Lebensumstände älterer und hochbetagter Frauen in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Frau Fuchs (Köln), Bachmaier, Buschfort, Frau Blunck, Catenhusen, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Frau Fuchs (Verl), Glombig, Frau Dr. Hartenstein, Heyenn, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Jaunich, Kirschner, Dr. Kübler, Kuhlwein, Frau Dr. Lepsius, Frau Luuk, Lutz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Frau Weyel, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Von den rund 60 Millionen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland sind heute etwa 12 Millionen älter als 60 Jahre; 7,6 Millionen von ihnen sind Frauen (Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V.)
Prognosen über die Bevölkerungsentwicklung zeigen einen Zuwachs älterer Menschen. Damit kündigen sich Veränderungen an, die weit über die demographischen Auswirkungen zweier Weltkriege hinausreichen. Je höher das Lebensalter, desto größer ist der Anteil der älteren und alleinstehenden Frauen.
Wie diese älteren Frauen leben, mit wie wenig Geld sie häufig auskommen müssen, wie sie wohnen, wie vereinsamt sie häufig sind, wie sie ihren Alltag bewältigen, wenn sie durch Krankheit oder Behinderung zusätzlich belastet sind, darüber machen sich viel zu wenige Gedanken. Die Lebensumstände von fast 8 Millionen älteren Frauen, ihre sozialen und menschlichen Probleme spielen im Bewußtsein der Bevölkerung kaum eine Rolle. Wenn überhaupt, wird in der Öffentlichkeit die als Verbraucherin interessante „Seniorin" herausgestellt, nicht aber die Gruppe der älteren Frauen und Hochbetagten ab 75 Jahren wahrgenommen, deren Lebensverhältnisse sehr unterschiedlich sind und häufig wenig Ansatzpunkte für Werbung und Konsum bieten.
Ähnlich verhält es sich in der offiziellen Politik der Bundesregierung, die — gegenwärtig — gerade diese Bevölkerungsgruppe vernachlässigt und sich nur dann an sie erinnert, wenn es gilt, Ansprüche und soziale Leistungen zu kürzen. In offiziellen Dokumenten, beispielsweise in früheren Frauenenqueten des Deutschen Bundestages, wurden die Lebensbedingungen der älteren Frauen nur ansatzweise und lediglich unter Teilaspekten erörtert.
Dabei hat gerade die heutige Generation älterer Frauen diese Vernachlässigung nicht verdient: Wir alle, unsere ganze Gesellschaft, hat diesen Frauen besonders viel zu verdanken. Sie waren es, die den Wiederaufbau der Bundesrepublik Deutschland entscheidend mitgetragen und mitgeprägt haben. Sie haben die Grundlagen für Demokratie, Freiheit und soziale Sicherung mitgeschaffen, um die uns heute viele Länder beneiden. Dabei haben diese „Mütter der Bundesrepublik Deutschland" während ihres gesamten Lebens unter vielfältigen zusätzlichen Benachteiligungen gesellschaftlicher wie politischer Art zu leiden gehabt. Ihre Diskriminierungen setzen sich — nicht selten sogar verstärkt — bis ins hohe Lebensalter fort und sind ausschlaggebend für die soziale Isolierung und Verarmung großer Teile der älteren Frauen, die wir heute beobachten müssen.
Die seit Ende 1982 praktizierte Einspar- und Umverteilungspolitik der Bundesregierung hat die Lebensbedingungen der älteren Frauen drastisch verschlechtert. Leistungskürzungen können gerade diejenigen Bürger besonders schwer verkraften, die ohnehin nur einen schmalen Geldbeutel haben; dies trifft für einen großen Teil der älteren Frauen zu.
Unsere Gesellschaft hat nicht nur die Aufgabe, sondern die moralisch begründete Verpflichtung, die Lebensumstände dieser älteren Frauen würdig zu gestalten. Auch und gerade die Politik ist gefordert. Sie muß sicherstellen, daß den Benachteiligten, Vereinsamten und Hilfsbedürftigen der älteren Generation der ihnen gebührende Platz eingeräumt wird. Heute mehr als früher indes vermissen wir Ansätze, die erkennen lassen, daß die Bundesregierung ihre Verpflichtung erkennt und versteht, wo sie zu politischem Handeln aufgerufen ist.
