze der stationären Hilfsangebote und der Zahl der dortigen Plätze machen?

18

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in bezug auf die Anwendung des § 15a BSHG in den Kommunen? Gibt es pauschale Übernahmegarantien bei entsprechenden Räumungsklagen und der Gefahr der Nichtseßhaftigkeit?

19

Sind nach Auffassung der Bundesregierung die örtlichen Sätze für Mietzuschüsse bei der Wohnraumversorgung für Nichtseßhafte ausreichend im Hinblick auf den lokal unterschiedlichen Wohnungsmarkt?

20

Sind für den betroffenen Personenkreis ausreichend Folgeeinrichtungen vorhanden und sind diese differenziert genug und therapeutisch sinnvoll?

21

Ist die Bundesregierung bereit, mit einer Durchführungsverordnung die Rechtskonformität in der Anwendung des § 72 BSHG sicherzustellen? Ist sie in Absprache mit den Ländern bereit, eine Regelung über die Kostenverteilung bei der Betreuung von Nichtseßhaften zu erstellen?

22

Plant die Bundesregierung eine Weiterentwicklung des § 72 BSHG, insbesondere im Hinblick auf eine Ausweitung vorbeugender Maßnahmen?

23

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um zu einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Trägern und zu einer sinnvollen Abstimmung der einzelnen Hilfsangebote zu kommen? Wie kann eine Regelung zur Beseitigung örtlicher Unterschiede gestaltet werden?

24

Ist die Bundesregierung bereit, Wohnungsangebote und Arbeitsmöglichkeiten speziell für den Personenkreis der Nichtseßhaften verstärkt zu fördern? Welche Folgeeinrichtungen zur Vermeidung erneuter Nichtseßhaftigkeit sollen ausgebaut werden?

25

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Modellvorhaben zur Entwicklung eines differenzierten Angebots von Arbeitshilfen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten? Wie soll ein Ausbau der fachgerechten Hilfe und Nachsorge für alkoholgefährdete, kranke und behinderte Nichtseßhafte gestaltet werden?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, daß die finanziellen Belastungen bei der Betreuung von Nichtseßhaften sehr unterschiedlich zwischen den einzelnen Kommunen verteilt sind, und hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, wie über eine Veränderung der Finanzierungsbedingungen die Lasten gerechter verteilt werden können? Strebt die Bundesregierung Verhandlungen mit den Bundesländern an, um zwar die Hilfe örtlich differenziert und ausreichend zu gestalten, aber die Finanzierung überörtlich zu regeln?

27

Beabsichtigt die Bundesregierung, über die Verbesserung der Hilfsangebote und einen Ausbau präventiver Maßnahmen mit den Ländern zu beraten?

28

Ist die Bundesregierung bereit, die Modellvorhaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßlosenhilfe im Rahmen des EG-Programms „Bekämpfung der Armut in Europa" zu fördern?

Bonn, den 22. Februar 1984

Dr. Vogel und Fraktion

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