Rückrufaktionen
der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz, Dr. Jens, Dr. Kübler, Sielaff, Schmitt (Wiesbaden), Toetemeyer, Egert, Frau Weyel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
In der letzten Zeit mehren sich spektakuläre Rückrufaktionen, so z. B. bei Bürostühlen, Autos, Motorrädern und Fernsehgeräten.
Diese Rückrufaktionen bezogen sich auf bereits entstandene Schäden sowie auf befürchtete Schäden infolge von Konstruktions- oder Herstellungsfehlern. Wesentliche Umstände, die für die Verbraucher von Bedeutung sind, sind dabei rechtlich ungeklärt bzw. für die Konsumentenseite unbefriedigend. Außerdem besteht ein enger Zusammenhang zwischen der immer noch nicht verabschiedeten EG-Richtlinie für eine verschuldensunabhängige Produktenhaftung und solchen Rückrufaktionen. Das Arzneimittelgesetz und das Gerätesicherheitsgesetz gewähren Schutz in Teilbereichen, dies reicht aber nicht aus.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen11
Ist der Bundesregierung bekannt, bei welchen Unternehmen und bei welchen Gebrauchsgegenständen und -geräten es in den einzelnen Jahren seit 1972 Rückrufaktionen gegeben hat? Wie hoch war die Quote der zur Reparatur oder Rücknahme angelieferten und als gefährlich erkannten Produkte? Wie entwickelt sich der Trend?
Wo sieht die Bundesregierung Lücken für die Sicherheit der Konsumenten? Liegen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung oder anderen nachgeordneten Bundesbehörden Zahlen vor über die Höhe entstandener Schäden, die bekanntgewordenen Rückrufaktionen vorausgingen? Wo werden Zahlen über mögliche Tote und Schwerverletzte erfaßt?
Auf welche Weise informieren Unternehmen Kunden von der plötzlich erkannten Gefährlichkeit bestimmter Produkte?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Rückrufaktionen, die für den Schutz der Verbraucher erforderlich gewesen wären, unterblieben sind?
Wie wurden die entstandenen Schäden abgewickelt? Gab es Entschädigungen? Wer trug die Kosten für Anlieferung und Reparatur? Mußten die Gerichte entscheiden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Öffentlichkeitswirkung von Rückrufaktionen, insbesondere hinsichtlich der Überzeugung des Konsumenten, er habe Anspruch auf Gewährleistung von Produktsicherkeit und Gesundheitsschutz?
Gibt es — analog zu den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes — Vorschriften für Produktkontrollen auf technische Sicherheit und Ungefährlichkeit von Geräten, und wie ist sichergestellt, daß Produktkontrollen auf technische Sicherheit vor dem Inverkehrbringen gefährlicher Produkte durchgeführt werden, bzw. auch bei den Produkten durchgeführt wurden, bei denen es zu Rückrufaktionen kam?
Wie würde sich der Schutz des Konsumenten verbessern, wenn — nach dem Vorbild des Arzneimittelgesetzes von 1976 — die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers auch in anderen Bereichen gesetzlich geregelt wäre?
Spricht sich die Bundesregierung für eine gesetzliche Regelung von Rückrufaktionen aus?
Wie ist der Stand der EG-Richtlinie zur Produktenhaftung?
Hat die Bundesregierung die Absicht, die Ergebnisse einer UN-Expertenkommission zu berücksichtigen, die Vorschriften über die Rücknahmepflicht für Hersteller von minderwertigen oder gesundheitlich bedenklichen Produkten verankern wollen? Wird die Bundesregierung Vorschlägen zu einer internationalen Vereinheitlichung von Qualitätskontrollen und Funktionsprüfungen, wie sie das UN-Generalsekretariat jüngst ankündigte, beitreten?