Vollzug des Arzneimittelgesetzes bei Tierarzneimitteln
der Abgeordneten Egert, Müller (Düsseldorf), Jaunich, Delorme, Fiebig, Gilges, Hauck, Frau Dr. Lepsius, Frau Schmidt (Nürnberg), Sielaff, Kuhlwein, Witek, Frau Weyel, Müller (Schweinfurt), Frau Blunck, Immer (Alkenkirchen), Kißlinger, Frau Dr. Hartenstein, Meininghaus und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die im Laufe des Jahres 1982 bekanntgewordene mißbräuchliche und verbotswidrige Verwendung synthetischer Östrogene zur Tiermast hat den Deutschen Bundestag zu einer ersten Novellierung des Arzneimittelgesetzes von 1976 veranlaßt. Die einvernehmlich verabschiedete Gesetzesnovelle vom 24. Februar 1983 verfolgte das Ziel, die Anwendung von veterinärpharmazeutischen Produkten bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, auf das notwendige Maß zu senken, die Nachweismöglichkeiten für Arzneistoffrückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu verbessern, durch geeignete Wartezeitregelungen rückstandsfreie Lebensmittel zu gewährleisten und den grauen Arzneimittelmarkt zu beseitigen.
In der Öffentlichkeit besteht der Eindruck, daß der angestrebte Erfolg der Gesetzesnovelle noch nicht erreicht worden ist.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen18
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Tierarzneimittelnovelle auf den illegalen Tierarzneimittelmarkt und den Tierarzneimittelmißbrauch?
Liegen der Bundesregierung Anhalts- oder Schätzwerte vor, in welchem Umfang Tierarzneimittel, insbesondere Antibiotika, Hormone und Beruhigungsmittel, illegal veräußert werden?
Sind in der Bundesrepublik Deutschland Fälle sexueller Frühreife bei Kindern bekannt, die ähnlich wie auf Puerto Rico als Folge einer unfreiwilligen Hormonaufnahme durch Lebensmittel erklärt werden können?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen sich durch gewohnheitsmäßige Beimischung von Antibiotika zum Tierfutter resistente Bakterienstämme herausgebildet haben, die zu Infektionen führten, gegen die herkömmliche Medikamente wirkungslos blieben?
Sind der Bundesregierung Fälle von arzneimittelverseuchten Hühnereiern bekannt, und ist die Bundesregierung in der Lage, diese zu beziffern und die die Verseuchung verursachenden Wirkstoffe zu benennen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der Bundesrepublik Deutschland verunreinigte Teigwarenprodukte aufgetreten sind, und wenn ja, welcher Art waren die Verunreinigungen?
In wie vielen Fällen konnten in den Bundesländern nach dem Inkrafttreten der Tierarzneimittelnovelle Verstöße gegen die entsprechenden Bestimmungen des AMG festgestellt und strafrechtlich verfolgt werden?
Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung bzw. den Ländern und ihnen nachgeordneten Behörden bisher ergriffen, um den Vollzug der Tierarzneimittelnovelle zu gewährleisten? Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung noch in der nächsten Zeit notwendig, und sieht die Bundesregierung insbesondere die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit einer verbesserten Zusammenarbeit mit den Bundesländern?
Für wie viele im Verkehr befindlichen Arzneistoffe, die beim Tier angewandt werden, sind inzwischen praktikable, das heißt billige und schnell durchführbare Rückstandsnachweisverfahren erarbeitet worden?
Kann die Bundesregierung ggf. durch Rückfrage bei den Ländern angeben, wie viele Lebensmitteluntersuchungsämter in der Lage sind, tierische Lebensmittel auf Tierarzneimittelrückstände regelmäßig und in ausreichendem Umfang zu untersuchen?
Sind das Bundesgesundheitsamt bzw. die jeweils zuständigen Landesbehörden mit der jetzigen Personalausstattung in der Lage, die ihnen mit der Tierarzneimittelnovelle übertragenen Aufgaben im gebotenen Maße durchzuführen?
Ist inzwischen eine bundesweit einheitliche Kontrolle der Einhaltung der für Tierarzneimittel festgesetzten Wartezeiten gewährleistet?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung die zur Verfügung stehenden Nachweismethoden geeignet, beim Erzeuger vorgelagerte Rückstandsuntersuchungen vorzunehmen, und wie gedenkt die Bundesregierung ggf. dies sicherzustellen?
Kann durch die Änderung des Fleischbeschaugesetzes mittlerweile sichergestellt werden, daß der Erzeugerbetrieb auch nach der Schlachtung der Tiere noch ermittelt werden kann?
In welchen Ländern ist die Anwendung von hormonalen Wachstumsförderern in der Tiermast erlaubt, und durch welche Maßnahmen werden die Verbraucher in der Bundesrepublik Deutschland vor hormonhaltigem Importfleisch geschützt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den USA nicht nur natürliche, sondern auch synthetische Hormone als Wachstumsförderer in der Tiermast zugelassen sind und angewendet werden, und was tut die Bundesregierung, unsere Verbraucher vor hormonbehandeltem Importfleisch aus den USA zu schützen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um in den Verhandlungen über den Vorschlag der EG-Kommission, bestimmte natürliche Hormone als Masthilfsmittel zuzulassen, die Forderungen des Bundesrates und des Ernährungsausschusses des Deutschen Bundestages nach einem EG-weiten Verbot aller hormonalen Wachstumsförderer durchzusetzen?
Treffen Meldungen zu, wonach Frankreich im Vorgriff auf den Richtlinienvorschlag der EG-Kommission vor kurzem weitere natürliche Hormonpräparate in der Tiermast zugelassen hat, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ggf. ergreifen, um ein Unterlaufen des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Anwendungsverbots von Hormonen als Wachstumsförderer durch Importe von hormonbehandeltem Fleisch zu unterbinden?