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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

10 Jahre europäisches Verbraucherschutzprogramm (G-SIG: 10003211)

Verbraucherpolitische Vorhaben auf EG-Ebene in den nächsten 3 Jahren, gesetzliche Grundlage für einheitliche Regelungen, Arbeit der Sonderkommission "Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Verbraucher", Umsetzung der vom EG-Rat am 7.5.1985 gefaßten Entschließung über ein Konzept für die technische Harmonisierung und Normung, Forderungen der EG-Verbraucherverbände: Produktsicherheit, EG-Datenbank über Unfälle in Heim und Freizeit, verschuldensunabhängige Produkthaftung, Verbesserung der Sicherheit für Kinder und Sicherheit im Lebensmittelbereich, Verbesserung der Verkehrssicherheit, breitere gesundheitliche Aufklärung, Reduzierung von Formaldehyd in Dämmstoffen und Spanplatten

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

19.12.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/418207.11.85

10 Jahre europäisches Verbraucherschutzprogramm

der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Blunck, Daubertshäuser, Fischer (Homburg), Dr. Jens, Menzel, Frau Odendahl, Schmitt (Wiesbaden), Sielaff, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Das EG-Verbraucherschutzprogramm besteht seit zehn Jahren. Einheitlich praktizierter Verbraucherschutz fristet jedoch auf EG-Ebene immer noch ein Schattendasein.

Bereits im Februar 1980 haben alle Fraktionen des Europäischen Parlaments den Ministerrat, also die Vertreter der nationalen Regierungen der damals noch neun EG-Mietgliedstaaten, wegen seiner Untätigkeit gerügt. Daran änderte sich auch nach Verabschiedung des 2. Verbraucherschutzprogramms 1981 nichts. Nach wie vor liegen alle wichtigen Richtlinien und Vorschläge der Kommissionen des Parlaments in den Schubladen des Rates.

In ihren Erklärungen stellt die Bundesregierung regelmäßig ihr Bekenntnis zum Ausbau des gemeinsamen europäischen Marktes heraus. Ein freier Warenaustausch in Europa bedingt aber EG-weit gültige Normen und Vorschriften im Sicherheits- und Gesundheitsbereich. Ohne eine offensive Verbraucherschutzpolitik sind Erklärungen zum europäischen Binnenmarkt reine Lippenbekenntnisse.

Das Verhalten der Bundesregierung bei den Beratungen der verbraucherpolitischen Themen im EG-Ministerrat ist gegenwärtig wenig konstruktiv. Sie hat wesentlich mit dazu beigetragen, daß die Verbraucherpolitik der EG in einer Sackgasse steckt.

Verbraucherpolitik muß neue Wege gehen, um den totalen Stillstand auf EG-Ebene zu durchbrechen. Dies setzt einerseits umfassendere Lösungsansätze und Strategien voraus. Dies macht es andererseits notwendig, daß die relativ stark in den Welthandel verflochtenen Volkswirtschaften wie die Bundesrepublik Deutschland in der Verbraucherpolitik eine aktive Rolle übernehmen. Ansonsten muß sich die Bundesregierung den Vorwurf mangelnder Glaubwürdigkeit gefallen lassen. Gegenwärtig ist eine entsprechende Bereitschaft bei der Bundesregierung nicht erkennbar.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche verbraucherpolitischen Vorhaben auf EG-Ebene sind für die Bundesregierung in den nächsten drei Jahren vorrangig? Welche sachlichen und gegebenenfalls organisatorischen Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, damit diese Vorhaben im Rahmen einer verbraucherpolitischen Gesamtstrategie möglichst rasch verwirklicht werden? Welche Wirkungen auf nationale Verbraucherpreise und wirtschaftliche Entwicklung erwartet die Bundesregierung von den zu realisierenden verbraucherpolitischen Vorhaben?

2

Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, daß das Gesetz des EG-Mitgliedstaates, das dem Verbraucher den größtmöglichen Schutz gewährt, zur Grundlage von einheitlichen Regelungen in der EG gemacht werden sollte? Bei welchen der vorliegenden EG-Richtlinienvorschläge ist die Bundesregierung nicht bereit, diesen Grundsatz bei den Beratungen zu vertreten, was sind die Gründe?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Arbeit der 1981 vom EG-Rat eingesetzten Sonderkommission „Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Verbraucher"? Teilt sie die Auffassung, daß die Personalausstattung dieser Kommission völlig unzureichend ist? Was wird die Bundesregierung angesichts der jüngsten Gesundheitsskandale tun, um die Arbeit der Kommission künftig stärker zu unterstützen? Welche nationalen Maßnahmen sind darüber hinaus geplant?

