Förderung der Grundlagenforschung
der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Gerstein, Dr. Bugl, Engelsberger, Eymer (Lübeck), Dr. Hubrig, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Riesenhuber, Röhner, Dr. Stavenhagen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Im Statement von Bundesminister Andreas von Bülow zum Regierungsentwurf für den Haushalt 1982 des Bundesforschungsministeriums vom 3. September 1981 wird bei den Aufwendungen für Grundlagenforschung darauf hingewiesen, daß zusätzliche Grundlagenforschungsanteile in verschiedenen Programmen enthalten sind. Darüber hinaus wird in dem Statement festgestellt, daß Grundlagenforschung von hoher Priorität in der Förderung bleibt.
Demgegenüber ist im Haushaltsentwurf des BMFT 1982 festzustellen, daß beispielsweise die Mittel für Vorhaben der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung (Titel 685 01) gegenüber 1981 real abnehmen: Die Steigerung von nur 0,2 v. H. liegt weit unter der 7,6prozentigen durchschnittlichen Steigerung des Einzelplans 30. Die Investitionen für naturwissenschaftliche Grundlagenforschung (Titel 893 01) steigen um nur 7,1 v. H., d. h. sie bleiben ebenfalls unter Durchschnitt. Die Max-Planck-Gesellschaft erhält beispielsweise für ihren Betrieb einen Zuwachs von 7,8 v. H. gegenüber dem Vorjahr; demgegenüber werden ihre Investitionen jedoch drastisch gekürzt (minus 7,4 v. H.) und die Investitionen für Sonderfinanzierungen (minus 38,9 v. H.).
Im Februar 1981 hat der Bundesminister für Forschung und Technologie erklärt, in der Finanzplanung ab 1982 seien im Schnitt überproportionale Zuwachsraten für die Grundlagenforschung vorgesehen. Dies ist nicht eingetreten. Die Forschungspolitik der Bundesregierung läßt immer noch ein Konzept vermissen, wie das Problem der angemessenen Verteilung der Mittel zwischen anwendungsbezogener, projektgebundener Forschung einerseits und der Grundlagenforschung andererseits gelöst werden kann.
Es besteht die Sorge, daß die überproportionale Förderung vorzugsweise von Projektforschung auf Dauer die Qualität und personelle Kapazität der Grundlagenforschung zu beeinträchtigen droht. Es besteht weiterhin die Sorge, daß die wieder einmal unter politischem Zeitmaß und durch Haushaltsprobleme gesetzten Prioritäten nicht der Langfristigkeit gerecht werden, die für eine effiziente Forschungsförderung erfahrungsgemäß anzusetzen ist.
Eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 20. Februar 1981 — Drucksache 9/194 — ist von der Bundesregierung nur unvollständig beantwortet worden — Drucksache 9/229.
Fragen5
Wie hoch ist der Anteil der Grundlagenforschung im Gesamthaushalt des Bundesministers für Forschung und Technologie für 1980 (Ist) und 1981 (vorläufiges Ist), und ist zu erwarten, daß der Anteil für 1982 nur noch bei etwa 30 v. H. liegen wird?
Trifft es auch für den Haushaltsentwurf 1982 zu, daß von den über 150 Titeln des Einzelplans 30 rund 60 Titel mit unterschiedlichen Anteilen der Grundlagenforschung zuzuordnen sind, und wie hoch sind 1982 im einzelnen diese Anteile der Grundlagenforschung in diesen Titeln?
Ist die Bundesregierung in der Lage, die Zahlen, die sie als Anteile der Grundlagenforschung im Einzelplan 30 in der Antwort Drucksache 9/229 vom 13. März 1981 angegeben hat, im einzelnen zu belegen, und wie hoch sind für 1980 und 1981 im einzelnen die Anteile der Grundlagenforschung in den einzelnen Haushaltstiteln?
Hält die Bundesregierung die breite Förderung der Grundlagenforschung weiterhin für eine wichtige Aufgabe der Forschungspolitik, und betrachtet sie die in der Antwort vom 13. März 1981 auf die Frage 2 unter a) bis h) angegebenen Einrichtungen und Bereiche auch heute noch als die wichtigsten Träger von Grundlagenforschung?
Wie erklärt die Bundesregierung das Mißverhältnis zwischen den tatsächlichen unterdurchschnittlichen Mittelansätzen im Entwurf des Einzelplans 30 für 1982 und ihren eigenen Ausführungen über die besondere Förderungswürdigkeit der Grundlagenforschung, z. B. bei der institutionellen Förderung, die beim Betrieb nur eine Steigerung von 5,4 v. H. und bei den Investitionen eine Abnahme gegenüber dem Vorjahr von 4 v. H. aufweist?