Gesetzliche Regelung auf dem Gebiet der Gen-Forschung (Gen-Technologie-Gesetz)
der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Gerstein, Dr. Bugl, Engelsberger, Eymer (Lübeck), Dr. Hubrig, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Stavenhagen, Dr. van Aerssen, Dr. Hennig, Dr. Kunz (Weiden) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaft, daß mit den erlassenen „Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren" zunächst ausreichend Erfahrungen gesammelt werden sollten, bevor sinnvoll weitergehende Festlegungen betrieben werden können?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, daß die Richtlinien in Forschungsstätten, die gentechnologische Arbeiten durchführen, nicht befolgt worden sind?
Welche Erfahrungen aus dem Bereich der vom Bund geförderten Forschung in der die oben genannten Richtlinien verbindlich sind, begründen nach Auffassung der Bundesregierung die Notwendigkeit eines Gen-Technologie-Gesetzes?
Bejaht die Bundesregierung den Grundsatz der Subsidiarität der Gesetzgebung, falls ja, teilt sie die Auffassung, daß erst im Falle erkennbarer Nichtbefolgung der Richtlinien eine gesetzliche Regelung angestrebt werden sollte?
Liegen der Bundesregierung Hinweise vor, daß die auf dem Gebiet der Gen-Technologie einschlägig arbeitenden Industrielaboratorien nicht bereit wären, sich zur Einhaltung der Richtlinien zu verpflichten?
Sind der Bundesregierung Unfälle bekannt geworden, die verhindert worden wären, hätte es ein Gen-Technologie-Gesetz gegeben?
Ist die Bundesregierung nach den Anhörungen vom September 1979 immer noch der Ansicht des ehemaligen Bundesministers für Forschung und Technologie, Dr. Hauff, daß „ein Rahmengesetz unerläßlich sei, um die Richtlinien, die teilweise bereits heute auf der Grundlage von Vereinbarungen oder freiwilliger Selbstverpflichtung angewandt werden, auf dem Verordnungswege allgemein verbindlich machen zu können, auch in den Hochschulen und in der Industrie"?
Betrachtet die Bundesregierung die Förderung der Gen-Technologie auch weiterhin als eine wichtige forschungspolitische Aufgabe? Falls ja, warum will sie diese Förderung durch ein Gesetz konterkarieren, von dem die Befürworter der Gen-Technologie befürchten, daß die damit verbundene Bürokratie zur Behinderung der Forschung und damit zu einer Wettbewerbsverzerrung führt?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Beschluß der Europäischen Gemeinschaft, hinsichtlich der mutmaßlichen mit molekularbiologischer Technologie verbundenen Risiken keine Richtlinien, sondern nur eine Empfehlung zu erlassen?
Welche substanziellen Erleichterungen enthalten die im Dezember 1978 veröffentlichten überarbeiteten Richtlinien („Guidelines for Research Involving Recombinant DNA Molecules") des National Institute of Health (NIH) der USA gegenüber der ersten Fassung von 1976, insbesondere hinsichtlich a) der Herausnahme von fünf Kategorien von Experimenten und der damit verbundenen Reduktion des von den Richtlinien insgesamt abgedeckten Volumens um ungefähr ein Drittel; b) der Herabsetzung der Sicherheitsansprüche an die entsprechenden Laboratorien bzw. die biologischen Schutzmaßnahmen um jeweils eine Stufe? Durch welche Erfahrungen wurden diese Erleichterungen indiziert?
Hält die Bundesregierung die Ergebnisse der in den Vereinigten Staaten gezielt durchgeführten Experimente zur Prüfung der möglichen Risiken der Gen-Technologie auch für die Forschung in der Bundesrepublik Deutschland für repräsentativ und anwendbar? Falls nein, warum nicht?
In welchen Ländern, in denen gentechnologische Forschung betrieben wird, bilden die „Guidelines" des NIH wesentliche Grundlage für nationale Empfehlungen?
Wie ist der internationale Stand hinsichtlich der Lockerung der Richtlinien sowie der Gesetzesvorhaben auf diesem Gebiet in den Niederlanden und in Schweden?
Wie würde durch ein deutsches Gen-Technologie-Gesetz sichergestellt, daß die Industrie auf größere Volumina als zehn Liter übergehen kann?
Haben sich inzwischen die Vorstellungen von dem Nutzen der Gen-Technik geändert, und wenn ja, wie?
Der frühere Bundesforschungsminister Dr. Hauff hat aus den Ergebnissen der Anhörung am 21. September 1979 unter anderem als forschungspolitische Konsequenz gezogen, daß die Sicherheits- und Risikoforschung intensiviert werden müsse und darüber hinaus ein Instrumentarium zur Beurteilung der sozialen Verträglichkeit gentechnologischer Entwicklungen zu erarbeiten sei. Welche diesbezüglichen Instrumentarien sind bislang erarbeitet worden?
Darüber hinaus hat der ehemalige Bundesforschungsminister angekündigt, daß der Inhalt der Richtlinien auf der Grundlage der Anhörung erneut gründlich überprüft werde. Welche Änderungen sind bisher vorgenommen worden?