EU-Strukturfondsförderung und künftige Verteilung der Korb-II-Mittel im Solidarpakt II
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Roland Claus, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, Bodo Ramelow und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Obwohl das Maßstäbegesetz und das novellierte Finanzausgleichsgesetz bereits 2001 verabschiedet wurden, besteht bislang Unklarheit über die Zusammensetzung des Korbs II im Solidarpakt II. Der Fortschrittsbericht der Bundesregierung zu den neuen Bundesländern benennt auch EFRE-Mittel als Bestandteil der Gelder bis 2019. EU-Mittel sind freilich auch Fördergelder, die den neuen Bundesländern im Rahmen der EU-Regionalpolitik als rückständige Regionen innerhalb der EU zustehen. Der Solidarpakt ist dagegen eine innerdeutsche Ausgleichsförderung. Da die EU-seitig vorgesehenen Strukturfonds teilweise mit auf den Korb II angerechnet werden, verringern sich die Bundesmittel entsprechend – dieses Problem besteht seit 2001 und wurde von den Ländern nur akzeptiert, um zu einem Maßstäbegesetz und der Fortführung des Solidarpakts II zu gelangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
In welchen Gremien (bitte nach Gremium und Zusammensetzung aufschlüsseln) und mit welcher zeitlichen Perspektive finden derzeit die Verhandlungen zur Ausgestaltung des Korbs II statt, und welche Ergebnisse wurden bislang erreicht?
Aus welchen Elementen (u. a. Gemeinschaftsaufgaben, Finanzhilfen, Investitionszulagen, Kompensationsleistungen des Bundes nach Artikel 143c – neu GG, EU-Strukturfonds) wird sich der Korb II genau zusammensetzen (bitte aufschlüsseln nach Finanzierungselement einschließlich der entsprechenden Höhe sowie Zuwendungshöhe an die Empfängerländer nach Jahresscheiben)?
Welche EU-Förderprogramme werden in welcher Höhe (absolut und prozentual) in den Korb II einbezogen, und wie gestaltet sich die Verteilung auf die Empfängerländer (bitte nach Programm und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Welche Position hat die Bundesregierung zum Beschluss der Regionalkonferenz der Regierungschefs der ostdeutschen Länder vom 24. Februar 2006 bezogen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde „die Kürzungen der EU-Mittel durch Bereitstellung adäquater nationaler Fördermittel im Rahmen der Vereinbarungen zu Korb II des Solidarpaktes II zu kompensieren“?
Wenn sie diesem Ansinnen künftig Rechnung tragen möchte, wie bzw. wenn nicht, warum nicht?