Besonders deutlich zeigt das die Vernachlässigung der schon vor Jahren unter SPD-Familienministern geschaffenen Grundlagen für den sogenannten „Wiener Internationalen Aktionsplan zur Frage des Alterns" sowie den zur Vorbereitung erstellten „Fachbericht zur Situation älterer Menschen in der Bundesrepublik Deutschland".
Politik für ältere Mitbürger verlangt jedoch zunächst, die Lebensbedingungen dieser Bevölkerungsgruppe zu kennen, also fortlaufend zu beobachten. Die vorhersehbare Bevölkerungsentwicklung und die Verschiebungen in der Alters-und Familienstruktur verlangen neue Schwerpunkte im politischen Handeln und bei der Verteilung der finanziellen Ressourcen: Mittel- und längerfristig werden mehr Mittel benötigt, um die Existenzgrundlage der älteren Generation zu sichern. Höhere Ausgaben für Renten und Versorgungsbezüge sind aufzubringen; die Kosten für die Gesundheitssicherung steigen; mehr alten- und behindertengerechte Wohnungen sowie ergänzende soziale Dienste werden benötigt; das Angebot an Altenwohn- und Pflegeheimen ist — zu sozial tragbaren Bedingungen — der steigenden Nachfrage anzupassen.
Die Bundesregierung darf vor diesen Problemen nicht länger die Augen verschließen oder die wachsende Zahl älterer Menschen — vor allem die der älteren Frauen - als lediglich statistische Größe ohne Handlungs- und Gestaltungsauftrag begreifen. Nur durch eine besser gezielte Politik können die Lebensumstände der älteren Frauengeneration würdig gestaltet und kann verhindert werden, daß die älteren Frauen immer mehr an den Rand unserer Gesellschaft abgedrängt werden.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
I. Bevölkerungsentwicklung und Zusammensetzung der Gruppe der älteren Mitbürger
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, aus dem Bericht zur Bevölkerungsentwicklung (Drucksachen 10/863 und 8/4437) sei zu folgern, daß auf mittlere Sicht in der Bundesrepublik Deutschland immer mehr ältere Menschen leben und vor allem der Anteil der älteren Frauen größer wird?
2. Wie viele Bewohner der Bundesrepublik Deutschland sind gegenwärtig 50 bis unter 60 Jahre, 60 bis unter 75 Jahre, über 75 Jahre alt, und wie viele davon sind in den einzelnen Altersgruppen Frauen?
3. Wie hoch wird sich in den Jahren 1990, 2000, 2010 voraussichtlich die Zahl der älteren Menschen von 50 bis unter 60, von 60 bis unter 75 Jahren sowie die Zahl der Hochbetagten über 75 Jahren, jeweils nach Männern und Frauen unterteilt, belaufen, und welchen Altersquotienten (Verhältnis der Bevölkerung von 60 und mehr Jahren zur Bevölkerung von 15 bis unter 60 Jahren) unterstellt die Bundesregierung für diese drei Stichjahre? Von welchen der vorliegenden Modellrechnungen zur künftigen Bevölkerungsentwicklung geht die Bundesregierung dabei aus, und wie beurteilt sie die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung im Juni 1984 veröffentlichten aktualisierten Vorausberechnungen zur demographischen Entwicklung und die zugrunde liegenden Annahmen?
4. Unterscheidet sich die wahrscheinliche Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland von der in den übrigen EG-Ländern, und zwar hinsichtlich der — Altenbevölkerung über 60 Jahren insgesamt, — über 60jährigen Frauen, — alleinstehenden älteren Frauen?
II. Die Familienstruktur der älteren Frauen
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß künftig mehr ältere Frauen immer länger alleine leben werden?
