Sicherung inländischer mineralischer Rohstoffe
der Abgeordneten Dr. Möller, Kolb, Linsmeier, Dr. Schneider, Dr. Jahn (Münster), Dörflinger, Günther, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Kunz (Weiden), Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Frau Roitzsch, Ruf, Zierer und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Sicherstellung der Versorgung des Marktes mit mineralischen Rohstoffen (Steine, Erde) wie Sand und Kies, Gips, Karbonatgesteine für die Zement- und Kalkindustrie, Natursteine, Ton usw. liegt sowohl im einzelwirtschaftlichen als auch im gesamtwirtschaftlichen Interesse. Die Rohstoffvorkommen sind begrenzt und standortgebunden. Sogar bei der Versorgung mit Rohstoffen, die bisher ausreichend vorhanden zu sein schienen, sind zunehmend Schwierigkeiten zu beobachten.
So zeichnen sich, insbesondere in Ballungsgebieten, Verknappungserscheinungen durch Überbauung oder Ausweisung von Schutzgebieten ab. Dadurch wird es zunehmend schwieriger, die für die Aufrechterhaltung der Produktion notwendigen neuen Abbaugebiete zu erschließen.
Bei dieser Situation muß insbesondere auch geprüft werden, wie die Rechtsgrundlagen zur Absicherung des Zugangs zu den heimischen Rohstoffvorkommen verbessert werden können.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch ist der derzeitige tatsächliche Inlandsverbrauch an mineralischen Rohstoffen, in welchem Umfang wird dieser Verbrauch aus inländischen Rohstoffvorkommen gedeckt und von welcher mittelfristigen Entwicklung des Inlandsverbrauchs an mineralischen Rohstoffen und seiner Deckung aus heimischen Rohstoffvorkommen geht die Bundesregierung aus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, die Versorgung mit Steinen und Erden zu vergleichbaren wirtschaftlichen Bedingungen und Preisen durch Importe sicherzustellen?
Hält die Bundesregierung angesichts der unstreitig zunehmenden Verknappungserscheinungen — insbesondere in Ballungszentren — den Schutz der einheimischen Lagerstätten der Steine und Erden und insbesondere auch den Kenntnisstand über diese Lagerstätten für ausreichend, und ist die Bundesregierung ggf. bereit, durch Förderung von Untersuchungsarbeiten diesen Kenntnisstand zu verbessern?
Inwieweit bestehen nach den Feststellungen der Bundesregierung Schwierigkeiten bei der notwendigen baurechtlichen Absicherung der Rohstofflagerstätten durch die Kommunen, und inwieweit sieht die Bundesregierung die Rohstoffsicherung durch die Regionalplanung gewährleistet?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung insbesondere, ihr bei der Verabschiedung des Bundesberggesetzes aus Verfahrensgründen zurückgestelltes Vorhaben zu verwirklichen, das Raumordnungsgesetz um eine Rohstoffsicherungsklausel zu ergänzen?
Ist die Bundesregierung darüber hinaus bereit, das Problem der Rohstoffversorgung und Rohstoffsicherung im nächsten Raumordnungsbericht in Karte und Text darzustellen und auch im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz für Raumordnung auf die Verbesserung der rechtlichen und planerischen Grundlagen für eine langfristige Rohstoffsicherung hinzuwirken?
Welche weiteren gesetzgeberischen Möglichkeiten zur Rohstoffsicherung und Rohstoffversorgung sieht die Bundesregierung innerhalb ihrer eigenen grundgesetzlich vorgegebenen Gesetzgebungszuständigkeit, um unter Berücksichtigung der überörtlichen Bedeutung der Rohstoffversorgung das Rechtsinstrumentarium für den Lagerstättenschutz durch gesonderte Vorschriften, evtl. auch durch baurechtliche Regelungen, effektiv verbessern zu können?