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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Entwicklung der Postbankdienste (G-SIG: 10001665)

Rolle der Postbankdienste im Bankenwettbewerb, Ausweitung des Dienstleistungsangebots, Verbesserungen im Postgirodienst, u.a. durch Ausweitung des Überziehungsspielraums, neue Sparformen und Ausgabe öffentlicher Schuldtitel sowie Werbung für die Postbankdienste, insbes. dem Postgirodienst, Auswirkungen von Rationalisierungsmaßnahmen und Gebührenerhöhungen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen

Datum

24.09.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/194105.09.84

Entwicklung der Postbankdienste

der Abgeordneten Paterna, Liedtke, Bernrath, Berschkeit, Kretkowski, Purps, Walther und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Rund 40 000 Beschäftigte der Deutschen Bundespost sind in den sogenannten Postbankdiensten, d. h. im Geld-, Postgiro- und Postsparkassendienst tätig. Der Postsparkassendienst zählt mit über 30 Milliarden DM Spareinlagen auf 20 Millionen Konten zu den wichtigsten Kapitalsammelstellen in der Bundesrepublik Deutschland. Über mehr als vier Millionen Postgirokonten werden fast 20 v. H. aller bargeldlosen Zahlungen abgewickelt. Diese Daten zeigen, daß für die Postbankdienste ein erheblicher Bedarf am Markt besteht. Anstatt die Dienstleistungen weiterzuentwickeln, hat sich der Bundespostminister bisher auf Rationalisierungsmaßnahmen beschränkt.

Wie in den übrigen Bereichen des Postwesens fehlt dem Bundespostminister auch bei den Postbankdiensten ein unternehmenspolitisches Konzept, das darauf ausgerichtet ist, die Postbankdienste im Wettbewerb mit den übrigen Banken zu stärken, die Kostendeckung zu verbessern, den Kundenservice auszubauen und die Arbeitsplätze zu sichern. Der Einsatz neuer Techniken und organisatorische Veränderungen sind dafür ebenso notwendig wie die Erweiterung und die kundenfreundliche Gestaltung des Dienstleistungsangebots der Postbankdienste, um Chancengleichheit in den Bereichen herzustellen, in denen die Deutsche Bundespost mit dem Kreditgewerbe konkurriert.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie beurteilt die Bundesregierug die Wettbewerbssituation im Bankenbereich, und teilt sie die Auffassung, daß eine Stärkung der Postbankdienste die Wettbewerbsintensität zugunsten der Verbraucher erhöhen würde?

2

Was hat die Bundesregierung unternommen, um durch eine Ausweitung des Dienstleistungsangebots im Postgiro- und Postsparkassendienst die Beschäftigung in diesen Dienstleistungsbereichen zu sichern, den Kundenservice auszubauen, den Kostendeckungsgrad zu verbessern und die Wettbewerbssituation der Postbankdienste insgesamt zu stärken?

3

Wird die Bundesregierung den vergleichsweise niedrigen Überziehungsspielraum im Postgirodienst von derzeit 500 DM den im Kreditgewerbe üblichen Gepflogenheiten anpassen, und ab wann ist damit zu rechnen?

4

Wird die Bundesregierung zur Verbesserung des Service im Postgirodienst darauf hinwirken, daß Teilnehmer am Postscheckverfahren Auszahlungen an möglichst allen Postschaltern, auch mehrmals täglich, vornehmen können?

5

Was hat die Bundesregierung unternommen, und was wird sie in Zukunft tun, um den Zahlungsverkehr zwischen verschiedenen Instituten zu standardisierten Bedingungen institutsübergreifend durch den Postgirodienst zu organisieren?

6

Wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die Postbankdienste zusätzliche zeitgemäße Formen des Sparens (z. B. Sparbriefe, Sparobligationen, Festgelder) anbieten können, und warum hat sie bei der Novellierung des Kreditwesengesetzes bisher keine Initiativen in dieser Richtung ergriffen?

7

Hält die Bundesregierung es für richtig, daß die Deutsche Bundespost von der Ausgabe öffentlicher Schuldtitel (z. B. Anleihen, Obligationen, Schatzbriefe) ausgeschlossen wird und sogar ihre eigenen Anleihen über fremde Bankinstitute vertreiben muß?

8

Trifft es zu, daß Postgiro- und Postsparkassendienst organisatorisch getrennte Dienstleistungsbereiche sind, und hat die Bundesregierung die Absicht, die im Kreditgewerbe übliche Verzahnung dieser Bereiche durch einheitliche Organisationsformen sicherzustellen?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die baren und halbbaren Gelddienste der Deutschen Bundespost als besonderer Service erhalten bleiben müssen?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Werbemaßnahmen, durch die Kunden über die Leistungen der Postbankdienste informiert werden, notwendig und zur Markterhaltung und -erschließung unverzichtbar sind?

11

Wenn ja, welche sachlich gerechtfertigten Gründe liegen dafür vor, daß der Bundespostminister untersagt hat, alle Vorteile eines Postgirokontos werbemäßig darzustellen?

12

Welche Erkenntnisse veranlassen den Bundespostminister in diesem Zusammenhang, Hinweise auf die Samstags-Öffnung der Postämter und Poststellen, auf Briefkästen in Verbindung mit der Einlieferung der Postgirobriefe und auf die portofreie Beförderung der Postgirobriefe und Kontoauszüge als „aggressiv" und damit unerwünschte Werbung zu bezeichnen, und wie vereinbart der Bundespostminister dieses Verhalten mit den unternehmenspolitischen Interessen der Deutschen Bundespost?

13

Welche Vorhaben sind von der Deutschen Bundespost im Bereich des Schalter-, Postgiro- und Sparkassendienstes zur Verbesserung des Dienstleistungsangebots in diesen Bereichen geplant, und welche finanziellen und personellen Auswirkungen werden diese Maßnahmen haben?

14

Welche flankierenden Maßnahmen sind bei der Deutschen Bundespost vorgesehen, um zu verhindern, daß insbesondere Rationalisierungsmaßnahmen in Postbankdiensten sich zu Lasten der davon betroffenen Beschäftigten auswirken?

15

Sind für die Postbankdienste Gebührenerhöhungen in den nächsten zwei Jahren vorgesehen, wenn ja, in welchen Bereichen, in welchem Umfang und mit welcher Begründung?

Bonn, den 5. September 1984

Paterna Liedtke Bernrath Berschkeit Kretkowski Purps Walter Dr. Vogel und Fraktion

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