6. Wie viele der heute 50- bis unter 60jährigen, 60- bis unter 75jährigen sowie über 75jährigen Bürger sind alleinstehend - ledig, geschieden, verwitwet - und wie viele davon sind Frauen (absolut und prozentual) und wie viele Alleinstehende, unterteilt nach Männern und Frauen, werden es 1990, 2000, 2010 sein?
7. Wie viele 50- bis unter 60jährige, 60- bis unter 75jährige sowie über 75jährige leben in Einpersonenhaushalten, wie viele davon sind Frauen?
8. Wie beurteilt die Bundesregierung Erkenntnisse, nach denen sich für die Lebenserwartung von Männern und Frauen — je nach Familienstand und Erwerbsstatus — unterschiedliche Veränderungen abzeichnen? Welche Annahmen und Prognosen legt die Bundesregierung ihren eigenen politischen Entscheidungen und Planungen zugrunde?
III. Die materielle Sicherung der älteren Frauen
9. Welche wissenschaftlichen Studien zur Schätzung des Armutspotentials in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt? Auf welche dieser Studien stützt sich die Bundesregierung in ihrer Politik für ältere Menschen? Wie groß ist nach diesen Studien die Zahl der über 60jährigen Frauen, deren Einkommen unter der Armutsschwelle liegt (absolut und im Verhältnis zum gesamten Armutspotential und zur Gesamtzahl der über 60jährigen Frauen in der Bundesrepublik Deutschland)? Erlauben die vorhandenen Erkenntnisse, von einer speziellen „Frauenarmut" zu sprechen?
10. Wie viele Frauen sind im Alter überwiegend auf Sozialhilfe angewiesen, wie viele Frauen zwischen 60 und 75 Jahren beziehen gegenwärtig Hilfe zum Lebensunterhalt und wie viele über 75jährige Frauen? Wie lauten die entsprechenden Zahlen für 1975 und 1980?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß für unverhältnismäßig viele ältere Frauen Sozialhilfe unverzichtbar ist, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, und worauf führt die Bundesregierung das Angewiesensein auf Hilfe zum Lebensunterhalt für den Kreis der älteren und hochbetagten Frauen zurück? Geht die Bundesregierung aufgrund der zu erwartenden Veränderungen in der Altersstruktur von einem steigenden Mittelbedarf bei der Sozialhilfe aus?
12. Wie viele ältere Menschen — unterteilt nach Männern und Frauen — beziehen ein Einkommen, das unter der Sozialhilfeschwelle liegt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß viele ältere Menschen, insbesondere ältere Frauen, den Gang zum Sozialamt scheuen und den ihnen zustehenden Rechtsanspruch auf Sozialhilfeleistungen nicht geltend machen? Wird die Bundesregierung hier geeignete Maßnahmen ergreifen?
13. Wie viele Empfängerinnen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen eine eigene und wie viele eine abgeleitete Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Wie viele davon sind über 60 bis unter 75 Jahre und wie viele über 75 Jahre alt?
14. Wie hoch sind die Altersruhegelder der Frauen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aufgegliedert nach 60- bis 75jährigen und über 75jährigen Frauen sowie nach Arbeiterrentenversicherung, Angestelltenversicherung und Knappschaftlicher Rentenversicherung? Wie sind die Renten nach dem Zahlbetrag geschichtet, und zwar in den einzelnen Zweigen der Rentenversicherung?
15. Wie hoch belaufen sich die durchschnittlichen Witwenrenten in der Arbeiterrentenversicherung/Angestelltenversicherung/Knappschaftlichen Rentenversicherung, die 60- bis unter 75jährige und über 75jährige Frauen erhalten? Wie sind die Renten nach dem Zahlbetrag geschichtet, und zwar in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Rentenversicherung?
16. Wie viele der 60- bis unter 75jährigen sowie der über 75jährigen alleinstehenden Frauen beziehen aus der gesetzlichen Rentenversicherung — nur eine Versichertenrente, — nur eine Witwenrente, — sowohl Versicherten- als auch Witwenrente? Wie sind die Zahlbeträge der Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Kumulation von Versicherten- und Witwenrente geschichtet?
17. Wie hoch ist das Gesamteinkommen von alleinstehenden älteren Frauen aus Transferleistungen und aus Leistungen der verschiedenen Alterssicherungssysteme (entsprechend der Abgrenzung der Sachverständigenkommission „Alterssicherungssysteme")? Kann die Bundesregierung differenzierte Angaben über die Einkommenssituation der alleinstehenden älteren Frauen machen, und zwar — nach Altersgruppen und — nach der überwiegenden Einkommensquelle (Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung usw.)?
18. Um wieviel DM hat sich eine durchschnittliche Versichertenrente an Frauen (gemessen am jahresdurchschnittlichen Zahlbetrag pro Monat und unter Berücksichtigung des eigenen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung) in der Arbeiterrentenversicherung / Angestelltenversicherung / Knappschaftlichen Rentenversicherung von 1982 auf 1983 und von 1983 auf 1984 erhöht?
19. Um wieviel DM hat sich eine durchschnittliche Witwenrente (gemessen am jahresdurchschnittlichen Zahlbetrag pro Monat und unter Berücksichtigung des eigenen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung) in der Arbeiterrentenversicherung / Angestelltenversicherung / Knappschaftlichen Rentenversicherung von 1982 auf 1983 und von 1983 auf 1984 erhöht?
20. Haben diese Beträge jeweils ausgereicht, um die seitdem eingetretene Erhöhung der Lebenshaltungskosten auszugleichen? Welche Veränderung (prozentual und absolut) wäre eingetreten, wenn der zum 31. Dezember 1982 geltende Rechtszustand fortbestanden hätte?
IV. Wie wohnen ältere Frauen?
21. Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen über die Wohnsituation älterer Frauen stützt sich die Bundesregierung?
22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß besonders viele ältere Frauen in schlecht ausgestatteten Wohungen leben und häufig zu hohe Mieten zahlen?
23. Teilt die Bundesregierung die in der Öffentlichkeit immer wieder geäußerte Behauptung, daß alte Menschen und vor allem ältere Frauen unverhältnismäßig hohe Mieten zahlen? Wieviel Altenhaushalte haben - bezogen auf das verfügbare Nettoeinkommen nach Abzug von Einkommensteuer und Krankenversicherungsbeitrag - eine Mietbelastung unter 10 Prozent, 10 bis unter 20 Prozent, 20 bis unter 30 Prozent, 30 bis unter 40 Prozent, über 40 Prozent? Wieviel Altenhaushalte haben jeweils einen weiblichen Haushaltsvorstand?
24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß viele ältere Frauen in besonders schlecht ausgestatteten Wohnungen leben? Wie viele ältere Frauen leben in Wohnungen, die über eine Sammelheizung, Bad und WC verfügen? Wieviel Wohnungen sind weniger gut ausgestattet (Substandard), und wieviel davon werden von älteren Frauen bewohnt?
25. Wie viele alleinstehende Frauen zwischen 60 und 75 bzw. über 75 Jahren leben in einer gut ausgestatteten Wohnung (Sammelheizung/Bad/WC), und wie viele in einer weniger komfortablen Wohnung?
26. Wie viele ältere Frauen und wie viele hochbetagte Frauen leben in Wohnungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus (sozialer Wohnungsbau)? Wie viele in Wohnungen des freifinanzierten Wohnungsbaus? Wie viele ältere und wie viele hochbetagte Frauen leben in Altenwohnheimen bzw. Altenpflegeheimen?
27. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele ältere Frauen in Wohngemeinschaften leben, werden solche Modelle von der Bundesregierung gefördert, und wie beurteilt sie die bisher vorliegenden Erfahrungen?
28. Werden von der Bundesregierung Modelle über das Zusammenleben von Mehrgenerationenhaushalten — unter Selbständigkeit der Beteiligten — gefördert, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über diese Wohnform vor?
