Ankündigung der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgung und Sicherung Pflegebedürftiger
der Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), Bernrath, Buschfort, Delorme, Dreßler, Duve, Egert, Fiebig, Glombig, Gilges, Hauck, Heyenn, Kirschner, Frau Dr. Lepsius, Lutz, Müller (Düsseldorf), Peter (Kassel), Reimann, Frau Schmidt (Nürnberg), Schreiner, Frau Steinhauer, Sielaff, Urbaniak, Waltemathe, Weinhofer, von der Wiesche, Witek, Wolfram (Recklinghausen), Würtz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Probleme der sozialen Absicherung des Pflegefallrisikos und die Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger gehören zu den dringendsten sozial- und gesundheitspolitischen Problemen in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesregierung hat in ihrem dem Deutschen Bundestag am 5. September 1984 vorgelegten Bericht zu Fragen der Pflegebedürftigkeit – Drucksache 10/1943 – angekündigt, das gegenwärtige System der Versorgung und Sicherung Pflegebedürftiger mit einem Bündel von Einzelmaßnahmen gezielt zu verbessern.
Danach wollte die Bundesregierung in folgenden Bereichen tätig werden:
- Unterstützung der häuslichen Pflege durch die gesetzliche Krankenversicherung,
- Prüfung, ob für Fälle häuslicher Pflege weitere steuerliche Maßnahmen in Betracht zu ziehen sind,
- Maßnahmen im Wohnungswesen,
- Verbesserung der personellen Situation von ambulanten Diensten und
- Forschung.
Außerdem stellte die Bundesregierung eine Verbesserung der sozialen Absicherung der Pflegepersonen als wünschenswert dar und kündigte an, sich dafür einzusetzen.
Außer den angekündigten Maßnahmen im Wohnungswesen zur Unterstützung der häuslichen Pflege hat die Bundesregierung bisher keine ihrer Ankündigungen aufgegriffen. Frau Bundesministerin Süssmuth hat in einem Interview mit der Zeitschrift „Forum Sozialstation“ kürzlich lediglich erklärt, die im Pflegebereich angekündigten Neuregelungen würden noch in dieser Legislaturperiode durchgeführt.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen5
Hält die Bundesregierung daran fest, die häusliche Pflege durch verbesserte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterstützen?
Wenn ja:
a) Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die angekündigten Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation zur Vermeidung oder zur Minderung von Pflegebedürftigkeiten zu ergreifen? Durch welche Schritte hat sie die angekündigte verstärkte Information der Ärzte, Krankenhäuser und Sozialstationen über das bestehende vielfältige Rehabilitationsangebot sichergestellt?
b) In welcher Weise will die Bundesregierung die Vorschriften über die häusliche Krankenpflege erweitern?
c) Wie will die Bundesregierung ihre Absicht verwirklichen, im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die erforderliche Hilfe zur Verfügung zu stellen, wenn dem Pflegenden wegen Krankheit, Entbindung oder Kur die Weiterführung der Pflege nicht möglich ist?
d) Wann ist mit der Vorlage der notwendigen Gesetzesänderungen zu den genannten Ankündigungen der Bundesregierung zu rechnen?
Zu welchem Ergebnis hat die angekündigte Prüfung der Bundesregierung geführt, ob die steuerliche Berücksichtigung von Haushaltserschwernissen und sonstigen finanziellen Belastungen in den Fällen häuslicher Pflege verbesserungsbedürftig ist und es weiterer Regelungen bedarf? Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag entsprechende steuerliche Entlastungsmaßnahmen zur Unterstützung der Pflege vorzuschlagen?
Was hat die Bundesregierung seit Vorlage ihres Berichts zu Fragen der Pflegebedürftigkeit unternommen, um die personelle Situation von ambulanten Diensten zu verbessern?
a) Welche Folgerungen hat die Bundesregierung aus ihrer Aussage gezogen, daß der Ausbau der ambulanten Dienste im Rahmen der Zuständigkeit der Bundesregierung im Wege von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie durch Einsatz von Zivildienstleistenden und Helfern des freiwilligen sozialen Jahres unterstützt werden kann?
b) Hat die Bundesregierung die angekündigten Verhandlungen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden aufgenommen mit dem Ziel, zu erreichen, daß Länder und Kommunen die Wohlfahrtsverbände in den Stand setzen, möglichst viele zusätzliche Dauerarbeitsplätze im Bereich der ambulanten Dienste zu schaffen und ihnen die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen?
Inwieweit ist die Bundesregierung den im Bericht aufgelisteten Forschungsfragen zu
— Anzahl und Situation der stationär versorgten Pflegebedürftigen sowie über die Situation ihrer Angehörigen,
— Beweggründen und Bedingungen für Heimeinweisung, KrankenhausEinweisung, Fortführung einer ärztlichen Behandlung und häuslichen Pflege bzw. für die Ablehnung einer dieser Möglichkeiten,
— einer besseren Annahme der sozialen Dienste durch Pflegebedürftige,
— den besonderen Problemen in der häuslichen und stationären geronto-psychiatrischen Versorgung Pflegebedürftiger,
— der Verweildauer in verschiedenen Einrichtungen,
— Qualität und Effizienz der pflegerischen Versorgung und
— der Information und Beratung von Hilfebedürftigen nachgegangen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung jeweils ergriffen?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die soziale Absicherung der Pflegepersonen zu verbessern? Wann ist mit der Vorlage von entsprechenden Maßnahmen zu rechnen?