Empfehlung des Wissenschaftsrates zur Förderung besonders Befähigter
der Abgeordneten Pfeifer, Rühe, Frau Benedix-Engler, Daweke, Frau Geiger, Magin, Nelle, Rossmanith, Graf von Waldburg-Zeil, Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Entwicklung der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland war in den letzten 20 Jahren vor allem durch eine schnelle Zunahme der Studentenzahlen und die damit zusammenhängende Notwendigkeit des Ausbaus der Lehrkapazitäten bestimmt.
Ende der achtziger Jahre ist demgegenüber eine hochschulpolitische Situation zu erwarten, die, nach einem weiteren Ansteigen der Studentenzahlen in der Mitte der achtziger Jahre, rückläufige Studentenzahlen aufgrund geburtenschwacher Jahrgänge und einer stagnierenden Studierneigung eines großen Teils der Abiturienten bringen wird.
Angesichts dieser zu erwartenden Hochschulsituation ist es von besonderer Bedeutung, sich über die hochschulpolitischen Begriffe der „Massenproduktion", der „Überlastquoten" und der „Öffnung der Hochschulen" hinweg auf die wieder dringend notwendige Förderung wissenschaftlicher Eliten und der Spitzenforschung zu konzentrieren.
In der Hochschulpolitik der achtziger Jahre müssen die „Förderung besonders Befähigter" und die Forschungsförderung einen wesentlich höheren Stellenwert erhalten, als dies in den siebziger Jahren der Fall gewesen ist. Deutlichere Prioritätsentscheidungen zugunsten einer höheren Qualität von Wissenschaft, Lehre und Forschung müssen in der Hochschul- und Wissenschaftspolitik dieses Jahrzehnts ebenso gefällt werden wie eine gezielte Hochbegabtenförderung. Für die deutschen Hochschulen muß die Chance neu eröffnet werden, beispielsweise an unseren Universitäten ein Postgraduiertenstudium als ein Elitestudium zu entwickeln und damit besonders Befähigte speziell zu fördern. Eine solche Förderung und höchstqualifizierte Ausbildung im Anschluß an die Erstausbildung an den Hochschulen fehlt derzeit in der Bundesrepublik Deutschland, wird aber immer dringender, um im internationalen Hochschulvergleich an der wissenschaftlichen Spitze sein zu können.
In diesem Zusammenhang gibt die „Empfehlung des Wissenschaftsrates zur Förderung besonders Befähigter" vom 15. Mai 1981 eine Reihe von Anregungen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen5
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausführung des Wissenschaftsrates zur Notwendigkeit von Elitebildung in der Wissenschaft im Sinne einer „bewußten Förderung derer, von denen außerordentliche Leistungen zu erwarten sind", und wie steht die Bundesregierung zum Begriff einer wissenschaftlichen Elite?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung des Wissenschaftsrates, daß es neben dem wichtigen Auftrag der Breitenbildung (Quantitätsfrage, „Öffnung der Hochschulen") auch Aufgabe der Universitäten im Sinne der Verwirklichung von Chancengleichheit ist, hoch Befähigten besondere Bildungschancen zu eröffnen?
Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu der Forderung des Wissenschaftsrates nach Förderung spezieller Qualitäten einer Elite, wie neben intellektueller Begabung auch der Pflege des der Wissenschaft eigenen Ethos, der Einübung von Tugenden wie Disziplin des Denkens, Gewissenhaftigkeit, Lernbereitschaft, Offenheit usw.?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihre eigenen Beiträge zur Studienreform aus den Vorschlägen des Wissenschaftsrates zu Veranstaltungen für Studienanfänger und für besonders Befähigte, für Ferienakademien und Sommerschulen, für Auslandsaufenthalte, für die Auszeichnung von wissenschaftlichen Leistungen durch Preise und für Aufbaustudiengänge?
Welche konkreten wissenschafts- und forschungspolitischen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates aus den Äußerungen des Bundesministers für Forschung und Technologie zur Förderung wissenschaftlicher Eliten und der Spitzenforschung vorzuschlagen, die dieser am 23. Mai 1981 vor der Max-Planck-Gesellschaft (Bulletin 2. Juni 1981, S. 451) gemacht hat?