Ernährungssicherstellung
der Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden), Kiechle, Spranger, Gerlach (Obernau), Dr. Miltner, Würzbach, Dr. Hackel, Krey, Dr. Faltlhauser, Günther, Frau Roitzsch, Dr. Laufs, Dr. Jobst, Regenspurger und der Fraktion .der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die gespannte internationale Lage, die ständig wechselnden und sich verschärfenden Krisen können jederzeit Konstellationen in der Welt erzeugen, die den Frieden konkret gefährdet erscheinen lassen. Solche Krisensituationen können schlagartig zu einer Versorgungskrise bei Nahrungsmitteln und auch anderen Versorgungsgütern führen. Nach dem Ernährungssicherstellungsgesetz von 1968 trägt hauptsächlich der Bund die Verantwortung dafür, daß der Bedarf an Lebensmitteln in Krisenzeiten sowie im Spannungs- und Verteidigungsfall für die zivile Bevölkerung und die Streitkräfte gedeckt werden kann.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen10
Wie groß sind derzeit die Vorräte des Bundes a) für zivile Verteidigung, b) für den Bereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, c) für die militärische Verteidigung?
In welchem Umfang ist der Lebensmittelbedarf innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Frieden- und Verteidigungsfall aus heimischer landwirtschaftlicher Erzeugung gedeckt?
Wie groß sind die Nahrungsmittelvorräte in der zivilen Verteidigungsreserve; in welchem Umfang können damit Lücken in der Nahrungsmittelversorgung gedeckt werden? Welche Auswirkungen haben die Etatkürzungen auf Fortführung und Aufstockung der Verteidigungsreserve?
Können die Bundesreserven und die in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten EG-Reserven zum Ausgleich von Nahrungsmittellücken in Krisenzeiten sowie im Spannungs- und Verteidigungsfall herangezogen werden? Wie hoch sind diese Reserven? Wie sind diese Reserven räumlich zu den Ballungs- und damit zu den Hauptverbrauchsgebieten gelagert?
In welcher Weise ist rechtlich und tatsächlich sichergestellt, daß in Krisenzeiten sowie im Spannungs- und Verteidigungsfall in ausreichendem Umfang Lebensmittel aus den EG-Ländern und von NATO-Partnern bezogen werden können?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Vorbereitungsmaßnahmen zur Ernährungssicherstellung auf der Ebene des Bundes, der Länder, der Kreise und Gemeinden? Reichen die getroffenen Maßnahmen aus, um in einer sich schnell anbahnenden Krise die Ernährung für die zivile Bevölkerung und die Streitkräfte sicherstellen zu können?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gemeinden und Gemeindeverbände und die Länder mangels Vorgaben des Bundes bislang nur unzulänglich die Aufgaben zur Vorbereitung der Ernährungssicherstellung wahrnehmen können?
Gibt es Programme, die innerhalb bestimmter Zeitabläufe zu einer Verbesserung des Vorbereitungsstandes führen könnten?
Bis wann ist mit dem Erlaß noch fehlender Rechtsverordnungen, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften zur Ernährungssicherstellung zu rechnen? Gibt es bereits eine Rechtsvorschrift zur Veranlagung der landwirtschaftlichen Erzeuger?
Sind zur Ernährungssicherstellung im Verteidigungsfall Rechtsvorschriften zur Lenkung der landwirtschaftlichen Produktion und der Ernährungswirtschaft, zur Preisbindung und -überwachung, zur Verfütterung von Höchstmengen, zur Berechnung von Produktionsschwund, zur Zuteilung von Rationssätzen, zur Versorgung der Streitkräfte, zum Einsatz und zur Verteilung von Betriebsmitteln erforderlich bzw. bis zu welchem Zeitpunkt sollen nach Vorstellung der Bundesregierung die entsprechenden Rechtsvorschriften erlassen werden?