Studienmöglichkeiten Behinderter
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Dem Gleichheitsgrundsatz und dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes entspricht es, daß ein Studium auch jedem Behinderten, der dafür die allgemeingültigen Voraussetzungen mitbringt, offenstehen muß. Nach 2 Abs. 5 des Hochschulrahmengesetzes sind die Universitäten verpflichtet, die besonderen Bedürfnisse behinderter Studenten zu berücksichtigen. Die Landeshochschulgesetze bzw. die Studentenwerksgesetze enthalten ähnliche Bestimmungen. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) hat am 25. Juni 1982 eine Empfehlung zur „Verbesserung der Ausbildung für Behinderte im Hochschulbereich" verabschiedet. Danach muß das Studium an einer Hochschule jedem Behinderten offenstehen, der die notwendigen Voraussetzungen mitbringt. Auf Grund seiner Behinderung darf kein behinderter Studienbewerber oder Student von der Integration in die Hochschule seiner Wahl ausgeschlossen sein.
In ihrem Bericht „Zur Sicherung der Zukunftschancen der Jugend in Ausbildung und Beruf" vom 3. Juli 1984 hat die Bundesregierung auf die Förderung von Behinderten im Hochschulbereich hingewiesen und die notwendigen Verbesserungen in Beratung, Studien- und Prüfungsbedingungen, im baulichen Bereich, im sozialen Bereich und im Behindertensport genannt.
Beim Deutschen Studentenwerk (DSW) ist eine zentrale Beratungs- und Informationsstelle für behinderte Studierende eingerichtet worden, die vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft gefördert wird. Diese Beratungsstelle hat am 12./13. Mai 1986 eine Fachtagung unter dem Titel „Studieren mit Behinderungen" durchgeführt, die große öffentliche Beachtung erfuhr und eine Fülle von Vorschlägen und Forderungen erarbeitet hat, um die Möglichkeit für Behinderte, ein Studium aufzunehmen und erfolgreich durchzuführen, zu verbessern.
Trotz aller Fortschritte ist die Situation behinderter Studentinnen und Studenten im Studium nach wie vor unbefriedigend. Das DSW hat beispielsweise auf folgende Situation an den Hochschulen hingewiesen:
- Zur Zeit gibt es nur zwei Vorlesedienste, die von Selbsthilfeorganisationen Betroffener betrieben werden. Die für das Studium notwendige wissenschaftliche Literatur wird dort für sehgeschädigte Studierende auf Kassette aufgelesen; die Kosten haben die Studierenden selbst zu tragen; die Wartezeiten betragen nicht selten bis zu acht Wochen.
- Lernmittel (z. B. Textverarbeitungssysteme), die sehgeschädigten Studierenden das Arbeiten sehr erleichtern würden, sind nur mit großen Schwierigkeiten über die überörtlichen Sozialhilfeträger finanzierbar.
- Für hörbehinderte Studierende stehen technische Hilfsmittel, z. B. Mikroport-Anlagen, bisher an Hochschulen noch nicht zur Erprobung und zum Gebrauch zur Verfügung. Sie müssen die Anlagen mit eigenen Mitteln erwerben und können erst dann prüfen, ob der Einsatz einer Anlage für sie nutzbringend ist, das heißt, die Hörqualität verbessert. Bisher stehen zu einer Erprobung, die kurzfristig und ohne die hohen Anschaffungskosten erfolgen muß, lediglich einige Anlagen beim DSW und an wenigen Hochschulen zur Verfugung.
- Spezielle Schreibsysteme, Diktiergeräte und ein Schreibservice für körperbehinderte, blinde und sehgeschädigte Studierende sind an den Hochschulen noch nicht vorhanden.
- Generelle Regelungen für verlängerte Ausleihfristen in den Bibliotheken fehlen.
Die Bundesregierung und die Koalitionsparteien haben trotz anders lautender Bekundungen sowohl bei der Novelle des Hochschulrahmengesetzes als auch bei der 10. BAföG-Novelle gesetzliche Verbesserungen für behinderte Studentinnen und Studenten abgelehnt. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bei der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes beantragt, die Berufung eines Beauftragten für Behindertenfragen zur Pflichtaufgabe der Hochschulen zu machen, den zentralen Kollegialorganen die „Beschlußfassung über die Förderung des Studiums und der Studienmöglichkeiten von Behinderten nach Vorschlag des Beauftragten für Behindertenfragen" als Aufgabe zuweisen wollen und beantragt, die besonderen Bedürfnisse behinderter Studentinnen und Studenten in allen Hochschulentwicklungsplänen und Ausstattungsplänen besonders zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der 10. BAföG-Novelle hatte die sozialdemokratische Bundestagsfraktion beantragt, die Förderungshöchstdauer für Behinderte um bis zu zwölf Monaten zu erhöhen, um die bestehende Vorschrift, die lediglich von schwerwiegenden Gründen für eine über die Förderungshöchstdauer hinausgehende Förderung spricht, zu präzisieren. Die Ablehnung der genannten Anträge durch die Bundesregierung und durch die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag lassen einen Widerspruch zwischen verbalen Bekundungen und konkretem Handeln erkennen. Verwundern muß auch, daß nach der 10. BAföG-Novelle nun auch Studien im außereuropäischen Ausland gefördert werden, wobei die erhöhten Bedarfssätze und die Studiengebühren als Zuschuß geleistet werden und auch dann nicht zurückgefordert werden, wenn das Studium ohne Examen abgebrochen wird; Behinderte dagegen erhalten einen Darlehensteilerlaß nur bei bestandenem Examen auf Antrag. Eine Reihe von Maßnahmen sind erforderlich, damit sich die Quote der Behinderten im Hochschulbereich ihren Anteil an den Hochschulberechtigten der entsprechenden Altersjahrgänge annähert.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen25
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit beim Neu- und Umbau von Hochschulanlagen die Interessen Behinderter besser als bisher berücksichtigt werden können?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch bei Neubauvorhaben die Belange Behinderter nicht oder nicht in ausreichendem Maße beachtet werden?
Welche Maßnahmen sind geplant, um zu gewährleisten, daß bei allen Neubau- und Umrüstungsmaßnahmen im Hochschulbereich behindertengerecht gebaut wird, wie das in anderen Ländern — beispielsweise den USA — selbstverständlich ist?
Was will die Bundesregierung tun, um gemeinsam mit den Bundesländern die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß behinderte Studenten (z. B. behinderte Sportler und Rollstuhlfahrer) Sport an den Universitäten und Sporthochschulen (z. B. Deutsche Sporthochschule in Köln) studieren können?
Ist beispielsweise geplant, Zuwendungen des Bundes zum Hochschulbau von der Bedingung abhängig zu machen, daß die Grundsätze der DIN 18024 (Bau für Behinderte) beachtet werden?
Ist geplant, durch eine Absenkung der Bagatellgrenze bei Bauvorhaben im Hochschulbereich die Mitfinanzierungsmöglichkeiten des Bundes zu erhöhen?
Wie soll gewährleistet werden, daß beim Bau von Studentenwohnheimen dafür Sorge getragen wird, daß an allen Hochschulorten Wohnmöglichkeiten für Rollstuhlbenutzer vorhanden sind?
In welcher Weise will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß technische Hilfsmittel insbesondere für hör- und sehgeschädigte Studenten an den Hochschulen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen, damit auch diese Studenten angemessene Studienbedingungen vorfinden?
Hält die Bundesregierung eine bessere Ausstattung der Hochschulen mit technischen und personellen Hilfen für Behinderte für erforderlich, und in welcher Weise wird sie ggf. für eine Verbesserung einsetzen?
In welcher Weise sollen Studienhelfer (z. B. Tutoren und Gebärdendolmetscher für Hörbehinderte, Vorlesekräfte für Sehgeschädigte) auf ihre Aufgabe vorbereitet werden?
Ist geplant, im Rahmen des Computer-Investitionsprogramms einen Teil der Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen dieses Personenkreises zur Verfügung zu stellen?
Wie soll gewährleistet werden, daß auch sehgeschädigte Studenten ohne zusätzlichen Kostenaufwand mit Studienmaterialien versorgt werden können?
Wie soll sichergestellt werden, daß sehgeschädigte Studenten, die Studienliteratur in Braille und auf Kassette benötigen, die Hochschulbibliotheken wie alle anderen Studenten benutzen können?
Wie schätzt die Bundesregierung die Notwendigkeit und Möglichkeit ein, ein flächendeckendes Beratungsangebot insbesondere für behinderte Studierende zu schaffen?
In welcher Weise wird sie ggf. auf die Länder einwirken, damit bestehende Beratungsdienste erhalten und neue geschaffen werden?
Bestehen in den Bundesländern gleiche Chancen für ein Studium Behinderter?
Ist ggf. geplant, durch eine Erhebung festzustellen, wie die Studiensituation für Behinderte in den einzelnen Bundesländern und an den einzelnen Hochschulen aussieht?
Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Studiensituation Behinderter werden im einzelnen von der Bundesregierung gefördert?
Welche Zahlungen an welche Verbände, Organisationen und Institutionen zur Verbesserung der Beratung und Studiensituation Behinderter wurden von der Bundesregierung geleistet?
Welche Probleme sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Finanzierung des Studiums für Behinderte, und welche Möglichkeiten bestehen, um diese Probleme zu beseitigen?
Wird sich die Bundesregierung insbesondere dafür einsetzen, daß für die finanzielle Förderung des Studiums Behinderter nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) dieselben Förderungskriterien zugrunde gelegt werden, wie für die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), damit Behinderte nicht erschwerte Zugangsmöglichkeiten zum Studium haben?
Durch welche Maßnahmen soll bei der nächsten Novellierung des BAföG die Förderung Behinderter evtl. verbessert werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Zahl der behinderten Studienabbrecher ist, und — wenn diese Zahl unbekannt sein sollte — ist ggf. geplant, diese Zahl zu erheben?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Zahl der behinderten Hochschulabsolventen ist, die nach erfolgreichem Abschluß ihres Studiums nicht im erlernten Berufsfeld arbeiten können, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Übergang vom Studium in eine berufliche Tätigkeit für diesen Personenkreis zu erleichtern?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. wo behinderte Hochschulabsolventen entsprechend ihrer Qualifikation von den Hochschulen selbst eingestellt worden sind, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Hochschulen zu veranlassen, mehr Behinderte nach Abschluß der Studien einzustellen?