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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umsetzung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern für Bundeswehrangehörige (G-SIG: 16010971)

Angleichung der Besoldung von Ost und West, Finanzumfang <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

13.09.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/245824. 08. 2006

Umsetzung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern für Bundeswehrangehörige

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Kunert, Paul Schäfer (Köln), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2006 letztmalig über die Angleichung der Besoldung für Bundeswehrangehörige debattiert. Die Bundesregierung hat sich innerhalb dieser Debatte nicht geäußert, so dass ihr aktueller Standpunkt über verbindliche Regelungen und Abläufe zur Umsetzung der mit dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen verbundenen Regelungen nicht bekannt ist. Lediglich in der Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung zum Jahresbericht 2005 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wird auf die entsprechende Kritik des Wehrbeauftragten, dass sich die unterschiedliche Besoldung innerhalb der Bundeswehr nicht mit der Armee der Einheit vertrüge, reagiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung von der zeitlich konkreten Umsetzung der im Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen enthaltenen Regelungen zur Angleichung der Besoldung, insbesondere für Bundeswehrangehörige, unterteilt in Bundeswehrangehörige in Uniform und in zivile Bundeswehrangehörige?

2

Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um diese Vorstellungen umzusetzen?

3

Welchen Finanzumfang macht die Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge für Bundeswehrangehörige für die Besoldungsgruppen bis A 9 für einen Monat und für ein Haushaltsjahr aus, aufgegliedert in Bundeswehrangehörige in Uniform und in zivile Bundeswehrangehörige?

4

Welchen Finanzumfang macht die Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge für Bundeswehrangehörige für die übrigen Besoldungsgruppen für einen Monat und für ein Haushaltsjahr aus, aufgegliedert in Bundeswehrangehörige in Uniform und in zivile Bundeswehrangehörige?

5

Hat die Bundesregierung bereits im Entwurf für das Haushaltsgesetz 2007 Vorsorge für die Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge für Bundeswehrangehörige bis zur Besoldungsgruppe A 9 getroffen, wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht?

6

Warum hat die Bundesregierung die von ihrer Vorgängerin beschlossene Zahlung von drei Mal 100 Euro Einmalzahlung zum Ausgleich eines Verzichts auf eine Gehaltserhöhung, die mit einer Abschlagszahlung von einmal 100 Euro im Juli 2005 begonnen worden ist, nicht fortgeführt?

7

Welchen inhaltlichen Standpunkt vertritt die Bundesregierung zu dem Entwurf eines Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes aus der zurückliegenden Legislaturperiode?

8

Welche Auswirkungen wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2006 (Aktenzeichen BVerwG 2 C 14.05 u. a.) auf die Umsetzung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern für Bundeswehrangehörige haben, nach dem in Ostdeutschland arbeitende Beamte, die ihre Ausbildung teilweise in den alten Bundesländern absolviert haben, Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zum Ausgleich des Ost-West-Unterschieds in der Besoldung haben?

9

Welche Ergebnisse hat die in der Stellungnahme der Bundesregierung zum Jahresbericht 2005 des Wehrbeauftragten genannte Anweisung der Wehrbereichsverwaltung Ost zur Einzelfallprüfung aller Fälle aufgrund der „weiterhin schwierigen Rechtsauslegung in Fragen der Ostbesoldung“ gebracht?

10

Warum kann eine Ermittlung und Schadlosstellung aller einschlägigen Fälle im Zusammenhang mit der Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 2004, wie es der Wehrbeauftragte in seinem Jahresbericht 2005 vorgeschlagen hat, nicht geleistet werden?

Berlin, den 23. August 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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