BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Verunreinigung von Pflanzenbehandlungsmitteln mit DDT (G-SIG: 10001633)

Zulassungspraxis bei Pflanzenbehandlungsmitteln, Berücksichtigung von Verunreinigungen, insbesondere durch DDT und HCB, in der Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung, Verbot des Insektizids Dicofol in den USA, Vereinbarkeit der Produktion von Dicofol mit dem DDT-Gesetz, Herstellung und Export von Chlorbenzilate in der Bundesrepublik Deutschland, Meldepflicht der Pestizidhersteller bei einer Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

03.09.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/1 87916.08.84

Verunreinigung von Pflanzenbehandlungsmitteln mit DDT

der Abgeordneten Frau Blunck, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauff, Dr. Holtz, Ibrügger, Kißlinger, Frau Dr. Martiny-Glotz, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Müntefering, Oostergetelo, Sander, Frau Schmidt (Nürnberg), Wartenberg (Berlin), Frau Weyel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Verunreinigungen von Pflanzenbehandlungsmitteln mit DDT und anderen chlorierten Kohlenwasserstoffen sind Ursache für Schadstoffbelastungen im Boden, im Wasser und in Lebensmitteln und in der Muttermilch. Diese Problematik muß bei der Zulassung von Pflanzenbehandlungsmitteln stärker berücksichtigt werden und besonders gefährliche Mittel müssen aus dem Verkehr gezogen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Werden bei der Zulassung von Pflanzenbehandlungsmitteln lediglich die reinen Wirkstoffe geprüft und auf ihre Umweltverträglichkeit und toxikologische Gefährlichkeit hin untersucht, oder werden mögliche oder übliche Verunreinigungen mit berücksichtigt, und wie wurde dies vor 1981 gehandhabt?

2

Welche Mengen von Verunreinigungen mit persistenten chlorierten Kohlenwasserstoffen, wie z. B. DDT und HCB, sind in welchen Pflanzenbehandlungsmitteln und Wirkstoffen auf Grund der Zulassungspraxis erlaubt?

3

Werden die verschiedenen Stoffe, die als Verunreinigungen in Pflanzenbehandlungsmitteln vorhanden sind, auf ihre Giftigkeit und Umweltschädlichkeit hin untersucht, und werden sie bei den Höchstmengenfestsetzungen in der Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung entsprechend berücksichtigt?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Environmental Protection Agency in den USA den Import, Vertrieb und Einsatz des in den USA nicht hergestellten Insektizids Dicofol verbieten oder starken Beschränkungen unterwerfen will, weil es das verbotene DDT enthält?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Mittel Dicofol, das bis zu 15 v. H. DDT bzw. dessen Metaboliten enthalten soll, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um Dicofol — wenn notwendig — zu verbieten?

6

Wird die Bundesregierung von den Herstellerfirmen Nachweise für die toxikologische und ökologische Unbedenklichkeit von Dicofol verlangen?

7

Verstößt die Herstellung von Dicofol gegen das Verbot des DDT-Gesetzes, und welche Maßnahmen werden gegebenenfalls gegen die verantwortlichen Firmen und Beamten ergriffen?

8

Welche Pflanzenbehandlungsmittel enthalten nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls DDT als Verunreinigung, und wird das in den USA verwendete Chlorbenzilate, das ebenfalls DDT enthalten soll, in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt und ohne Zulassung exportiert?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Forderung, in die Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes eine umfassende Meldepflicht der Hersteller- und Exportfirmen hinsichtlich der Art, Namen, Mengen und Eigenschaften aller hergestellten und exportierten Pestizide, ungeachtet ihrer Zulassung, aufzunehmen?

10

Ist es möglich oder sogar wahrscheinlich, daß das DDT überall — selbst in der Muttermilch — feststellbar ist, weil trotz des Verbotsgesetzes in mehreren Pflanzenbehandlungsmitteln DDT als Verunreinigung enthalten ist?

11

Werden die vorhandenen Pflanzenbehandlungsmittel so bald wie möglich auf Verunreinigungen wie DDT, HCB u. a. hin untersucht, wenn dies bisher nicht geschehen ist?

12

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Beschäftigten bei der Herstellung, die Anwender in Landwirtschaft und Gartenbau, die Verbraucher und die Umwelt vor DDT und anderen hochgiftigen Verunreinigungen von Pflanzenbehandlungsmitteln zu schützen?

Bonn, den 16. August 1984

Frau Blunck Frau Dr. Hartenstein Dr. Hauff Dr. Holtz Ibrügger Kißlinger Frau Dr. Martiny-Glotz Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Müntefering Oostergetelo Sander Frau Schmidt (Nürnberg) Wartenberg (Berlin) Frau Weyel Dr. Vogel und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen