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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Schutz des Briefverkehrs bei der Deutschen Bundespost (G-SIG: 09000228)

Schutz des über die Post abgewickelten Briefverkehrs von Sicherheitsbehörden vor unbefugtem Zugriff, Mitwirkung des Bundesamts für Verfassungsschutz bei technischen Sicherheitsmaßnahmen, Sicherung von Schließfachpost vor unbefugtem Zugriff, evtl. Lücken in den rechtlichen Bestimmungen über den Schutz von Briefsendungen, datenschutzrechtliche Bestimmungen zum Schutze der der Bundespost auf dem Wege des Briefverkehrs anvertrauten Daten

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen

Datum

11.02.1981

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/10923.01.81

Schutz des Briefverkehrs bei der Deutschen Bundespost

der Abgeordneten Spranger, Vogel (Ennepetal), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Miltner, Dr. Waffenschmidt, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Regenspurger, Broll, Dr. Bötsch, Gerlach (Obernau), Dr. Laufs, Fellner und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Festnahme von DDR-Agenten, die systematisch die Postschließfächer von Sicherheitsbehörden aushoben, um die vorgefundene Post zu kopieren, gibt einen Hinweis auf eine Schwachstelle nicht nur des Geheimschutzes im allgemeinen, sondern des Schutzes des Postgeheimnisses und des Datenschutzes.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen6

1

Was hat die Bundesregierung aufgrund der im Zusammenhang mit der Festnahme von zwei DDR-Agenten gewonnenen und ihrer sonstigen Erkenntnisse zu welchem Zeitpunkt getan, um den über die Post abgewickelten Briefverkehr von Sicherheitsbehörden vor unbefugtem Zugriff, insbesondere solchem mit nachrichtendienstlichen Hintergrund zu schützen? Welche weiteren Maßnahmen wird sie ergreifen?

2

Was hat die Bundesregierung aufgrund der aus § 3 Abs. 2 Nr. 3 des Verfassungsschutzgesetzes sich ergebenden Verpflichtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Mitwirkung bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen unternommen, um einerseits gefährdete öffentliche Dienststellen und sonstige Postkunden, vor allem aus dem Bereich von Forschung und Industrie, auf die erkennbar gewordenen Gefahren und andererseits die Postkunden wie die Deutsche Bundespost selbst auf geeignete Schutzvorkehrungen hinzuweisen?

1

Was tut die Deutsche Bundespost, um Schließfachpost ihrer Kunden vor unbefugtem Zugriff zu schützen?

2

Zu welchen Schutzvorkehrungen ist die Deutsche Bundespost verfassungsrechtlich und postrechtlich verpflichtet? Wieweit gehen die tatsächlichen Vorkehrungen über diese Verpflichtungen hinaus, oder wieweit bleiben sie dahinter zurück?

3

Welche Lücke gibt es in den rechtlichen Bestimmungen über den Schutz von Briefsendungen, die der Deutschen Bundespost anvertraut werden, gegen unbefugten Zugriff?

4

Welche datenschützenden Bestimmungen verpflichten die Deutsche Bundespost gegenwärtig zu welchen Vorkehrungen zum Schutz der ihr im Wege des Briefverkehrs anvertrauten Daten? Wieweit wird diesen Bestimmungen Genüge getan? Reichen diese Bestimmungen aus, um einen angemessenen Schutz der der Deutschen Bundespost im Wege des Briefverkehrs anvertrauten Daten zu gewährleisten?

Bonn, den 23. Januar 1981

Spranger Vogel (Ennepetal) Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Dr. Miltner Dr. Waffenschmidt Dr. Jentsch (Wiesbaden) Regenspurger Broll Dr. Bötsch Gerlach (Obernau) Dr. Laufs Fellner Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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