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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Gesundheitliche Auswirkungen der Bildschirmarbeit (G-SIG: 10002628)

Grad physischer und psychischer Belastung, ergonomische Maßnahmen und Gestaltung der Arbeitsorganisation, Mindestanforderungen der "Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze im Bürobereich", Erhebungen der Gesundheitsdaten von Bildschirmbediensteten, Bildschirmarbeit und Schwangerschaftsabnormitäten, Stichprobenmessungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) an lange im Betrieb befindlichen Anlagen, "Grauer Star" und Bildschirmarbeit, Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte an Betriebsvereinbarungen zum Schutz von an Bildschirmen beschäftigten Arbeitnehmern

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

11.06.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/341128.05.85

Gesundheitliche Auswirkungen der Bildschirmarbeit

der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Urbaniak, Frau Fuchs (Köln), Bachmaier, Frau Blunck, Buschfort, Catenhusen, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Delorme, Dr. Diederich (Berlin), Dreßler, Egert, Fiebig, Frau Fuchs (Verl), Gilges, Glombig, Frau Dr. Hartenstein, Hauck, Heyenn, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Jaunich, Kirschner, Dr. Klejdzinski, Dr. Kübler, Kuhlwein, Frau Dr. Lepsius, Lutz, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Frau Odendahl, Peter (Kassel), Reimann, Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schreiner, Sielaff, Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Stahl (Kempen), Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Weinhofer, Frau Weyel, von der Wiesche, Witek, Frau Zutt und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Einführung von Bildschirmterminals an Arbeitsplätzen in Büros und Verwaltungen nimmt ständig zu. Dies führt zu einem tiefgreifenden Wandel der gesamten Arbeitsbedingungen.

Arbeitnehmer an Bildschirmarbeitsplätzen sind einer spezifischen und neuartigen Belastungssituation in physischer und psychischer Hinsicht ausgesetzt. Eine Reihe von Studien aus dem In- und Ausland weisen darauf hin, daß bei Beschäftigten an Bildschirmterminals gesundheitliche Beeinträchtigungen und Störungen auftreten. Einige Studien schließen Gesundheitsgefährdungen bei Bildschirmarbeit nicht aus. Dabei besteht das Problem, daß diesen Studien zufolge nicht eine bestimmte Gesundheitsstörung auf ein bestimmtes Arbeitsplatzmerkmal zurückzuführen ist, sondern es sich um vielschichtige Gesundheitsstörungen handelt, die offenbar mit der gesamten durch den Bildschirmeinsatz veränderten Arbeitssituation in Zusammenhang stehen.

Dazu fragen wir die Bundesregierung:

Fragen12

1

Teilt die Bundesregierung . die Auffassung, daß Bildschirmarbeit nach bislang vorliegenden Forschungsergebnissen einen grundlegend höheren Grad physischer und psychischer Belastung aufweist als vergleichbare Büroarbeit, da ihre Einführung mit einer Veränderung der Arbeitsanforderungen einhergeht?

2

Inwiefern trägt die Bundesregierung mit den von ihr in Drucksache 10/2880 angeführten Vorhaben zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit am Bildschirm insbesondere dem Bedeutungsgewinn psychischer Belastung Rechnung?

3

Hält die Bundesregierung für eine humane Arbeitsgestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen es für notwendig, alle Ursachen von Gesundheitsstörungen (ergonomische Situa tion der Bildschirmarbeit, psychische Situa tion, belastungsintensive Tätigkeitsmerkmale und Arbeitsdauer) mit einzubeziehen, und erachtet sie neben ergonomischen Maßnahmen ebenso Gestaltungsmaßnahmen der Arbeitsorganisation (Mischarbeit) und der Arbeitszeit (Erholzeiten, zeitliche Begrenzung der Bildschirmarbeit) für unverzichtbar?

4

Genügen die in den „Sicherheitsregeln für Bildschirm- Arbeitsplätze im Bürobereich" festgelegten Mindestanforderungen in visueller und orthopädischer Hinsicht der physischen Belastung bei Bildschirmarbeit nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen?

5

Ist es richtig, daß Vorsorgeuntersuchungen bei Bildschirmarbeit nach der gültigen Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung" nicht generell vorgeschrieben sind?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?

6

Werden im Rahmen der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Forschung zur Bildschirmarbeit statistische Erhebungen der Gesundheitsdaten von Bildschirmbedienern bzw. -bedienerinnen durchgeführt, die über die notwendigen Datenerhebungen zur Erforschung der gesundheitlichen Auswirkungen von Bildschirmarbeit auf Augen und Stützapparat hinausgehen?

Wenn ja, wird dabei insbesondere der Frage nachgegangen, ob es einen Zusammenhang zwischen Beschäftigung an Bildschirmen und Schwangerschaftsabnormitäten gibt?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, daß das schwedische Sozialministerium eine statistisch breitangelegte Untersuchung über den Zusammenhang zwischen Mißbildungen bei Kindern und Bildschirmarbeit der Mütter durchführen ließ, und daß nach vorliegenden Pressemeldungen erste Ergebnisse der Untersuchung eine signifikant hohe Anzahl an Mißbildungen aufweisen?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung wie die schwedische Regierung, Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz von Schwangeren an Bildschirmgeräten zu verbessern (z. B. Begrenzung der täglichen Arbeitszeit am Bildschirmgerät auf maximal zwei Stunden)?

9

Stützt sich die Bundesregierung bei ihren Aussagen zur Unbedenklichkeit gesundheitlicher Auswirkungen der Strahlen von Bildschirmgeräten allein auf Untersuchungen des Auslands oder liegen ihr auch Untersuchungen aus der Bundesrepublik Deutschland vor?

Sind im Auftrag der Bundesregierung dazu Forschungsvorhaben durchgeführt worden?

Wenn ja, welche?

10

Wurden bei der Typprüfung von Fernseh- und Datensichtgeräten auf Röntgenstrahlen durch die Physikalisch- Technische Bundesanstalt (PTB) auch Stichprobenmessungen an lange im Betrieb befind lichen Anlagen vorgenommen?

Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor?

Wenn nein, hält die Bundesregierung eine solche Untersuchung für notwendig?

11

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über einen möglichen Zusammenhang zwischen der Erkrankung „Grauer Star" und Bildschirmarbeit vor?

Wenn nein, sieht sie hierin einen Forschungsbedarf?

12

a) Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vielzahl vorliegender Studien, die auf Gesundheitsgefährdungen bei Bildschirmarbeit hinweisen, die Tatsache, daß Betriebs- und Personalräten die Wahrnehmung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetzes mit der Behauptung, gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse lägen nicht vor, erschwert wird?

b) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, gesicherte gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um Bet riebs- und Personalräten bessere Möglichkeiten zu verschaffen, Betriebsvereinbarungen zum Schutz von an Bildschirmen beschäftigten Arbeitnehmern abzuschließen, um bei der Einrichtung und dem Bet rieb von Bildschirmarbeit mitbestimmen zu können?

Bonn, den 28. Mai 1985

Dr. Vogel und Fraktion

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