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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Berufliche Chancen von studienberechtigten Frauen und Wissenschaftlerinnen (G-SIG: 10004483)

Ausbildung und Berufsausbildung von Mädchen und Frauen im naturwissenschaftlich-technischen und gewerblichen Bereich, Abbau geschlechtsspezifischer Berufsorientierungen bei Jungen und Mädchen, Ausbau von Studienberatung und Berufsberatung, Auswirkungen des Zeitvertragsgesetzes auf die Förderung hochqualifizierter Wissenschaftlerinnen, Anteil der Frauen an den wissenschaftlichen Spitzenpositionen der Hochschulen, Frauenforschungsprojekte, Beteiligung an den Förderleistungen der DFG, Nutzung der Fernuniversität Hagen durch Frauen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

Datum

17.09.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/590905.08.86

Berufliche Chancen von studienberechtigten Frauen und Wissenschaftlerinnen

der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Frau Odendahl, Bachmaier, Frau Blunck, Catenhusen, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Frau Fuchs (Köln), Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Ibrügger, Immer (Altenkirchen), Kastning, Kretkowski, Dr. Kübler, Kuhlwein, Frau Dr. Lepsius, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Peter (Kassel), Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Simonis, Dr. Soell, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Vogelsang, Weisskirchen (Wiesloch), Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen), Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Bildungschancen für Frauen wurden durch sozialdemokratische Bildungsreformpolitik und staatliche Ausbildungsförderung in den letzten beiden Jahrzehnten erheblich verbessert. Fast ebenso viele Mädchen wie Jungen erlangen die Hochschul- und Fachhochschulreife, mehr Mädchen (54,9 %) als Jungen verlassen die Schule mit einem Realschulabschluß.

Nun belegen Langzeitstudien und statistische Daten, daß die Schere der Qualifikationen von Männern und Frauen sich wieder und weiter zu öffnen beginnt. Die Studierneigung junger Frauen sinkt kontinuierlich. Seit 1983 nehmen jährlich rund 3 000 Frauen weniger ein Studium auf; 1985 begannen 82 481 Frauen, aber 125 194 Männer ein Studium. Die Verschlechterung der beruflichen Chancen qualifizierter Frauen nimmt zu. 1985 haben 40 494 Frauen mit Hochschulqualifikation und 15 393 Frauen mit Fachhochschulabschluß die sogenannte zweite Schwelle zum Einstieg in das Berufsleben nicht überwunden, auch wenn sie ein Studium in Fächern mit positiven Arbeitsmarktchancen abgeschlossen haben, z. B. in der elektronischen Datenverarbeitung, in Maschinenbau- und Fahrzeugbau-Ingenieurwissenschaften. Kein Weg aus der Sackgasse ist der Drang studienberechtigter Frauen in Berufsausbildungen, da sie sich vorrangig auf Büro-, Verwaltungs- und Organisations- sowie sonstige Dienstleistungsberufe konzentrieren. Denn alle Abiturienten wählen bevorzugt solche Berufe als Alternative zum Studium. Dadurch verschlechtern sich die beruflichen Chancen von Frauen noch mehr. Alarmierend sind die zunehmend schlechteren beruflichen Chancen der an den Hochschulen wissenschaftlich tätigen Frauen. Befristete Arbeitsverträge wirken sich ebenso nachteilig für den kontinuierlichen Berufs- und Karriereverlauf der Wissenschaftlerinnen wie für die Fortentwicklung der Frauenforschung und frauenrelevanter Fragestellungen in allen wissenschaftlichen Disziplinen aus. Nach wie vor werden Frauen in Berufungsverfahren kaum berücksichtigt. Der im jüngst novellierten Hochschulrahmengesetz eingebrachte Appell an die Hochschulen, „auf die Beseitigung der für Wissenschaftlerinnen bestehenden Nachteile hinzuwirken", bleibt bis jetzt wirkungslos.

Mehr denn je ist heute zu befürchten, daß Frauen auf wissenschaftliche Qualifikationen vor allem in zukunftsorientierten Berufen verzichten und die bereits jetzt wissenschaftlich tätigen Frauen systematisch aus den Hochschulen, aus Wissenschaft und Forschung verdrängt werden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der statistisch belegten Tatsache, daß die Umorientierung studienberechtigter Frauen auf mathematische, naturwissenschaftliche und technische Studiengänge nur in geringem Umfang erfolgt, und zwar

a) in bezug auf die wünschenswerte Verbreiterung ihrer Berufsperspektiven,

b) unter dem Aspekt, daß Frauen an der Entwicklung und Gestaltung zukunftsorientierter, für die gesellschaftliche Entwicklung bedeutsamer Technologien nur unzureichend beteiligt sind bzw. sein werden?

2

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darauf hinwirken, daß Mädchen und Jungen eine mathematische, naturwissenschaftliche und technische Grundausbildung und Werkunterricht in allen Schulformen als unverzichtbare Bestandteile des Unterrichts erhalten?

Welche zusätzlichen Fördermaßnahmen für Mädchen sind nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich?

3

Wie will die Bundesregierung mit welchen Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sicherstellen, daß der Abbau geschlechtsspezifischer Berufsorientierungen bei Mädchen und Jungen als zentrales Ziel der vorschulischen, schulischen und berufsschulischen Bildung in Richtlinien, Lehrplänen, Bildungskonzeptionen, Lehr- und Lernmaterialien aufgenommen wird?

