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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Einspeisung von Rundfunkprogrammen durch die Deutsche Bundespost in bestehende und noch zu errichtende Kabelrundfunkanlagen (G-SIG: 09000314)

Kriterien für die Einspeisung von Rundfunkprogrammen in Kabelrundfunkanlagen durch die Bundespost, insbesondere der Programme von Radio Luxemburg, urheberrechtliche Probleme der Einspeisung ausländischer Programme, Stellung des Europarats zu dieser Frage, Ausstrahlung der Programme des AFN über die Frankfurter Kabelrundfunkanlage

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen

Datum

20.03.1981

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/20124.02.81

Einspeisung von Rundfunkprogrammen durch die Deutsche Bundespost in bestehende und noch zu errichtende Kabelrundfunkanlagen

der Abgeordneten Weirich, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Lintner, Linsmeier, Neuhaus, Pfeffermann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Schwarz-Schilling, Niegel und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Deutschen Bundespost wird in zunehmendem Maße vorgeworfen, ihre Netzträgerschaft bei errichteten Kabelrundfunkanlagen zu rundfunkpolitischen Zwecken zu mißbrauchen. Wer für die Technik verantwortlich, darf nicht die Möglichkeit haben, durch die Untersagung ihres Gebrauchs Zensur auszuüben. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Grundrecht der Informationsfreiheit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Teilt die Bundesregierung die in der Sitzung des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages vom 21. Januar 1981 geäußerte Auffassung von Bundespostminister Gscheidle, die Bundesländer hätten über die Einspeisung von Rundfunkprogrammen in bestehende Kabelrundfunkanlagen zu entscheiden?

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die mehrfach schriftlich geäußerte Weigerung der Oberpostdirektion Frankfurt, das Programm von Radio Luxemburg (RTL) in die in Frankfurt zu errichtende Kabelrundfunkanlage, mit der 13 000 durch Hochhausabschattung in ihrem Rundfunkempfang gestörte Bürger mit störungsfreien Programmen versorgt werden sollen, einzuspeisen?

2

Teilt die Bundesregierung die von Staatssekretär Elias vor der Bundestagswahl in einem Interview mit dem ehemaligen SPD-Sprecher und früheren Intendanten des Senders Freies Berlin, Franz Barsig, geäußerte und im „Rheinischen Merkur — Christ und Welt" wiedergegebene Auffassung, die hessische Landesregierung habe darüber zu entscheiden, ob Radio Luxemburg in die Frankfurter Kabelrundfunkanlage eingespeist werden soll oder nicht?

Wenn ja, wie steht die Bundesregierung zu der in einer Landtagsdebatte vom 20. März 1980 von dem hessischen Ministerpräsidenten Börner geäußerte Auffassung, die Landesregierung sei für die Einspeisung von Radio Luxemburg (RTL) in die Frankfurter Kabelrundfunkanlage nicht zuständig?

3

Ist der Bundesregierung der Kriterienkatalog zur Frage der Einspeisung von Rundfunkprogrammen in bestehende oder zu errichtende Kabelrundfunkanlagen, der von den Rundfunkreferenten der Bundesländer jetzt erarbeitet worden ist, bekannt?

Wenn ja, welche Schlußfolgerungen gedenkt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einspeisung ausländischer Programme in bestehende oder zu errichtende Kabelrundfunkanlagen daraus zu ziehen?

4

Handelt es sich bei Radio Luxemburg (RTL), das in der Hörergunst in Frankfurt nach Umfragen unabhängiger sozialwissenschaftlicher Institute nach den beiden Programmen des Hessischen Rundfunks und des Südwestfunks an vierter Stelle liegt, nicht um ein sogenanntes ortsüblich empfangbares Programm?

5

Hat die Deutsche Bundespost in bestehenden Kabelanlagen — Beispiel Schleswig-Holstein — immer nur sogenannte ortsüblich empfangbare Programme eingespeist?

6

Stehen Probleme urheberrechtlicher Art der Einspeisung ausländischer Programme in deutsche Kabelanlagen entgegen?

Wenn ja, wann ist mit einer Regelung der Partner internationaler Urheberrechtsabkommen, zu denen die Bundesrepublik Deutschland zählt, zu rechnen?

7

Welche Ergebnisse hatte eine Sitzung des Europarates vom Mai 1980 von Urheberrechtsexperten aller Mitgliedsländer gebracht, nachdem der Ausschuß für Massenmedien beim Europarat dem Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft in einem Bericht nachfolgende Perspektive aufgezeigt hat: „Es ist wichtig, unverzüglich geeignete Lösungen zu finden, die den Schutz der Rechte und Interessen aller derer gewährleisten, die zur Gestaltung der für die Einspeisung vorgesehenen Programme beigetragen haben."?

8

Wie sind die urheberrechtlichen Fragen im Hinblick auf die beabsichtigte Ausstrahlung des amerikanischen Fernsehprogramms und Hörfunkprogramms American Forces Network (AFN) in der Frankfurter Kabelrundfunkanlage gelöst?

Bonn, den 24. Februar 1981

Weirich Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Lintner Linsmeier Neuhaus Pfeffermann Dr. Klein (Göttingen) Dr. Schwarz-Schilling Niegel Bühler (Bruchsal) Maaß Dr. Warnke Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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