V. Gesellschaftliche Anerkennung und soziale Kontakte der älteren Frauen
29. Teilt die Bundesregierung die auch in der Alternsforschung vertretene Auffassung, daß die ältere Frau in unserer Gesellschaft zu wenig, anerkannt ist und daß viele ältere Frauen sozial vereinsamt sind?
30. Welche gerontologisch / sozialwissenschaftlich abgesicherten Erkenntnisse über Vereinsamung und ihre Folgen liegen der Bundesregierung für die Gruppe der älteren und hochbetagten Frauen vor, sind Unterschiede nach dem Familienstand erkennbar? Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen von Institutionen, daß der Anteil der sozial isolierten Frauen zunehmen wird?
VI. Folgerungen
31. Welche politischen Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der zu erwartenden demographischen Entwicklung, und welche Maßnahmen hält sie insbesondere für die Gruppe der älteren und hochbetagten Frauen für angezeigt?
32. Welche Maßnahmen und ergänzenden Hilfen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Versorgung alleinstehender älterer Frauen und speziell hochbetagter Frauen zu sichern, und hält sie die vorhandenen Einrichtungen und sozialen Dienste in Anbetracht der zu erwartenden demographischen Entwicklung für ausreichend?
33. Wieviel Mittel und in welchem zeitlichen Rahmen wird die Bundesregierung zur Sicherung und Verbesserung der Lebensumstände älterer und hochbetagter Frauen zur Verfügung stellen?
34. Hält die Bundesregierung das derzeit bestehende Angebot an Altenwohnungen sowie die dafür erforderliche Betreuung älterer Frauen, insbesondere die der alleinstehenden und hochbetagten Frauen, für ausreichend, und welche Schritte sieht sie vor, um den bestehenden und künftigen Bedarf zu erfüllen?
35. Wie wird sich die materielle Existenzsicherung künftig für Witwen darstellen, wenn die Bundesregierung die Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung nach dem sogenannten Einkommensanrechnungsmodell des Bundesarbeitsministeriums (s. den Beitrag des zuständigen Ministerialdirektors Dr. Hauck im Handelsblatt vom 28. Mai 1984) durchführen wird? Verspricht sich die Bundesregierung hiervon eine gezielte Versorgungsverbesserung für Frauen mit niedrigem Renteneinkommen? Beabsichtigt die Bundesregierung eine rentenerhöhende Anrechnung von Kindererziehungszeiten für ältere Frauen, die bereits eine eigene oder eine Witwenrente beziehen? Wann und in welcher Höhe sind ggf. Bundesmittel hierfür vorgesehen?
36. Wann und ggf. wie wird die Bundesregierung endlich die Empfehlungen des Wiener Internationalen Aktionsplans zur Frage des Alterns auswerten und in nationales Recht umsetzen? Wird die Bundesregierung der darin ausgesprochenen Empfehlung, sich insbesondere um das Los der älteren Frauen zu kümmern, folgen und ggf. wie?
37. In welcher Weise und in welchem zeitlichen Rahmen wird die Bundesregierung die Empfehlungen des vielbeachteten Fachberichts zur Situation älterer Menschen in der Bundesrepublik Deutschland aufgreifen und umsetzen, insbesondere auch im Hinblick auf den Ende 1983 vorgelegten Bericht des Bundesrechnungshofes? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für die Verbesserung der Situation älterer und hochbetagter Frauen für vordringlich?
Fragen37
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, aus dem Bericht zur Bevölkerungsentwicklung (Drucksachen 10/863 und 8/4437) sei zu folgern, daß auf mittlere Sicht in der Bundesrepublik Deutschland immer mehr ältere Menschen leben und vor allem der Anteil der älteren Frauen größer wird?
Wie viele Bewohner der Bundesrepublik Deutschland sind gegenwärtig 50 bis unter 60 Jahre, 60 bis unter 75 Jahre, über 75 Jahre alt, und wie viele davon sind in den einzelnen Altersgruppen Frauen?
