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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Verlängerung des Welttextilabkommens (G-SIG: 10002344)

Welttextilhandel, Lage und Aussichten der europäischen und deutschen Textilwirtschaft, Wettbewerbsbedingungen und nationale Subventionen; Fortsetzung des WTA über 1986 hinaus, Festsetzung von Einfuhr- und Exportquoten, Schaffung größerer Binnenmärkte in Entwicklungs- und Schwellenländern, Einfuhrpolitik Japans, Einbeziehung Chinas in das WTA, Einfuhrbeschränkung der USA

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

03.04.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/301513.03.85

Verlängerung des Welttextilabkommens

der Abgeordneten Rapp (Göppingen), Dr. Mitzscherling, Büchler (Hof), Dr. von Bülow, Dr. Hauchler, Dr. Jens, Roth, Dr. Schmidt (Gellersen), Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Stahl (Kempen), Stiegler, Wolfram (Recklinghausen), Urbaniak, Huonker, Dreßler, Antretter, Ibrügger, Lambinus, Dr. Klejdzinski, Amling, Verheugen und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

In der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie sind in den letzten zwölf Jahren mehr als 450 000 Arbeitsplätze verlorengegangen, d. h. daß jeder zweite Arbeitsplatz dem wirtschaftlichen Strukturwandel zum Opfer gefallen ist. Vom Verlust dieser Arbeitsplätze wurden weit überproportional Frauen betroffen. Ersatzarbeitsplätze konnten nur in unzulänglichem Maße geschaffen werden.

Das im Jahr 1973 geschlossene und seitdem zweimal verlängerte Welttextilabkommen (Arrangement regarding international trade in textiles, WTA) hat den Strukturwandel in der deutschen und der europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie erleichtert.

Mitte 1986 läuft dieses Abkommen, das die jährlichen Zuwächse der Textil- und Bekleidungseinfuhren aus Entwicklungs-, Schwellen- und Staatshandelsländern begrenzt, aus. Ein ersatzloser Wegfall des WTA wäre mit erheblichen Gefahren verbunden, weil die Alternative zu einer besonderen Ordnung und Regelung des internationalen Textil- und Bekleidungshandels nicht ein freier Handel wäre, sondern ein ungeordneter Wettlauf nationaler handelsbeschränkender und anderer protektionistischer Maßnahmen.

Der Erfolg der bisherigen Anstrengungen der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie, den Strukturwandel und die Verbesserung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit ohne staatliche Subventionen zu bewältigen, wäre dadurch gefährdet.

Im Interesse der Planungssicherheit brauchen Unternehmen und Arbeitnehmer rasch Klarheit über die weitere Entwicklung.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen22

1

Lage, Entwicklung

1

Wie haben sich in den letzten zehn Jahren der Welthandel in Textilien und Bekleidung, wie die Anteile der westlichen Industriestaaten (einschließlich Japans), der Schwellenländer, der Entwicklungsländer und der Staatshandelsländer am Welthandel entwickelt?

1

Welche Bedeutung kommt dabei der passiven Lohnveredelung zu?

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Textilindustrie und der Bekleidungsindustrie auf dem Weltmarkt?

1

Wie hat sich der Textil- und Bekleidungsmarkt (Einfuhr, Ausfuhr, Produktion für den eigenen Markt) der Europäischen Gemeinschaft in den letzten zehn Jahren entwickelt, wie der Anteil der deutschen Textil- und Bekleidungswirtschaft daran?

1

In welchen Staaten der Europäischen Gemeinschaft werden nationale Textil- und Bekleidungsunternehmen noch subventioniert, in welchem Umfang und mit welchen Laufzeiten? Sind Nachwirkungen inzwischen eingestellter nationaler Beihilfen noch spürbar? Bietet die Begründung, mit der die Kommission der Europäischen Gemeinschaften unlängst Subventionsvorhaben der britischen Regierung abgelehnt haben, die Gewähr für eine dauerhafte Abschaffung der Subventionspraktiken?

1

In welchen nicht der EG angehörenden OECD-Staaten werden der nationalen Textil- und Bekleidungsindustrie Beihilfen gewährt? Welche Entwicklungstrends sind zu beobachten?

1

Wie wirkt die Bundesregierung solchen die Wettbewerbsbedingungen zu Lasten der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie verzerrenden Beihilfen entgegen?

1

Welche Entwicklungen auf dem Europäischen Markt für Textil- und Bekleidungsgüter sind aus der Süderweiterung der EG zu erwarten?

2

Welttextilabkommen

2

Hält die Bundesregierung grundsätzlich die Aufrechterhaltung des handelspolitischen Flankenschutzes durch die Fortschreibung des Welttextilabkommens über das Jahr 1986 hinaus für erforderlich? Hat sie sich dahin gehend in europäischen und internationalen Gremien bereits geäußert?

2

Von welchen Kriterien - z. B. Nachfrageentwicklung oder zeitliche Begrenzung des Schutzes - wird sich die Bundesregierung leiten lassen, wenn über die neu festzulegende durchschnittliche Steigerungsrate für Einfuhren pro Jahr verhandelt wird?

2

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß bei der Festlegung der durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate die industriell bereits entwickelten Schwellenländer niedrigere Zuwachsraten ihrer Exporte zugewiesen bekommen als die tatsächlichen Entwicklungsländer?

2

Wird die Bundesregierung darauf drängen, daß die industriell bereits entwickelten Schwellenländer ihre Märkte für Textil- und Bekleidungsgüter aus anderen Abkommensstaaten stärker öffnen?

2

Hält die Bundesregierung die Entwicklung breiterer Binnenmärkte (anstelle prioritärer Förderung von Exportindustrien) in den Entwicklungsländern für ein Gestaltungsziel ihrer Entwicklungspolitik? Sieht die Bundesregierung in der Aufnahme von „Sozialklauseln" in das WTA (Bindung bestimmter Grade der Marktöffnung von Industriestaaten an die Einhaltung sozialer Mindeststandards durch die Lieferländer nach den von der Internationalen Arbeitsorganisation aufgestellten Normen) für ein geeignetes Instrument zur Schaffung breiterer Binnenmärkte in den Entwicklungs- und Schwellenländern und damit zur Minderung des Importdrucks auf die Industriestaaten?

2

Wird es nach Ansicht der Bundesregierung zu anderen Festlegungen hinsichtlich der sensiblen Güter kommen? Mit welchen Änderungen ist zu rechnen?

2

Hat die Bundesregierung die Absicht, den geltenden „Lastenteilungsschlüssel" innerhalb der EG beizubehalten, oder denkt sie an Änderungen, gegebenenfalls an welche?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß für die Chancen der Entwicklungsländer, ihre Textil- und Bekleidungsausfuhren erhöhen zu können, der Einfuhrpolitik Japans große Bedeutung zukommt? Auf welche Weise wirkt die Bundesregierung — gegebenenfalls — darauf ein?

2

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der vollen Einbeziehung der Volksrepublik China in das WTA?

2

Gibt es Indizien für „Targeting-Strategien" von Staatshandelsländern?

2

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Bestrebungen in den USA, im Rahmen des ASEAN-Abkommens zusätzliche Einfuhrbeschränkungen gegenüber den asiatischen Mitgliedstaaten dieses Bündnisses durchzusetzen?

2

Welche Konsequenzen sind nach Auffassung der Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen zur Anwendung und Einhaltung (Kontrolle) des WTA zu ziehen?

Bonn, den 13. März 1985

Dr. Vogel und Fraktion

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