BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter (G-SIG: 09000903)

Alleiniges Recht der Bundesländer zu einer evtl. Abschaffung der Zentralen Erfassungsstelle, Festhalten an der Erfassungsstelle und keine Einbeziehung in Verhandlungen mit der DDR

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

30.11.1981

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/104613.11.81

Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter

der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Graf Huyn, Lintner, Dr. Kunz (Weiden), Jäger (Wangen), Schulze (Berlin), Werner, Eymer (Lübeck), Lowack, Böhm (Melsungen), Clemens, Schwarz, Schröder (Lüneburg), Straßmeir, Niegel, Dr. Olderog, Buschbom, Linsmeier, Biehle und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Durch einmütigen Beschluß aller Justizminister der Bundesrepublik Deutschland wurde das Land Niedersachsen im Jahre 1961 gebeten, in Salzgitter eine Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen einzurichten, deren Aufgabe es ist, in Ost-Berlin sowie in der DDR begangene Gewaltakte festzuhalten. Die Zentrale Erfassungsstelle hat seither pflichtgemäß zahlreiche Straftaten registriert, die von Angehörigen der Staats- und Parteiorgane in der DDR gegenüber den deutschen Staatsangehörigen Mitteldeutschlands begangen wurden. Allein 1981 sind bis zum 14. Oktober 1 200 Fälle anhängig geworden. Die Zentrale Erfassungsstelle hat damit große Bedeutung für das Bestreben, Verstöße der DDR-Staatsmacht gegen die Menschenrechte und sonstige rechtsstaatlichen Prinzipien im Sinne der Wahrung des Rechts in ganz Deutschland festzustellen und derartigen Verstößen indirekt entgegenzuwirken.

Seit geraumer Zeit aber polemisiert die DDR gegen die Zentrale Erfassungsstelle, und fordert von der Bundesregierung die Auflösung dieser Dienststelle. Die Bundesregierung hat bisher ebenso wie das Land Niedersachsen und die anderen Bundesländer — Maßnahmen gegen die Zentrale Erfassungsstelle strikt abgelehnt. Pressemeldungen, die darauf hinauslaufen, die Bundesregierung wolle an der Zentralen Erfassungsstelle nicht mehr festhalten, trat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, Dr. de With, vor dem Deutschen Bundestag in der Fragestunde am 21. Januar 1981 entgegen, indem er erklärte:

„Es gibt überhaupt keinen Grund anzunehmen, daß hier eine Auflösung (der Zentralen Erfassungsstelle) im Gange wäre oder an sie gedacht würde.... Die Bundesregierung hat überhaupt keinen Anlaß, daran zu denken, daß darüber debattiert werden sollte."

Demgegenüber gibt es seit Herbst 1981 wieder neue Pressemeldungen, die Bundesregierung sei bereit, über die Zentrale Erfassungsstelle im Rahmen des beabsichtigten Treffens zwischen Bundeskanzler Schmidt und dem DDR-Staatsratsvorsitzenden Honecker zu verhandeln. Spekulationen wurden dadurch geschürt, daß Bundesminister Franke am 8. Oktober 1981 vor dem Deutschen Bundestag erklärte:

„Wenn wir uns in dieser Situation nun auch noch das Reiten von Prinzipien gestatten, so ist der Raum für praktische Regelungen schnell verbaut.... Ähnliches gilt für die Salzgitter - Frage ... Ich werfe nicht den ersten Stein auf denjenigen, der sich anpaßt ... jedenfalls kein Held ist oder sein will. Kommt das in unserer Einstellung zu dem Problem, das mit der Zentralen Erfassungsstelle in Salzgitter verknüpft ist, hinreichend zum Ausdruck? Leider müssen wir das mit Nein beantworten. Ist unsere. Haltung wirklich so ganz frei von Selbstgerechtigkeit? "

In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 22. Oktober 1981 ist der Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz trotz eingehender Befragung einer Klarstellung ausgewichen, so daß der Eindruck entsteht, die Bundesregierung ziehe tatsächlich den Verzicht über einen Gegenstand in ihre Überlegungen ein, über den ihr allein kein Verfügungsrecht zusteht, und wolle gegenüber der DDR auf die Zentrale Erfassungsstelle verzichten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß eine Abschaffung der Zentralen Erfassungsstelle niemand anderem zusteht als denjenigen Bundesländern, die die Zentrale Erfassungsstelle auch geschaffen haben?

2

Wird die Bundesregierung den Standpunkt vertreten, daß die Zentrale Erfassungsstelle kein Gegenstand von Verhandlungen mit der DDR sein kann?

3

Unterstützt die Bundesregierung die Länder in ihrer Absicht, so lange an der Zentralen Erfassungsstelle festzuhalten, wie Grund für die Annahme besteht, daß deutsche Staatsangehörige in Ost-Berlin und der DDR Opfer von Verstößen der DDR Staatsmacht gegen die rechtsstaatlichen Prinzipien und die Menschenrechte werden?

Bonn, den 13. November 1981

Lorenz Baron von Wrangel Graf Huyn Lintner Dr. Kunz (Weiden) Jäger (Wangen) Schulze (Berlin) Werner Eymer (Lübeck) Lowack Böhm (Melsungen) Clemens Schwarz Schröder (Lüneburg) Straßmeir Niegel Dr. Olderog Buschbom Linsmeier Biehle

Ähnliche Kleine Anfragen