Wie hoch wird sich in den Jahren 1990, 2000, 2010 voraussichtlich die Zahl der älteren Menschen von 50 bis unter 60, von 60 bis unter 75 Jahren sowie die Zahl der Hochbetagten über 75 Jahren, jeweils nach Männern und Frauen unterteilt, belaufen, und welchen Altersquotienten (Verhältnis der Bevölkerung von 60 und mehr Jahren zur Bevölkerung von 15 bis unter 60 Jahren) unterstellt die Bundesregierung für diese drei Stichjahre? Von welchen der vorliegenden Modellrechnungen zur künftigen Bevölkerungsentwicklung geht die Bundesregierung dabei aus, und wie beurteilt sie die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung im Juni 1984 veröffentlichten aktualisierten Vorausberechnungen zur demographischen Entwicklung und die zugrunde liegenden Annahmen?
Unterscheidet sich die wahrscheinliche Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland von der in den übrigen EG-Ländern, und zwar hinsichtlich der Altenbevölkerung über 60 Jahren insgesamt, über 60jährigen Frauen, alleinstehenden älteren Frauen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß künftig mehr ältere Frauen immer länger alleine leben werden?
Wie viele der heute 50- bis unter 60jährigen, 60- bis unter 75jährigen sowie über 75jährigen Bürger sind alleinstehend - ledig, geschieden, verwitwet - und wie viele davon sind Frauen (absolut und prozentual) und wie viele Alleinstehende, unterteilt nach Männern und Frauen, werden es 1990, 2000, 2010 sein?
Wie viele 50- bis unter 60jährige, 60- bis unter 75jährige sowie über 75jährige leben in Einpersonenhaushalten, wie viele davon sind Frauen?
Wie beurteilt die Bundesregierung Erkenntnisse, nach denen sich für die Lebenserwartung von Männern und Frauen — je nach Familienstand und Erwerbsstatus — unterschiedliche Veränderungen abzeichnen? Welche Annahmen und Prognosen legt die Bundesregierung ihren eigenen politischen Entscheidungen und Planungen zugrunde?
Welche wissenschaftlichen Studien zur Schätzung des Armutspotentials in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt? Auf welche dieser Studien stützt sich die Bundesregierung in ihrer Politik für ältere Menschen? Wie groß ist nach diesen Studien die Zahl der über 60jährigen Frauen, deren Einkommen unter der Armutsschwelle liegt (absolut und im Verhältnis zum gesamten Armutspotential und zur Gesamtzahl der über 60jährigen Frauen in der Bundesrepublik Deutschland)? Erlauben die vorhandenen Erkenntnisse, von einer speziellen „Frauenarmut" zu sprechen?
Wie viele Frauen sind im Alter überwiegend auf Sozialhilfe angewiesen, wie viele Frauen zwischen 60 und 75 Jahren beziehen gegenwärtig Hilfe zum Lebensunterhalt und wie viele über 75jährige Frauen? Wie lauten die entsprechenden Zahlen für 1975 und 1980?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß für unverhältnismäßig viele ältere Frauen Sozialhilfe unverzichtbar ist, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, und worauf führt die Bundesregierung das Angewiesensein auf Hilfe zum Lebensunterhalt für den Kreis der älteren und hochbetagten Frauen zurück? Geht die Bundesregierung aufgrund der zu erwartenden Veränderungen in der Altersstruktur von einem steigenden Mittelbedarf bei der Sozialhilfe aus?
Wie viele ältere Menschen — unterteilt nach Männern und Frauen — beziehen ein Einkommen, das unter der Sozialhilfeschwelle liegt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß viele ältere Menschen, insbesondere ältere Frauen, den Gang zum Sozialamt scheuen und den ihnen zustehenden Rechtsanspruch auf Sozialhilfeleistungen nicht geltend machen? Wird die Bundesregierung hier geeignete Maßnahmen ergreifen?
Wie viele Empfängerinnen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen eine eigene und wie viele eine abgeleitete Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Wie viele davon sind über 60 bis unter 75 Jahre und wie viele über 75 Jahre alt?
