Welttextilabkommen
der Abgeordneten Dr. Waigel, Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Unland, Köster, Dr. Warnke, Hauser (Krefeld), Frau Fischer, Röhner, Helmrich, Lintner, Höffkes, Kiechle, Dr. Jobst, Wissmann, Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Wörner, Dr. Todenhöfer, Spilker, Dr. Schwörer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Müller (Wadern), Kraus, Feinendegen, Horstmeier, Kittelmann, Echternach, Höpfinger, Dörflinger, Biehle, Niegel und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Welttextilabkommen läuft 1981 aus. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen der Textil- und Bekleidungsindustrie haben sich jüngst mit dem Hinweis auf die durch den wachsenden Importdruck bedrohten Arbeitsplätze für eine Verlängerung und Verbesserung des geltenden Welttextilabkommens ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, entsprechende Initiativen im Rahmen der EG-Handelspolitik zu ergreifen.
Demgegenüber fordern die Verbände des Handels eine Lockerung der geltenden Importrestriktionen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hoch waren Inlandsproduktion, Exporte und Importe an Textil- und Bekleidungserzeugnissen der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen 20 Jahren aufgegliedert nach wichtigen Erzeugnisgruppen?
Wie hoch war der Importanteil am Gesamtabsatz an Textil- und Bekleidungserzeugnissen in diesen Jahren aufgegliedert nach wichtigen Erzeugnisgruppen?
Welcher Anteil an den Importen entfiel auf Länder, die am Welttextilabkommen beteiligt sind und welche Anteile entfielen hierbei auf Hongkong, Taiwan und Südkorea?
Wie hat sich die Zahl der auf die Textil- und Bekleidungsindustrie entfallenden Arbeitsplätze seit 1960 entwickelt?
Wie lauten die entsprechenden Zahlen zu den Fragen 1 bis 4 für
a) die einzelnen EG-Staaten,
b) für die einzelnen EFTA-Staaten,
c) für die USA,
d) für Japan?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des auslaufenden Welttextilhandelsabkommens
a) in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht,
b) in strukturpolitischer Hinsicht,
c) in handelspolitischer Hinsicht,
d) in entwicklungspolitischer Hinsicht, differenziert nach Schwellenländern und den am wenigsten entwickelten Ländern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen der Textil- und Bekleidungsindustrie nach einer Verlängerung und Verbesserung des auslaufenden Welttextilabkommens?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach einer weitergehenden regionalen und produktmäßigen Differenzierung der im Welttextilabkommen vorgesehenen Importzuwächse?
Wird sich die Bundesregierung für eine Verlängerung des Welttextilabkommens und der bestehenden Exportselbstbeschränkungsabkommen im Textil- und Bekleidungssektor einsetzen und welche Zielsetzungen wird die Bundesregierung dabei gegebenenfalls im einzelnen verfolgen?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Umgehungseinfuhren, etwa durch falsche Warenbezeichnungen und falsche Ursprungsbezeichnungen?
Gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um den steigenden Umgehungseinfuhren im Textil- und Bekleidungssektor wirksamer als bislang begegnen zu können?
Wie gedenkt die Bundesregierung den wachsenden innergemeinschaftlichen Protektionismus im Textil- und Bekleidungshandel, z. B. durch häufige Anrufung des Artikels 115 EWG-Vertrag oder durch Herkunftsangaben und dergleichen, zu bekämpfen?
Gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um im Interesse gleicher Wettbewerbsverhältnisse den Subventionswettlauf der einzelnen EG-Staaten zugunsten der nationalen Textil- und Bekleidungsindustrien abzubauen?
a) Sind der Bundesregierung insbesondere Meldungen bekannt, nach denen die belgische Regierung bereits beträchtliche finanzielle Mittel zur Unterstützung des heimischen Textilsektors im Rahmen des sogenannten „Claes-Planes" ausgegeben hat, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Maßnahmen den innergemeinschaftlichen Wettbewerb auf Kosten der deutschen Textilindustrie verzerren?
b) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um über die EG-Kommission die belgische Regierung zur Einhaltung der Wettbewerbsregeln des gemeinsamen Marktes zu veranlassen?
c) Ist die Bundesregierung bereit, sich zu dem mittelfristigen Ziel zu bekennen, jegliche sektoralen Beihilfen im Textilbereich zu eliminieren, da nur auf diese Weise die beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen, die stets zu Lasten gesunder Unternehmen gehen, vermieden werden können?
d) Ist die Bundesregierung bereit, als ersten Schritt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu einer wesentlichen Verschärfung des geltenden Textilbeihilfenrahmens aus dem Jahre 1977 zu bewegen? Wenn ja, welche neuen Elemente sollte nach Meinung der Bundesregierung dieser neu zu fassende Rahmen enthalten?