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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Krise der Forschung im Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ) (G-SIG: 09000673)

Verwaltungsinterne Querelen beim DKFZ, Belastung durch zunehmende staatliche Einflüsse, Verstöße gegen das Haushaltsrecht, das Satzungsrecht und das Stiftungsrecht, Höhe der Bezüge und Sachaufwendungen für den wissenschaftlichen Stiftungsvorstand; Maßnahmen zur langfristigen Verbesserung der Arbeitsfähigkeit des DKFZ, Verlagerung des Schwerpunktes der Arbeit auf die Grundlagenforschung, Änderung der Leistungsstruktur

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Forschung und Technologie

Datum

31.07.1981

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/67620.07.81

Krise der Forschung im Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ)

der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Gerstein, Dr. Bugl, Engelsberger, Eymer (Lübeck), Dr. Hubrig, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Riesenhuber, Dr. Stavenhagen und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Krise der Forschung im Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die vielfach in der Öffentlichkeit und von Mitarbeitern des DKFZ erhobenen Vorwürfe, daß die Arbeitsfähigkeit des DKFZ schwer beeinträchtigt und das Arbeits- und Betriebsklima nahezu völlig zerstört seien, weil im DKFZ Zustände herrschten, die mit chaotischer Verwaltung, Übermaß an Organisation, Macht- und Richtungskämpfen, Terrorisierung des Verwaltungspersonals beschrieben werden?

2

Sind der Bundesregierung auch die in der ARD-Sendung „Report" vom 2. Juni 1981 vorgetragenen Ergebnisse der Recherchen über das DKFZ zur Kenntnis gelangt?

3

Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach seitens des administrativen Stiftungsvorstandes Personal unter Druck gesetzt worden sei und daß Mitarbeiter des DKFZ aus persönlicher Not heraus sich nicht mehr an die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit gebunden fühlten und an die Öffentlichkeit getreten seien, um die Zustände im DKFZ bekannt zu machen?

4

Trifft es zu, daß vom damaligen Bundesminister für Forschung und Technologie, Matthöfer, Anweisung gegeben wurde, einen Hilfsreferenten aus dem Haushaltsreferat des BMFT als administrativen Stiftungsvorstand beim DKFZ unterzubringen?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sich diese Maßnahme, die dem Bund im DKFZ mehr Einfluß verschaffen sollte, vorteilhaft auf die Arbeit des DKFZ ausgewirkt hat?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die von Mitarbeitern des DKFZ und von außenstehenden Wissenschaftlern vertretene Auffassung, daß die zunehmenden staatlichen Einflüsse, insbesondere die des BMFT, auf das DKFZ die Krebsforschung bisher nur belastet haben?

7

Trifft es zu, daß in dem vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Baden-Württemberg, veranlaßten Prüfungsbericht Verstöße gegen das Haushaltsrecht, das Satzungsrecht und das Stiftungsrecht festgestellt wurden und daß darüber hinaus hinsichtlich Verwaltungspraxis, Mittelverwaltung und Spesenkontrolle Beanstandungen erhoben wurden?

8

Trifft es zu, daß in dem vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Baden-Württemberg, veranlaßten Prüfungsbericht festgestellt wurde, die Verwaltung des DKFZ habe in grober Weise gegen stiftungsinterne Zuständigkeitsregelungen verstoßen und auch die nach dem Stiftungsgesetz vorgeschriebene Beteiligung der Stiftungsaufsicht unterlassen?

9

Sind Berichte zutreffend, wonach in dem vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Baden-Württemberg, veranlaßten Prüfungsbericht festgestellt wird, die Sachaufwendungen für Renovierung und Einrichtung der für den wissenschaftlichen Stiftungsvorstand angemieteten Villa seien weit über das übliche Maß hinausgegangen; trifft es insbesondere zu, daß

zur Möblierung des Gebäudes Möbel im Werte von mehr als 40 000 DM beschafft worden sind,

vom DKFZ in Villa und Anwesen Renovierungsarbeiten in der Größenordnung von 40 000 DM teils durch eigene Handwerker des DKFZ, teils durch Fremdfirmen, durchgeführt worden sind,

für diese Villa eine monatliche Kaltmiete von ca. 4000 DM aufzuwenden ist, zu der der wissenschaftliche Stiftungsvorstand maximal 1500 DM beisteuert?

10

Ist es zutreffend, daß in dem vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Baden-Württemberg, veranlaßten Prüfungsbericht die Feststellung getroffen wird, bei der zwischen dem Verein zur Förderung der Krebsforschung und dem Krebsforschungszentrum gewählten Rechtsbeziehung sei eine Konstruktion gefunden worden, die der wechselseitigen Umgehung von Rechtsvorschriften dienlich ist?

11

Sind Berichte zutreffend, wonach als Mieter der Villa, in der der wissenschaftliche Stiftungsvorstand eine Dienstwohnung für Repräsentationszwecke bezogen hat, der Verein zur Förderung der Krebsforschung auftritt und trifft es zu, daß im Prüfungsbericht die Feststellung enthalten ist, der Verein habe hier eine reine „Strohmann-Funktion" übernommen?

12

Ist es zutreffend, daß in dem vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Baden-Württemberg, veranlaßten Prüfungsbericht festgestellt wird, die im DKFZ praktizierte Buchführung sei zumindest theoretisch geeignet, Haushaltsverstöße zu verschleiern und fiktive Verrechnungen vorzunehmen?

13

Wie oft ist der wissenschaftliche Stiftungsvorstand seit seinem Dienstantritt (15. Mai 1980) in die USA geflogen, wer hat die Kosten getragen und in welcher Höhe waren diese? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Reisen alle notwendig waren?

14

Gibt es in einer der zwölf Großforschungseinrichtungen einen Geschäftsführer bzw. ein Mitglied des Vorstandes, der ein höheres bzw. vergleichbares Einkommen erhält als der wissenschaftliche Stiftungsvorstand des DKFZ?

15

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung entwickelt, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Arbeitsfähigkeit des DKFZ wieder langfristig zu verbessern?

16

Hält die Bundesregierung die vom wissenschaftlichen Stiftungsvorstand entwickelten Vorstellungen, den Schwerpunkt der Arbeiten der DKFZ stärker auf die Grundlagenforschung zu verlagern, für eine langfristig tragfähige Ausrichtung?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, eine vorrangige Orientierung auf Grundlagenforschung führe weg vom Patienten; gerade kliniknahe patientenbezogene Forschung sei notwendig, um Methoden der Diagnostik und Behandlung zu verbessern?

18

Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die Leitungsstruktur des DKFZ zu ändern angesichts des derzeitigen Zuschnitts auf eine Person in der wissenschaftlichen Führungsspitze und angesichts der Tatsache, daß der Dienstvertrag des wissenschaftlichen Stiftungsvorstandes bis Mai 1983 limitiert ist?

19

Teilt die Bundesregierung die Feststellung, daß ein frühzeitigeres Eingreifen des Stiftungskuratoriums als Aufsichtsorgan diese Fehlentwicklungen im DKFZ, die ja vor allem die wissenschaftliche Arbeitsfähigkeit des Zentrums beeinträchtigt haben, hätte aufhalten bzw. vermeiden können, und warum wurde nicht früher eingegriffen?

Bonn, den 20. Juli 1981

Lenzer Pfeifer Dr. Probst Gerstein Dr. Bugl Engelsberger Eymer (Lübeck) Dr. Hubrig Maaß Neuhaus Prangenberg Weirich Dr. Riesenhuber Dr. Stavenhagen Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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