Empfang von Satellitenprogrammen
der Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Dr. Bugl, Daweke, Dr. von Geldern, Dr. Götz, Dr. Hupka, Graf Huyn, Klein (München), Dr. Kreile, Krey, Kroll-Schlüter, Linsmeier, Metz, Neuhaus, Dr. Pinger, Dr. Probst, Dr. Schäuble, Dr. Schwarz-Schilling, Spranger, Dr. Stercken, Dr. Waffenschmidt, Weirich, Weiskirch (Olpe), Weiß, Frau Dr. Wilms, Spilker und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Bei der World Administrative Radio Conference (WARC) im Jahre 1977 haben sich die beteiligten Staaten auf Standorte für die Rundfunksatelliten geeinigt. Im Endzustand werden sich danach die Satelliten von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Holland, Italien, Luxemburg, Österreich und der Schweiz alle auf der Orbitalposition 19° westlicher Länge befinden. Damit sind auch die von diesen Satelliten ausgestrahlten Hörfunk- und Fernsehprogramme in der Bundesrepublik empfangbar: zwar bedecken die ebenfalls auf der Konferenz ausgehandelten Sendeellipsen die Bundesrepublik nicht in allen Fällen; durch Parabolantennen mit einem nur geringfügig größeren Durchmesser werden diese ausländischen Programme aber auch in der Bundesrepublik empfangen werden können.
Die Satellitenprogramme werden im Frequenzbereich zwischen 11,7 und 12,5 GHz ausgestrahlt. Es ist zu erwarten, daß die Satelittenkanäle gleichmäßig über diese 800 MHz verteilt werden; das Frequenzband ist damit von den Satelliten vollständig belegt. Inzwischen ist bekannt geworden, daß die Bundesregierung plant, den 12-GHz-Bereich zusätzlich noch einmal terrestrisch zu nutzen. Unter Aussparung der Frequenzen, die dem deutschen Satelliten zugewiesen werden, soll daran gedacht sein, die übrigen Frequenzen für eigene Dienste zu nutzen. Damit besteht die Gefahr der Störung des ungehinderten Empfangs von Programmen jener Satelliten, die nicht von der Bundespost „geschützt" werden. Art und Umfang der Störungen hängen von Art und Umfang der terrestrischen Nutzung ab. Die Bundesregierung hat es damit in der Hand, welche Satellitenprogramme in der Bundesrepublik empfangbar sein werden und welche nicht; sie handelt also unmittelbar medienpolitisch.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Bundesregierung die in ihrem Bericht über die Lage von Presse und Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 8/2264, Seite 77) angekündigte „weitere Auswertung der Planungsunterlagen" zur Doppelnutzung des 12-GHz-Bereichs durch Satellitenfunk und terrestrischen Funk inzwischen vornehmen können; welche Erkenntnisse hat sie dabei erhalten?
Treffen Informationen zu, daß die Bundesregierung plant, den Frequenzbereich 11,7 bis 12,5 GHz auch terrestrisch zu nutzen?
In welcher Weise soll das geschehen; welche Notwendigkeit besteht dazu?
Welche medienpolitischen Folgen sind dabei abzusehen?
Sind in diesen Bereichen bereits technische Versuche erfolgt; wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die terrestrische Belegung der 12-GHz-Frequenzen auf den Empfang ausländischer Satellitenprogramme? Ist mit Störungen zu rechnen, wenn ja, in welchem Maße?
Ist die Bundesregierung bereit, der Tatsache, daß es für den Satellitenfunk keine Alternativfrequenzen gibt, Rechnung zu tragen und den Frequenzbereich 11,7 bis 12,5 GHz ausschließlich für Satellitennutzung freizuhalten, wenn anders ein störungsfreier Empfang ausländischer Satellitenprogramme nicht gewährleistet werden kann?
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, Richtfunk-Streckenverbindungen im Gigahertzbereich baldmöglichst durch Kabelverbindungen, insbesondere Kupfer- und Glasfaserverbindungen, zu ersetzen?