4

Wie bewertet die Bundesregierung angesichts des statistisch belegten Trends zum Studienverzicht studienberechtigter junger Frauen zugunsten einer Berufsausbildung die Vorbereitung der Gymnasien und anderer, eine Studienberechtigung verleihender Schulformen auf die Anforderungen des Berufslebens?

5

Liegen Erkenntnisse über Schulformen vor, die außer dem für die Hochschulreife erforderlichen Wissen zugleich berufsbezogene Kenntnisse vermitteln?

In welchem Umfang werden diese Schulformen von Mädchen genutzt, und inwieweit erleichtert sich dadurch deren Ausbildungs- und Berufseinstieg in naturwissenschaftlich-technische oder gewerbliche Berufe?

6

Welche Konzeptionen hat die Bundesregierung für ihren eigenen Verantwortungsbereich (z. B. Bundesanstalt für Arbeit) entwickelt, um die Information und Beratung über die Beschäftigungsaussichten nach abgeschlossener Hochschulbildung zu verbessern?

7

Welche Anregungen zu notwendigen Schwerpunkten und zum Ausbau der Studienberatung wird die Bundesregierung den Hochschulen unter dem Aspekt der beruflichen Chancengleichheit junger Frauen geben?

8

In welcher Weise hat sich das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Zeitvertragsgesetz) auf die Personalpolitik der Hochschulen sowie auf Berufs- chancen und Zusammensetzung der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen ausgewirkt, und zwar aufgeschlüsselt nach Status- und Besoldungsgruppen?

Wo, in welchen Bereichen werden in besonderem Maße Frauen durch Fristablauf ihrer Arbeitsverträge entlassen, und in welchem Umfang werden Männer anstelle der ausscheidenden Frauen berufen, jeweils aufgeschlüsselt nach Status- und Besoldungsgruppen?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung das durch Fristablauf bedingte Ausscheiden hochqualifizierter Wissenschaftlerinnen hinsichtlich der Auswirkungen auf Forschung und Lehre im Vergleich mit dem erklärten Ziel des Zeitvertragsgesetzes, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für die Weiterentwicklung von Frauenforschung und frauenrelevanter Fragestellungen in allen Wissenschaftsdisziplinen?

11

Wie hat sich der Anteil von Frauen an den wissenschaftlichen Spitzenpositionen der Hochschulen, aufgeschlüsselt nach Status- und Besoldungsgruppen, entwickelt?

Und wie beurteilt die Bundesregierung die presseöffentliche Selbstverpflichtung von 54 Hochschullehrern, „eine paritätische Einstellung von Frauen und Männern zu praktizieren"?

12

Wie viele Frauen erhalten derzeit im Vergleich zu den Vorjahren ab 1980 Forschungsaufträge, und wie ist die Beteiligung von Frauen an Projekten aus der Drittmittelforschung?

In welchem Umfang sind Frauenforschungsprojekte aus Drittmittelgeldern zu erwarten?

13

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, die Anzahl der Wissenschaftlerinnen an den Förderleistungen der DFG (Allgemeine Forschungsförderung, Forschungsstipendien, Ausbildungsstipendien, Habilitationsstipendien, Heißenbergsstipendium) so weit zu erhöhen, bis sie den Stand der Förderung von männlichen Wissenschaftlern erreicht haben?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Nutzung der Fernuniversität Hagen durch Frauen vor?

Beabsichtigt sie im Rahmen ihrer Einflußmöglichkeiten den gezielten Ausbau dieser Institution zur wissenschaftlichen Qualifizierung bzw. wissenschaftlichen Weiterbildung von Frauen begleitend zu Zeiten der überwiegenden Kinderbetreuung?

15

In welchem Umfang beeinflußt die Sparpolitik der öffentlichen Haushalte die abnehmende Studierneigung junger Frauen, die Arbeitsmarktchancen der Hochschulabsolventinnen sowie die Arbeitsbedingungen und beruflichen Chancen der an den Hochschulen wissenschaftlich tätigen Frauen?

Wie bewertet die Bundesregierung die Situation, und welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Lage sieht sie?

Bonn, den 5. August 1986

Frau Dr. Däubler-Gmelin Frau Odendahl Bachmaier Frau Blunck Catenhusen Dr. Diederich (Berlin) Egert Frau Fuchs (Köln) Frau Fuchs (Verl) Frau Dr. Hartenstein Frau Huber Ibrügger Immer (Altenkirchen) Kastning Kretkowski Dr. Kübler Kuhlwein Frau Dr. Lepsius Frau Luuk Frau Dr. Martiny Frau Matthäus-Maier Müller (Düsseldorf) Peter (Kassel) Frau Renger Frau Schmedt (Lengerich) Frau Schmidt (Nürnberg) Frau Simonis Dr. Soell Frau Dr. Skarpelis-Sperk Frau Steinhauer Stiegler Frau Terborg Frau Dr. Timm Frau Traupe Vogelsang Weisskirchen (Wiesloch) Frau Weyel Wolfram (Recklinghausen) Frau Zutt Dr. Vogel und Fraktion

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