Ernährungsbericht 1984 Bewertung der Schadstoffbelastung und der hygienischen Situation bel Lebensmitteln
der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz, Müller (Düsseldorf), Dr. Hauff, Stahl (Kempen), Frau Weyel, Frau Blunck, Immer (Altenkirchen), Ibrügger, Kißlinger, Müller (Schweinfurt), Oostergetelo, Pfuhl, Sander, Wimmer (Neuötting) und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der alle vier Jahre von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) im Auftrag des BMJFG und BMELF herausgegebene Ernährungsbericht soll für die Öffentlichkeit objektive, wissenschaftlich fundierte Informationen über die Ernährungssituation in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stellen.
Die Bewertungen der Rückstandssituation und der hygienischmikrobiologischen Situation des Lebensmittelangebotes durch die DGE im neuesten Ernährungsbericht aber hatten in der Öffentlichkeit zu kritischen Kommentaren Anlaß gegeben (z. B. in „natur" 2/85 oder vom Deutschen Verbraucherschutzverband und der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher).
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen17
Teilt die Bundesregierung die Bewertung der DGE, daß eine erfreuliche Verbesserung der Rückstandssituation bzw. der Schadstoffbelastung bei Lebensmitteln festzustellen sei?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der positiven Bewertung der Rückstandssituation durch die DGE einerseits und den Hinweisen von wissenschaftlicher Seite wie auch von der DGE selbst auf fehlende Bewertungsgrundlagen andererseits?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um ein umfassendes Beobachtungs- und Überwachungssystem (Monotoringsystem) aufzubauen, wie es im Ernährungsbericht gefordert wird?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Voraussetzungen für die im Ernährungsbericht als notwendig bezeichnete bundesweite repräsentative Verzehrserhebung zu schaffen?
Ist die Bundesregierung bereit, durch Harmonisierung und Verbesserung der Analysemethoden die Durchführung repräsentativer Rückstandsuntersuchungen, insbesondere im Hinblick auf toxikologische Wechselwirkungen, zu ermöglichen?
Hält die Bundesregierung die Risikoabschätzung der DGE hinsichtlich der Anwendung von Beruhigungsmitteln bei der Tierhaltung für hinreichend abgesichert, und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um durch verbesserte Nachweismethoden und Höchstmengenregelungen die Gefahren für die Verbraucher tierischer Lebensmittel zu verringern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, Verstöße gegen bestehende Vorschriften des Lebensmittel-, Arzneimittel- und Futtermittelrechts stärker zu ahnden, um die Rückstandssituation bei tierischen Lebensmitteln zu verbessern, und welche Erfahrungen liegen über die Prüfung der zur Lebensmittelgewinnung anstehenden Tiere bereits beim Tierhalter vor?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der DGE zu, daß Hühnereier Rückstände von Tierarzneimitteln enthalten können, weil die amtlich festgelegten Wartezeiten nicht eingehalten werden, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen von der DGE als unbefriedigend bezeichneten Zustand zu tun?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der DGE, daß die Verbraucher durch die bestehenden Regelungen bei der Zulassung von Pflanzenbehandlungsmitteln und durch die Rückstandskontrolle wirksam vor den Gefahren durch Pflanzenbehandlungsmittelrückstände geschützt werden, obgleich von den vielen Pflanzenbehandlungsmitteln nur ein geringer Teil erfaßt wird und wegen der aufwendigen Analysemethoden auf die Bestimmung mancher Stoffgruppen häufig verzichtet werden muß?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen der DGE zur Belastung der Lebensmittel mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Quecksilber?
Hält die Bundesregierung die Aufklärung über eine mögliche Verringerung der Schwermetallbelastungen durch bestimmte Formen der Lebensmittelbehandlung, z. B. durch Schälen oder Waschen bei Bleistaubbefall, für ausreichend, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der DGE, daß die gesetzlich festgelegten Höchstmengen sehr niedrig angesetzt sind und gelegentliche Überschreitungen noch keine gesundheitlichen Gefährdungen bedeuten, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß viele Verbraucher die Überschreitung einer zulässigen Höchstmenge bereits als gesundheitliches Risiko auffassen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der DGE, daß die „Unkenntnis einfachster hygienisch-mikrobiologischer Zusammenhänge" häufig Ursache für Lebensmittelvergiftungen ist, und welche Maßnahmen beabsichtigt sie zur Abhilfe zu ergreifen?
Welche Faktoren sind nach Ansicht der Bundesregierung Hauptursachen für die hygienisch-mikrobiologische Situation, und spielen dabei Fehler bei Lagerung und Transport von Nahrungsmitteln eine besondere Rolle?
Sieht die Bundesregierung in der Massentierhaltung und der Konzentration der Verarbeitungs- und Handelsbetriebe für Lebensmittel eine mögliche weitere Ursache für die schlechte hygienisch-mikrobiologische Situation?
Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Forderung einer bundesweiten Statistik aller Lebensmittelinfektionen und -intoxikationen zu erfüllen, und hält sie die vorgeschlagene Neufassung des Bundesseuchengesetzes für ein geeignetes Mittel?
Wie steht die Bundesregierung zu der in der Öffentlichkeit geäußerten Kritik am Ernährungsbericht 1984, und durch welche Maßnahmen wird sie die Aufklärung über die Ernährungssituation und drängende Ernährungsprobleme verbessern.