Wie hoch sind die Altersruhegelder der Frauen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aufgegliedert nach 60- bis 75jährigen und über 75jährigen Frauen sowie nach Arbeiterrentenversicherung, Angestelltenversicherung und Knappschaftlicher Rentenversicherung? Wie sind die Renten nach dem Zahlbetrag geschichtet, und zwar in den einzelnen Zweigen der Rentenversicherung?
Wie hoch belaufen sich die durchschnittlichen Witwenrenten in der Arbeiterrentenversicherung/Angestelltenversicherung/Knappschaftlichen Rentenversicherung, die 60- bis unter 75jährige und über 75jährige Frauen erhalten? Wie sind die Renten nach dem Zahlbetrag geschichtet, und zwar in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Rentenversicherung?
Wie viele der 60- bis unter 75jährigen sowie der über 75jährigen alleinstehenden Frauen beziehen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur eine Versichertenrente, nur eine Witwenrente, sowohl Versicherten- als auch Witwenrente? Wie sind die Zahlbeträge der Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Kumulation von Versicherten- und Witwenrente geschichtet?
Wie hoch ist das Gesamteinkommen von alleinstehenden älteren Frauen aus Transferleistungen und aus Leistungen der verschiedenen Alterssicherungssysteme (entsprechend der Abgrenzung der Sachverständigenkommission „Alterssicherungssysteme")? Kann die Bundesregierung differenzierte Angaben über die Einkommenssituation der alleinstehenden älteren Frauen machen, und zwar nach Altersgruppen und nach der überwiegenden Einkommensquelle (Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung usw.)?
Um wieviel DM hat sich eine durchschnittliche Versichertenrente an Frauen (gemessen am jahresdurchschnittlichen Zahlbetrag pro Monat und unter Berücksichtigung des eigenen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung) in der Arbeiterrentenversicherung / Angestelltenversicherung / Knappschaftlichen Rentenversicherung von 1982 auf 1983 und von 1983 auf 1984 erhöht?
Um wieviel DM hat sich eine durchschnittliche Witwenrente (gemessen am jahresdurchschnittlichen Zahlbetrag pro Monat und unter Berücksichtigung des eigenen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung) in der Arbeiterrentenversicherung / Angestelltenversicherung / Knappschaftlichen Rentenversicherung von 1982 auf 1983 und von 1983 auf 1984 erhöht?
Haben diese Beträge jeweils ausgereicht, um die seitdem eingetretene Erhöhung der Lebenshaltungskosten auszugleichen? Welche Veränderung (prozentual und absolut) wäre eingetreten, wenn der zum 31. Dezember 1982 geltende Rechtszustand fortbestanden hätte?
Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen über die Wohnsituation älterer Frauen stützt sich die Bundesregierung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß besonders viele ältere Frauen in schlecht ausgestatteten Wohungen leben und häufig zu hohe Mieten zahlen?
Teilt die Bundesregierung die in der Öffentlichkeit immer wieder geäußerte Behauptung, daß alte Menschen und vor allem ältere Frauen unverhältnismäßig hohe Mieten zahlen? Wieviel Altenhaushalte haben - bezogen auf das verfügbare Nettoeinkommen nach Abzug von Einkommensteuer und Krankenversicherungsbeitrag - eine Mietbelastung unter 10 Prozent, 10 bis unter 20 Prozent, 20 bis unter 30 Prozent, 30 bis unter 40 Prozent, über 40 Prozent? Wieviel Altenhaushalte haben jeweils einen weiblichen Haushaltsvorstand?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß viele ältere Frauen in besonders schlecht ausgestatteten Wohnungen leben? Wie viele ältere Frauen leben in Wohnungen, die über eine Sammelheizung, Bad und WC verfügen? Wieviel Wohnungen sind weniger gut ausgestattet (Substandard), und wieviel davon werden von älteren Frauen bewohnt?
Wie viele alleinstehende Frauen zwischen 60 und 75 bzw. über 75 Jahren leben in einer gut ausgestatteten Wohnung (Sammelheizung/Bad/WC), und wie viele in einer weniger komfortablen Wohnung?