4

Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der EG-Kommission vom Frühjahr 1985, ein Verbrauchererziehungsprogramm (u. a. Erarbeitung von Unterrichtseinheiten für Primar- und Sekundarstufe, Finanzierung von Lehrerausbildung) aufzulegen? Welche nationalen Maßnahmen wird sie im Zusammenwirken mit den Ländern einleiten?

5

Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die rasche Umsetzung der vom EG-Rat am 7. Mai 1985 gefaßten Entschließungen über ein neues Konzept für die technische Harmonisierung und Normung zu fördern? Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen aus der Fachwelt, in diesem Zuge ein europäisches Institut für die technische Harmonisierung und Normung (entsprechend dem Deutschen Institut für Normung e. V., DIN) zu schaffen? Wie wird die Bundesregierung eine angemessene Vertretung der Verbraucherinteressen bei der EG-weiten technischen Harmonisierung und Normung sicherstellen?

6

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber den nachfolgend im einzelnen aufgeführten Forderungen der EG= Verbraucherverbände (siehe BEUC-News, April/Mai 1985) ein? Was sind jeweils die Gründe für die Unterstützung oder Ablehnung? Welche Schritte wird die Bundesregierung im einzelnen veranlassen?

a) Forderung nach Verbesserung der Produktsicherheit und Verminderung der Unfallzahlen durch

— Schaffung eines Frühwarnsystems für gefährliche Produkte, um sie EG-weit vom Markt nehmen zu können,

— Einführung eines automatischen Exportverbots gefährlicher Produkte in Drittländer, wenn diese Produkte vom EG-Markt verbannt werden,

— Einrichtung einer EG-Datenbank über Unfälle in Heim und Freizeit entsprechend dem in Großbritannien bestehenden System,

— Verabschiedung einer einheitlichen Europäischen Richtlinie zur verschuldensunabhängigen Produkthaftung und zur Rückrufpflicht bei fehlerhaften Produkten.

b) Forderung nach Verbesserung der Sicherheit für Kinder (jährlich sind in Europa im Heim- und Freizeitbereich - ohne Verkehr - 30 000 bis 40 000 Todesopfer, ein großer Teil davon sind Kinder, zu beklagen) durch

— Verabschiedung der EG-Spielzeugrichtlinie,

— Verbesserung von Sicherheitseinrichtungen in Fahrzeugen (Rückhaltesysteme),

— Verbesserung der Sicherheit von Fahrrädern über eine Harmonisierung der technischen Normen,

— Veröffentlichung eines Leitfadens zum besseren Schutz von Kindern, in dem auf gefährliche Stürze und Verbrennungs- und Vergiftungsgefahren hingewiesen wird,

— Schaffung weiterer Sicherheitsnormen für die Bereiche kindersicherer Verschlüsse,

— Warnhinweise auf gefährlichen chemischen Produkten und Arzneimitteln.

c) Forderung nach Wiederaufnahme der Beratungen der EG Bestimmungen im Gesundheitswesen und deren Durchsetzung im Lebensmittelbereich durch

— neue Vorschläge, um die angemessene Kontrolle des Mißbrauchs von Hormonen, insbesondere des Mißbrauchs von Antibiotika in der Viehzucht, zu ermöglichen,

— neue rechtliche Festsetzungen im Bereich der Lebensmittelzusätze, um den Gebrauch von Zusätzen in Lebensmitteln einzuschränken und zulässige Höchstwerte für eine möglichst große Zahl von verschiedenen Lebensmitteln festzulegen (u. a. Verbot oder Kennzeichnungspflicht von bestrahlten Lebensmitteln),

— Überarbeitung der Richtlinie zur Lebensmittelkennzeichnung, um die vorhandenen Schwachstellen zu beseitigen,

— Entwicklung praktikabler Lösungsansätze, um die Überwachung der Tierarzneimittel, Tiernahrung, der Einhaltung von Hygienevorschriften auf den Höfen und in den Schlachthäusern in ausreichendem Maße sicherzustellen; Verstärkung der Bemühungen, die Mitgliedstaaten zur Durchsetzung entsprechender Vorschriften und Gesetze anzuhalten.

d) Forderung nach

— Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Weiterentwicklung der technischen Vorschriften,

— Unterstützung der verschiedenen Initiativen des Europäischen Parlaments zur breiteren Aufklärung über die gesundheitlichen, aber auch gesellschaftlichen Gefahren durch Rauchen und Alkohol; Durchführung einer umfassenden Untersuchung der Werbemethoden und des „Sponsorentums" der Anbieterseite,

— Eindämmung der Schadstoffe im Haushalt, insbesondere von Formaldehyd in Dämmstoffen und Spanplatten.

Bonn, den 7. November 1985

Frau Dr. Martiny-Glotz Frau Blunck Daubertshäuser Fischer (Homburg) Dr. Jens Menzel Frau Odendahl Schmitt (Wiesbaden) Sielaff Frau Weyel Wolfram (Recklinghausen) Dr. Vogel und Fraktion

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