Wie viele ältere Frauen und wie viele hochbetagte Frauen leben in Wohnungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus (sozialer Wohnungsbau)? Wie viele in Wohnungen des freifinanzierten Wohnungsbaus? Wie viele ältere und wie viele hochbetagte Frauen leben in Altenwohnheimen bzw. Altenpflegeheimen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele ältere Frauen in Wohngemeinschaften leben, werden solche Modelle von der Bundesregierung gefördert, und wie beurteilt sie die bisher vorliegenden Erfahrungen?
Werden von der Bundesregierung Modelle über das Zusammenleben von Mehrgenerationenhaushalten — unter Selbständigkeit der Beteiligten — gefördert, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über diese Wohnform vor?
Teilt die Bundesregierung die auch in der Alternsforschung vertretene Auffassung, daß die ältere Frau in unserer Gesellschaft zu wenig, anerkannt ist und daß viele ältere Frauen sozial vereinsamt sind?
Welche gerontologisch / sozialwissenschaftlich abgesicherten Erkenntnisse über Vereinsamung und ihre Folgen liegen der Bundesregierung für die Gruppe der älteren und hochbetagten Frauen vor, sind Unterschiede nach dem Familienstand erkennbar? Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen von Institutionen, daß der Anteil der sozial isolierten Frauen zunehmen wird?
Welche politischen Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der zu erwartenden demographischen Entwicklung, und welche Maßnahmen hält sie insbesondere für die Gruppe der älteren und hochbetagten Frauen für angezeigt?
Welche Maßnahmen und ergänzenden Hilfen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Versorgung alleinstehender älterer Frauen und speziell hochbetagter Frauen zu sichern, und hält sie die vorhandenen Einrichtungen und sozialen Dienste in Anbetracht der zu erwartenden demographischen Entwicklung für ausreichend?
Wieviel Mittel und in welchem zeitlichen Rahmen wird die Bundesregierung zur Sicherung und Verbesserung der Lebensumstände älterer und hochbetagter Frauen zur Verfügung stellen?
Hält die Bundesregierung das derzeit bestehende Angebot an Altenwohnungen sowie die dafür erforderliche Betreuung älterer Frauen, insbesondere die der alleinstehenden und hochbetagten Frauen, für ausreichend, und welche Schritte sieht sie vor, um den bestehenden und künftigen Bedarf zu erfüllen?
Wie wird sich die materielle Existenzsicherung künftig für Witwen darstellen, wenn die Bundesregierung die Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung nach dem sogenannten Einkommensanrechnungsmodell des Bundesarbeitsministeriums (s. den Beitrag des zuständigen Ministerialdirektors Dr. Hauck im Handelsblatt vom 28. Mai 1984) durchführen wird? Verspricht sich die Bundesregierung hiervon eine gezielte Versorgungsverbesserung für Frauen mit niedrigem Renteneinkommen? Beabsichtigt die Bundesregierung eine rentenerhöhende Anrechnung von Kindererziehungszeiten für ältere Frauen, die bereits eine eigene oder eine Witwenrente beziehen? Wann und in welcher Höhe sind ggf. Bundesmittel hierfür vorgesehen?
Wann und ggf. wie wird die Bundesregierung endlich die Empfehlungen des Wiener Internationalen Aktionsplans zur Frage des Alterns auswerten und in nationales Recht umsetzen? Wird die Bundesregierung der darin ausgesprochenen Empfehlung, sich insbesondere um das Los der älteren Frauen zu kümmern, folgen und ggf. wie?
In welcher Weise und in welchem zeitlichen Rahmen wird die Bundesregierung die Empfehlungen des vielbeachteten Fachberichts zur Situation älterer Menschen in der Bundesrepublik Deutschland aufgreifen und umsetzen, insbesondere auch im Hinblick auf den Ende 1983 vorgelegten Bericht des Bundesrechnungshofes? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für die Verbesserung der Situation älterer und hochbetagter Frauen für vordringlich?